Autor: LwPersFw
« am: 13. August 2018, 10:16:54 »Das Wesentliche kann jeder Soldat/Arzt im Zentralerlass B-860/13 "Zahnärztliche Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" nachlesen.
Grundsatz:
"Mehrkosten können folglich nur bei Inanspruchnahme von Leistungen, die auf persönlichen ausdrücklichen Wunsch
der Soldatin und des Soldaten über den Rahmen dieses Zentralerlasses hinausgehen, entstehen („Wahlleistungen“)."
und Bsp
"Wünscht die Soldatin oder der Soldat über diesen Rahmen hinausgehende zusätzliche Verblendungen, können diese nur
im Rahmen des Abschlusses einer Mehrkostenvereinbarung/Zusatzvereinbarung mit der behandelnden Zahnärztin oder
dem behandelnden Zahnarzt gefertigt werden."
"Mehrkosten, für im Rahmen der Behandlung in bundeswehreigenen Behandlungseinrichtungen ausdrücklich von der
Soldatin oder dem Soldaten gewünschter, und über den Rahmen des Zentralerlasses hinausgehender Leistungen,
sind von der behandelnden Truppenzahnärztin oder dem behandelnden Truppenzahnarzt in Form eines
Kostenvoranschlages zu ermitteln und der Soldatin oder dem Soldaten bekannt zu geben."
Bw-Formblatt 2074
Grundsatz:
"Mehrkosten können folglich nur bei Inanspruchnahme von Leistungen, die auf persönlichen ausdrücklichen Wunsch
der Soldatin und des Soldaten über den Rahmen dieses Zentralerlasses hinausgehen, entstehen („Wahlleistungen“)."
und Bsp
"Wünscht die Soldatin oder der Soldat über diesen Rahmen hinausgehende zusätzliche Verblendungen, können diese nur
im Rahmen des Abschlusses einer Mehrkostenvereinbarung/Zusatzvereinbarung mit der behandelnden Zahnärztin oder
dem behandelnden Zahnarzt gefertigt werden."
"Mehrkosten, für im Rahmen der Behandlung in bundeswehreigenen Behandlungseinrichtungen ausdrücklich von der
Soldatin oder dem Soldaten gewünschter, und über den Rahmen des Zentralerlasses hinausgehender Leistungen,
sind von der behandelnden Truppenzahnärztin oder dem behandelnden Truppenzahnarzt in Form eines
Kostenvoranschlages zu ermitteln und der Soldatin oder dem Soldaten bekannt zu geben."
Bw-Formblatt 2074