Autor: icecool
« am: 18. Februar 2018, 20:07:52 »1 Jahr und 6 M sind schon ein Brummer. Hoffentlich zur Bewährung.... Es ist völlig egal, wer denn da so "schuld" ist an irgendwas. Liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, dann ist es eben so. Alle Behörden die nicht Gericht sind, haben das so hinzunehmen; ihnen steht einer Überprüfung einfach nicht zu. Das hat das Gericht gemacht. Für den Betroffenen ist das im Einzelfall sicherlich mehr als bedauerlich und schlimm. Ob der Kamerad nur mit dem Recht oder auch zu Recht verurteilt wurde, sei dahingestellt. Die Vorschrift des § 49 SG ist eindeutig und läßt ein Ermessen nicht zu. Das Wort "verliert" dort schließt eine Ermessen aus. Er verliert also automatisch den Status.
Einen Betrug kann man nur vorsätzlich begehen, nicht fahrlässig..
In diesem Sinne.
icecool
Einen Betrug kann man nur vorsätzlich begehen, nicht fahrlässig..
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