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Zusammenfassung

Autor: Holgi33
« am: 23. April 2009, 07:28:24 »

Die SDBw empfiehlt aber jeden Soldaten mit vorläufigen Dienstgrad Uffz/StUffz den Uffz-Lehrgang zu besuchen. So hat man die 24 WÜ-Tage, brauch sich aber nicht der Prüfung unterziehen.

Persönlich kann ich das nur empfehlen. Die SDBw hätte mich direkt zum StUffz gemacht aufgrund beruflicher Quali, ich habe jedoch normal den Uffz-Lehrgang besucht, die Prüfung gemacht und mache im September die 12 WÜ-Tage für die Beförderung zum StUffz (Januar 2010).

Der Uffz-Lehrgang führt einen einigermassen in das Soldatenleben zurück.
Autor: LoggiSU
« am: 15. März 2009, 19:18:35 »

Bin jetzt OG d.R.. Ja, so wie ich das verstanden habe, werde ich dann einen vorläufigen Diestgrad erhalten aufgrund meiner kaufmännischen Berufsausbildung. Die Soll-ATN ist ja PersUffz. Muss ich da bei einem vorläufigen Dienstgrad etwaige Lehrgänge besuchen und nur daran teilnehmen oder mich auch einer Prüfung unterziehen?

Der DG der auf Deiner Mitteilung einer Beorderung steht, ist der auf diesem Dienstposten max. mögliche DG.
Zzt. bist Du also immer noch OG.

Wenn Du einen vorläufig höheren DG verliehen bekommst, brauchst Du keinerlei Prüfungen abzulegen, die Beförderung erfolgt ausschließlich aufgrund Deiner zivilen Qualifikation.

Die Beantragung des vorläufigen DG erfolgt über die SDBw.

Nach insgesamt 24 WÜ Tagen, von denen mind. 12 an einem Stück abgeleistet werden müssen, und positiver Beurteilung wird der DG entgültig.


Autor: Stromberg
« am: 15. März 2009, 16:01:03 »

Welchen Dienstgrad hast du den im moment?

Bist du RUA?


Ansonsten könnte ich mir vorstellen das du aufgrund einer ziviln Qualifikation einen vorläufigen Dienstgrad bekommst.

Du bist jetzt natürlich noch kein Unteroffizier.



Bin jetzt OG d.R.. Ja, so wie ich das verstanden habe, werde ich dann einen vorläufigen Diestgrad erhalten aufgrund meiner kaufmännischen Berufsausbildung. Die Soll-ATN ist ja PersUffz. Muss ich da bei einem vorläufigen Dienstgrad etwaige Lehrgänge besuchen und nur daran teilnehmen oder mich auch einer Prüfung unterziehen?
Autor: mailman
« am: 15. März 2009, 14:59:50 »

Welchen Dienstgrad hast du den im moment?

Bist du RUA?


Ansonsten könnte ich mir vorstellen das du aufgrund einer ziviln Qualifikation einen vorläufigen Dienstgrad bekommst.

Du bist jetzt natürlich noch kein Unteroffizier.
Autor: Stromberg
« am: 15. März 2009, 14:46:47 »

Das hört sich schon einmal interessant an. Dann werde ich in der kommenden Woche meinen Truppenteil informieren und anfragen. Eine Frage noch zum Dienstgrad: Bin ich jetzt schon Unteroffizier?? Oder erst nach Meldung bei dem Mob Truppenteil?
Autor: LoggiSU
« am: 15. März 2009, 09:03:35 »

Du musst Dich bei Deinem MobTrT melden, wenn Du eine WÜ machen möchtest.
Dort prüft man dann den Bedarf.
Wenn Bedarf besteht, machst Du einen Zeitraum klar und kriegst irgendwann Post vom KWEA (Einberufungsbescheid).
Also einfach mal den zuständigen S1/PersFw Deines TrT anrufen.
Autor: Stromberg
« am: 14. März 2009, 19:36:19 »

Hallo Kameraden,

heute erhielt ich das Schreiben "Mitteilung einer Beorderung", Zitat: ..beordere Sie ab dem 01.03.2009 bis auf Weiteres auf dem nachstehenden, nicht strukturgebundenen Dienstposten in der Personalreserve. Dienstgrad gemäß STAN: SU/U PersUffz.

Wie sehen die nächsten Schritte aus? Muss ich mich jetzt bei dem angegeben Standort zwecks Wehrübung melden, oder melden die sich bei mir?

Bin schon gespannt, was auf mich zukommt.

Grüße
Stromberg
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