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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 05. Oktober 2011, 12:38:01 »

Ich glaub es waren eher ISAF Standorte außerhalb Afghanistan gemeint die dann eben weniger AVZ bekommen könnten.
Autor: miguhamburg1
« am: 05. Oktober 2011, 10:51:21 »

Kabul z.B., es gibt aber auch deutsche Verbindungssoldaten in den anderen RC's in Afghanistan...
Autor: Starshina
« am: 05. Oktober 2011, 08:56:55 »

Nachdem, was ich gehört habe, soll es auch noch "ISAF light" geben ;) ! Termez, Uzbekistan, für einen AVZ von € 62,-- am Tag ...

Stimmt das so? Gibt es eventuell noch mehr Standorte für ISAF?
Autor: Andi
« am: 04. Oktober 2011, 22:45:21 »

Nach dieser Ausgangsfrage habe ich einfach mal unterstellt, dass es sich um den ISAF-Einsatz handelt ;) !
ioniert. ;)

Auch bei ISAF bekommen nicht alle Soldaten die höchste Stufe, denn nicht alle ISAF-Angehörigen sind in Afghanistan stat
Autor: KlausP
« am: 04. Oktober 2011, 21:47:23 »

*Klugscheissmodus an:* AVZ steht für Auslandsverwendungszuschlag *Klugscheissmodus aus*
Autor: Observer
« am: 04. Oktober 2011, 20:41:31 »

Gefahrenzulage  !=  AuslandsverwendungsZULAGE

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Autor: Starshina
« am: 04. Oktober 2011, 16:35:18 »

... ab Janaur die 110 € gefahrenzulage für Truppen die rausfahren auf 170€ erhört werden soll.

Nach dieser Ausgangsfrage habe ich einfach mal unterstellt, dass es sich um den ISAF-Einsatz handelt ;) ! Zumindest, weil hier ja schon explizit der Höchstsatz AVZ von € 110,-- erwähnt wurde ...
Autor: Andi
« am: 04. Oktober 2011, 13:31:03 »

Daraus folgt: Sie müssen während Ihres Einsatzes leider mit einem Tagessatz von € 110,-- auskommen!

Aber auch nur, wenn dieser Satz für das entsprechende Einsatzland gilt.
Autor: ARMY STRONG
« am: 01. Oktober 2011, 08:49:27 »

Den Tagessatz bekommen vor allem nicht nur die, die "rausfahren" sondern alle, die auch das Lager nie verlassen.
Autor: starshina
« am: 30. September 2011, 14:16:56 »

Ich glaube nicht, dass irgendwer oder -was "erhört" wird ;) ! Und der Auslandsverwendungszuschlag wird leider auch nicht ERHÖHT!

Die "Verordnung über Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags (Auslandsverwendungszuschlagsverordnung - AuslVZV)" wurde zuletzt zum 08.04.2009 geändert und dabei wurden auch die (bis dahin durch die Umrechnung der alten DM-Beträge in Euro recht krummen) Tagessätze zuletzt angepasst!

Daraus folgt: Sie müssen während Ihres Einsatzes leider mit einem Tagessatz von € 110,-- auskommen! Unser aller Mitleid wird Sie jedoch dabei begleiten ;) !
Autor: egal1986
« am: 30. September 2011, 14:09:59 »

Hey.kurze frage habe mich gestern auf der heimfahrt mit nem kameraden unterhalten der meinte das ab Janaur die 110 € gefahrenzulage für Truppen die rausfahren auf 170€ erhört werden soll.Was dran oder nicht?
Fliege im Janaur in den Einsatz,daher meine frage.
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