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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 11 
 am: 13. Mai 2024, 16:35:24 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von F_K
Anmerkung:

Gesetzliche Definition - Führerschein auf Probe, die ersten 2 Jahre (andere Länder 3 Jahre).

Mit begleitetem Fahren sind die 2 Jahre bis zum 18ten Lebensjahr nicht zu erreichen.

 12 
 am: 13. Mai 2024, 16:22:09 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von Maj a.D.
Man ist mit fast 18 Jahren heute nicht zwangsläufig mehr Fahranfänger. Meine Jungs haben jeweils tausende Kilometer beim begleiteten Fahren heruntergespult. Jede Fahrt zu Verwandtschaft, Einkaufen, gemeinsamen Hobbies und auch in den Urlaub sind sie jeweils gefahren. Da kann man bei Interesse/Zeit der Eltern gut Fahrpraxis sammeln.

 13 
 am: 13. Mai 2024, 16:17:09 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
Zitat
Ein Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein
Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) steht einem Empfangsbekenntnis nicht gleich, da hieraus nicht hervorgeht was der Inhalt des Briefes ist. Dies wäre nur mit Postzustellungsurkunde möglich.

Verwaltungszustellungsgesetz (Bund)
§ 4
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken

 14 
 am: 13. Mai 2024, 16:08:51 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von D_s
Danke an alle!

Laut der Bearbeiterin im BAPersBw, die ich heute Mittag erreichen konnte -> die Anhörung KANN/DARF auch telefonisch erfolgen und dem Soldaten somit telefonisch eröffnet werden, dies muss natürlich als Anmerkung angegeben werden.

Das war mir wichtig und hab mich auch gut aufgehoben gefühlt bei ihr. Sprich, sie war nicht geschockt von meiner Frage oder gar empört darüber, dass ich sie deswegen anrufe. Sie hat mir sogar sehr ausführlich und kompetent die weiteren Schritte erklärt, welche durchaus knifflig zu verstehen sind... aber passt!

 15 
 am: 13. Mai 2024, 16:07:48 
Begonnen von Jupiterwege - Letzter Beitrag von F_K
Reservisten sind PER DEFINITION ehemalige Soldaten, also statusrechtlich KEINE Soldaten (Quelle Soldatengesetz u. A.)

 16 
 am: 13. Mai 2024, 15:46:15 
Begonnen von Jupiterwege - Letzter Beitrag von Jupiterwege
Guten Tag,

ja der Titel ist etwas provokant gewählt aber es geht mir eher um die Wortdefinition und deren Wahrheitsgehalt.

Also ich bin seit einigen Jahren beorderter Reservist und übe im Jahr immer so für einen Monat. Von Freunden wurde ich vor kurzem deswegen angesprochen wie ich mich selbst insgesamt sehe - als Zivilist oder als Soldat. Meine Antwort ist dann zwar immer "Ich seh mich sowohl als Zivilist als auch als Soldat (manchmal mit dem Zusatz "auf Zeit") - eben als Reservist" aber da stellt sich mir nun die Frage ob ich sowas überhaupt sagen darf. Also darf ich als Reservist sagen, dass ich Soldat bin auch wenn ich gerade nicht in Übung stehe? Eigentlich kommt Soldat von Sold und wenn ich ja keinen Sold bekomme bin ich ja auch kein Soldat? Sehr naive herleitung aber wenn ich mich recht erinnere entspricht das ja grob den Vorschriften. Im Gegensatz dazu darf ich ja (Reserve)Offizier nennen (und fühlen) da mir das Patent ja nicht abgesprochen wird nur weil ich nicht übe und ja auch nicht unehrenhaft entlassen wurde.

Wie sind heute Meinungen dazu? Wie macht ihr das? Und worauf sollte ich dabei noch achten?

Mit besten Grüßen,

Julian

 17 
 am: 13. Mai 2024, 15:07:14 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von thelastofus
Ich denke auch, es würde bestimmt 5-10 Jahre dauern um die Strukturen wieder aufzubauen.

Wenn ich nur an Bayern denke, da gab es fast jeder größeren Stadt ein KWEA mit Musterung. Heute gibt es nur noch wenige KC, das medzinishce findet sowieso in München statt, da ja schon mit SaZ gut zu tun haben..

Weiterhin fehlen doch sicher auch Ausbildungseinheiten und Dienstposten in der hohen Zahl. Klar nur anekdotische Relevanze, aber in meiner AGA Einheit bestanden 90% (3 Züge) aus GWDL. Und wollen wir heute wirklich wieder tausende Hallen und Kellerwarte und VU Gehilfen schaffen? Nicht jeder wird in Kampfeinheiten dienen können (wollen). Zudem gibt es ja schon jetzte eine Unterkunftsproblematik.

Wenn man eine Wehrpflicht einführt wie sie noch um 2004 war inkl. der Unterkünfte und dem drum herum, dann sitzern wahrscheinlcih ganze Jahrgänge der heutigen Generation in der FU6 um "rauszukommen".
Vielen wird das das auch nicht in den Plan nach dem Abi (Ausbildung passen), die vielzitierte "Australien-Lisa" ist mehr als ein MEME..

Zudem kennen hier gerade viele noch die Schleifen und Runden, die manche drehten "um nicht zum Bund" zu müssen. Denke da auch nur an meinen Jahrgang. Da wurden von ca. 25 Jungen in der Klasse nur 2 zum GWD eingezogen, 1 zum Zivildienst der Rest hatte sich "ausmustern" lassen.

Andererseits kann man sich freuen wenn auch wieder ein Dienst im Zivilschutz (ohne zu Verweigern) möglich sein wird, so wie früher die 5-8 Jahre, dort wird auch dringend Personal gebraucht. Ich fand die Idee eines ZSK wie es in den 60er Jahren mal im Entwurf war gar nicht so schlecht.


 18 
 am: 13. Mai 2024, 14:33:07 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von dunstig
Ich denke auch, dass es analog zu den zuletzt verkündeten Reformplänen sowie den Rüstungsbeschaffungen, die ich direkt im Umfeld mitbekomme, auch hier bestenfalls "unterwältigend" werden wird. ;)

 19 
 am: 13. Mai 2024, 14:29:25 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von Unproomn
Gibt ja noch andere nette Details. Dazu gehört auch das "äußere Erscheinungsbild". Bin mal gespannt, ob man dann weiterhin versucht, das Denken der 80er Jahre aufrecht zu erhalten, dass "anständige" Männer natürlich kurze Haare oder Geheimratsecken tragen müssen, weil nur Hippies andere Frisuren haben :D

Nächstes Thema wird das der Staatsbürgerschaft. Kann man es sich dann wirklich leisten, nur von denen mit deutschem Pass Wehrbereitschaft zu erwarten?

Frauen auszunehmen, passt auch ehrlich gesagt nicht mehr zum sonstigen gesellschaftlichen Diskurs.

Ich nehme mal an, am Ende wirds auf einen netten Brief an alle 17jährigen hinauslaufen. Und wer laut Selbstauskunft bereits Interesse bekundet, wird gemustert. Quasi als eine Art Push zum FWDL.

 20 
 am: 13. Mai 2024, 14:26:15 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von VeggieBurger
Ich weiß nicht, ob es unbedingt sinnvoll und v.a. ratsam ist, als Fahranfänger auf der erste Alleinfahrt dann gleich solche Langstrecken, womöglich nach einer anstrengenden Woche zu absolvieren.

Oft finden sich Möglichkeiten, mit anderen Kameraden einen Teil der Strecke im PKW mitzufahren und dann mit einer besseren Bahnverbindung den Rest, weil man dann z.B. die Möglichkeit hat, mit dem Fernverkehr zu fahren, v.a. wenn die Kaserne etwas abgelegen ist und man sich so die Fußmärsche zum nächsten Bahnhof/Haltepunkt erspart, wo man nur Verbindungen im Nahverkehr im Stunden oder gar seltener hat.

+1. Ich hätte mich als Fahranfänger, auf einer mir unbekannten Strecke fernab der Heimat und bei der Distanz mindestens unwohl gefühlt.

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