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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 17:32:44 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Zitat
… zumal mir nur SAZ2 Angeboten wurde …

Na ja … Das Thema und die Begründung dazu gibt es ja im Forum auch schon mehrfach.

SaZ in der Mannschaftslaufbahn können sich derzeit nur für zwei Jahre verpflichten. Erst, wenn ihre Dienstpostenausbildung VOLLSTÄNDIG abgeschlossen ist (und das können mehrere Ausbildungen/Lehrgänge sein, als nicht gleich nach der GA) können sie sich länger verpflichten.

Gründe sind (damit Sie nicht lange suchen müssen) :

- es gibt in der Mannschaftslaufbahn keine stufenweise Festsetzung der Dienstzeit wie in den höheren Laufbahnen
- der Dienstherr will damit möglichst verhindern, dass er einen SaZ für 8 oder 12 Jahre „an der Backe“ hat, der nach der GA keine weitere Dienstpostenausbildung absolviert hat (plötzlich und für alle unerwartet „Dienstplankrank“ wenn „Ausbildung  nass und kalt“ ansteht, nicht lehrgangstauglich weil bei Anreise krank … kann fortgesetzt werden).

 2 
 am: Heute um 17:19:53 
Begonnen von Sachbearbeite® - Letzter Beitrag von thelastofus
Vermutlich schwieriger, wegen der BHO und dem "Alter" von Bazi.. Und ggf. weiterher Hürden. Die Bw will von einem SaZ auch was haben.

Zudem ist es als Reservist leichter eine Stelle zu finden auf der man wirken kann. Weiterhin kann man die RDL auch einfach beenden, wenn Gebrechen kommen.

Wie gesagt, er es machen kann für den ist es ja gut. Wobei es von den ganzen Reservisten sicher auch kein allzu großer Teil ist der von etwaigen 12 Monaten Dauer profitieren würd.e

 3 
 am: Heute um 16:39:12 
Begonnen von Sachbearbeite® - Letzter Beitrag von tdn
Aber warum nicht Saz?

 4 
 am: Heute um 16:35:48 
Begonnen von Sachbearbeite® - Letzter Beitrag von bayern bazi

 Obwohl ich glaube, dass Du damit tlw. ziemlich ins Schwarze triffst ;)


bin jetzt selber in dem Alter das ich überleg die letzten Jahre nochmal als Dauerresi reinzugehen - glaub auch, das ich mit meiner Erfahrung das ein oder Andere bewirken und damit die aktive Truppe unterstützen  kann

 5 
 am: Heute um 16:25:25 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Mal ganz nebenbei zum Verständnis gefragt, nicht nur konkret auf diesen Fall bezogen, sondern weil mir das schon ziemlich oft hier im Forum aufgefallen ist... wenn ich einen Arbeitsplatz hunderte von Kilometern entfernt annehme, und das für mehrere Jahre, dann ziehe ich doch um eben dorthin - oder macht man das nicht mehr?

Ich meine, bei Grundwehrdienstleistenden oder auf Lehrgängen, klar, da war das immer schon so, aber Zeitsoldaten wohnten doch i.d.R. an ihrem Standort, zumindest kannte ich das so?

Am Anfang hieß es ich komme vermutlich nach Bayern. Da war für mich klar das ich umziehen muss. Nach der Musterung sollte ich dann Richtung Eifel (RP).
Da es mit den Kilometern und Zeit aber nach Pendeln aussieht (wurde mir auch so gesagt) habe ich mich jetzt mit dem Thema auseinander gesetzt...

Ich kenne die Strecke aber und weiß aus Erfahrung das es dort im Winter ziemlich schlecht Aussieht.... daher meine Vorab bedenken was es für Möglichkeiten gibt.

Ich setze mich nicht täglich bei Schneechaos für 6 Stunden ins Auto oder Riskiere mein Fahrzeug oder mein Leben wenn es nicht sein muss. Und deswegen hatte ich lediglich die Frage gestellt ob es so eine Art Wechsel System gibt oder die Möglichkeiten z.B bei Anreise am Morgen, dann doch die Nacht vor Ort zu Verbringen.

Und wie sich das ganze dann Finanziell verhält.

By the way, ich habe Frau und Kind. Also ist ein Umzug mal sowieso nicht eben einfach so drin zumal mir nur SAZ2 Angeboten wurde :D Dafür breche ich nicht ganzen Segel hier ab. Am Anfang der ganzen Bewerbung wurde noch von 12 oder mehr Jahren gesprochen....

 6 
 am: Heute um 16:24:26 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von 200/3 ohne LoginDaten
Schon lange nicht mehr. In meiner Einheit haben z.B. bummelig 50% der SaZ/BS ihren Hauptwohnsitz „in der Heimat“ beibehalten und am Dienstort nur eine TG-Bude. Gründe sind mannigfaltig: Partner/in beruflich gebunden, soziales Umfeld, Häusle gebaut etc…rein finanziell ist das mit TG, Reisebeihilfen etc. super zu stemmen.

 7 
 am: Heute um 16:15:46 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Mal ganz nebenbei zum Verständnis gefragt, nicht nur konkret auf diesen Fall bezogen, sondern weil mir das schon ziemlich oft hier im Forum aufgefallen ist... wenn ich einen Arbeitsplatz hunderte von Kilometern entfernt annehme, und das für mehrere Jahre, dann ziehe ich doch um eben dorthin - oder macht man das nicht mehr?

Ich meine, bei Grundwehrdienstleistenden oder auf Lehrgängen, klar, da war das immer schon so, aber Zeitsoldaten wohnten doch i.d.R. an ihrem Standort, zumindest kannte ich das so?

 8 
 am: Heute um 16:13:56 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von 200/3 ohne LoginDaten
Auch im Zivilen liegt das Risiko des Arbeitsweges in aller Regel beim Arbeitnehmer, der Arbeitgeber kann ja nichts dafür wo du wohnst…kannst ja umziehen. Und deine 115km oneway sind auch selbst ausgesucht…musst die Stelle ja nicht annehmen oder kannst halt auf TG3 eine Unterkunft am Dienstort nehmen.
Bei der Bw steht man da im Vergleich zum zivilen Arbeitsmarkt sogar sehr gut da: Wenn die Voraussetzungen vorliegen: Tägliches Pendeln bezahlt bekommen (TG6) oder Umzug an den Dienstort voll(!) bezahlt bekommen oder halt die bezahlte Unterkunft vor Ort (TG3). Kenne ich vom zivilen Arbeitsmarkt nicht in dem Umfang. Da kriegt man vielleicht mal eine Betriebswohnung als Übergang bis man selbst was gefunden hat, das war‘s dann aber in der Regel auch schon.

 9 
 am: Heute um 14:19:00 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von SUBasa
Danke  LwPersFw

nach diesen § hatte ich gesucht.


 10 
 am: Heute um 14:07:22 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Okay. Jetzt weiß ich warum die Bundeswehr als schlechter Arbeitgeber bezeichnet wird :D

Ich werde das noch an anderer Stelle in Erfahrung bringen. Wenn dem wirklich so ist hat sich das für mich erledigt. Statistisch gesehen ist die Chance höher bei einem Verkehrsunfall zu sterben wie bei eine Einsatz der BW.... also was soll man machen. Das ganze noch fahrlässig Provozieren?

Mein alter AG hat in solchen Fällen Hotelzimmer gestellt aber auch jeden frei gelassen nach hause zu Fahren.

Und da es anscheinend keine klaren Regelungen gibt wie sich in solchen Fällen zu verhalten ist.... ciao.



Wir reden hier über die Anwendung des BUKG und der TGV Bund --- die für alle Bundesbeamten und Soldaten gelten ... adäquat auch die Tarifbeschäftigten Bund --- und nicht in Verantwortung der Bundeswehr liegen...

Die klaren Regelungen haben Sie lesen können.

Eine ist ... für den o.g. Personenkreis gibt es keine freies Wahlrecht zwischen TG nach § 6 oder § 3.

Entweder § 3 --- mit den klaren Regeln, oder aber § 6 mit seinen klaren Regeln.

Die freie Wirtschaft heißt ja nicht umsonst "frei"...  Denn wie der private Arbeitgeber seine Gelder einsetzt ... seine Entscheidung.

Im ÖD gelten nun einmal Gesetzte und Verordnungen...




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