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Zusammenfassung

Autor: User299918
« am: 17. Mai 2018, 16:39:20 »

Guten Tag zusammen,
ich bin seit Eintritt in die Bundeswehr trennungsgeldberechtigt nach §3 TGV.
Daher erhalte ich ja auch jeden Monat die RBH für eine Heimfahrt.
Ich war nun für zwei Wochen zu einer anderen Einheit kommandiert.
Kann ich die Heimfahrt zwischen diesen beiden Wochen im Rahmen der RBH geltend machen? Aufgrund der Kommandierung gelten für diese zwei Wochen ja vermutlich eh schon die "fetten Tage" mit Vergütung der Reisetage in Form von Verpflegungsmehraufwand.
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