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Zusammenfassung

Autor: Metatron79
« am: 12. April 2006, 09:51:41 »

Aber das kommt relativ selten vor. Und dann meist bei Lehrgängen, die bei privaten , sprich nicht BW-eigenen, Organisationen durchgeführt werden. Ich war z.B. letztes mal in Köln bei der DEKRA auf Lehrgang und dort wurde weder Verpflegung noch Unterkunft bereitgestellt. Alternativen wären gewesen: Hotel oder pendeln. Da ich es nur 45km hatte und Reisekosten (billiger als Hotel und Verpflegung) bekomme, bin ich natürlich gefahren.  ;D

M
Autor: madu
« am: 12. April 2006, 09:45:23 »

aha, danke für die schnell antwort...
Autor: Metatron79
« am: 12. April 2006, 09:41:42 »

Nein, da wird dir von Amts wegen die Unterkunft bereitgestellt. ODER du zahlst erstmal dafür (z.B. Hotel) bekommst das Geld dann aber zurück!
Das einzige was zu bezahlen wäre: Verpflegung. Da kommste nicht drum rum.

M
Autor: madu
« am: 12. April 2006, 09:39:44 »

Zitat
wenn de auf lehrgängen bist zahlst du für die unterkunft nicht.

musst du dann nicht, am lehrgangsort irgendwas bezahlen... ?
schließlich wirst du ja dort auch untergebracht...
Autor: Elli Spirelli
« am: 07. April 2006, 13:44:07 »

ich dachte immer wenn man unterkunftspflichitg ist und SaZ dann muß man im Monat was für die Unterkunft zahlen ebenso für die Verpflegung.


wenn de auf lehrgängen bist zahlst du für die unterkunft nicht.
Autor: Guru
« am: 07. April 2006, 09:42:48 »

Muß man als SaZ eigentlich auf einem 6 Mann Zimmer ausharren? Und das für immerhin noch 5 Jahre???? Oder gibt es irgend eine Regelung oder Verordnung die sagt, das mir z.B. ein 2 Bett Zimmer "zusteht" (Habe jetzt den Dienstgrad Maat).
Autor: matze
« am: 08. August 2005, 22:59:39 »

also bei der verpflegung sind es glaube ich 3,80 euro am tag
aber die unterkunft weiß ich nicht das is verschieden
Autor: EinGast
« am: 07. August 2005, 23:42:29 »

Wenn man als SaZ Unterkunft und verpflegung selbst zahlt, wie viel zahlt man denn da?
Autor: matze
« am: 07. August 2005, 21:26:28 »

das klingt ja nicht schlecht
da bin ich mal gespannt
naja ich muss ja eh noch auf mein einberufungsschreiben warten
Autor: Timid
« am: 07. August 2005, 20:29:24 »

Zu der Information mit den elektrischen Geräten: Ist so nicht allgemeingültig. Es kommt auf die Einheit und besonders den Spieß an.

Bei uns war es z.B. auch schon während der Grundausbildung möglich, dass man ein Laptop mit im Spind hatte (allerdings waren das alles Kisten, die eh keiner mit ein bisschen Sachverstand geklaut hätte ;) ), im Privatspind (7., leerer Spind in den 6-Mann-Stuben) konnte auch größeres Gerät (z.B. Fernseher oder Mikrowellen) untergebracht werden, Radios mit CD-Spieler gab es eigentlich auf jeder Stube.

Genauso sieht es mit dem Telefonanschluss aus. Wenn Spieß und Stov mitspielen, ist ein Anschluss (und damit auch Internet) in der eigenen Stube möglich, in manchen Liegenschaften sogar fast Standart (z.B. OSH Dresden, wenn ich mich nicht täusche). Allerdings könnte es problematisch werden, wenn die entsprechenden Anschlussdosen und -kabel noch nicht verlegt sind - ob die Stov wegen einem einzelnen Anschluss das halbe Gebäude aufklopft und noch quer durch die Kaserne den Anschluss an das öffentliche Telefonnetz ermöglicht, wage ich zu bezweifeln ...
Internet gibt es daneben mittlerweile in etlichen Mannschaftsheimen an Terminals (gegen ein geringen Entgeld), ansonsten findet man auch häufig in der näheren Umgebung (5 km) einer Kaserne ein Internetcafe.
Autor: matze
« am: 07. August 2005, 20:02:56 »

gibt es die möglichkeit in der kaserne ins internet zu gehen
oder hat man sogar einen telefonanschluss in der stube
(was ich aber nicht denke)
Autor: matze
« am: 07. August 2005, 19:59:01 »

oki
danke an alle für die infos

glaube ich werde mir dann doch eine wohnung suchen wenn es so weit ist

Autor: Nuckel
« am: 07. August 2005, 16:13:25 »

OK, Asche auf mein Haupt.
Als GWDLér zahlt man nüschts, aber als SaZ und nennt man Verpflegungsgeld.
Sch... ist nur, das man da nicht so wirklich raus kommt.
Nur wenn du als SaZ unter 25km an Standort wohnst oder über 25Jahre bist.
Autor: Piet
« am: 07. August 2005, 15:38:52 »

Falsch. Als GWDLer kostet die Verpflegung nichts, und man erhält für verpflegungsfreie Tage V-Geld. Als SaZ zahlt man das Essen selbst.
Autor: Nuckel
« am: 07. August 2005, 15:06:43 »

 ;)Moin Moin, wenn man(n) als SaZ bei der BW ist, dann Zahlst du für deine Stube. Anders ist es wenn du W9´ner oder FWDLér bist, dann Zahlst du nischts.

Die Verpflehgung kostet aber immer was.
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