Autor: Andi
« am: 15. Juli 2018, 17:39:51 »Und ganz wichtig bei dieser Diskussion: Der Truppenarzt eines Soldaten ist ein Sanitätsoffizier der gemäß OrgWsg zuständigen Sanitätseinrichtung der Einheit des Soldaten.
Ein standortfremdes kzh kann es also nur geben, wenn das Untersuchungsergebnis an die zuständige Sanitätseinrichtung übermittelt wird und ein Truppenarzt dann kzh empfiehlt.
Gruß Andi
Ein standortfremdes kzh kann es also nur geben, wenn das Untersuchungsergebnis an die zuständige Sanitätseinrichtung übermittelt wird und ein Truppenarzt dann kzh empfiehlt.
Gruß Andi