Autor: Pericranium
« am: 26. Juni 2021, 11:18:02 »Ich meine, der Große Dienstanzug mit Helm findet sich auch dort, aber wäre wohl kaum das angemessene Outfit für die Heimfahrt?
Ist mir aber auch schon begegnet.
Der Große Dienstanzug ist aber ein schlechtes Beispiel, weil er den deutlichsten Einschränkungen unterliegt und vom Soldaten nur auf Anordnung getragen werden darf.
Ansonsten hat der Soldat außerhalb des Dienstes grundsätzlich alle Freiheiten, die die Ergänzungen und Abwandlungen hergeben. Und die können auch von Vorgesetzten nur in sehr engem Rahmen (z.B. Standortbefehl auf Grund der Sicherheitslage) eingeschränkt werden. Was aber auch nicht geht ist z.B. das pauschale "Aufheben" einer Pflicht zum Tragen einer Kopfbedeckung innerhalb einer Liegenschaft. Auch das geht nur auf Grund spezifischer zwingender Gründe in dem maximal notwendigen Bereich (z.B. Flugbetriebsbereich).
An die Anzugordnung haben sich alle Vorgesetzten zu halten. Das mussten schon TSK-Inspekteure lernen.
Gruß Andi
Man könnte ja mal dem Eberhard sagen, dass Flecktarn-Dienstgradschlaufen auch nicht erlaubt sind