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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 30. Oktober 2018, 17:53:42 »

Hallo,

ist es mir gestattet als Buddhist das Sonnenrad (umgekehrtes "Hakenkreuz" mit Punkten dazwischen) in meinen Socialmedia Accounts zu verwenden?
Oder könnte ich deswegen Schwierigkeiten bekommen?

Mit freundlichem Gruß

Was soll das halt auch? Sie wissen genau um die Verwechslungsgefahr, da müssen Sie es doch nicht drauf ankommen lassen?! "Mimimi ich will aber"...
Autor: justice005
« am: 30. Oktober 2018, 06:03:12 »

Der Betreffende sollte dann aber auch außerdem im Zweifelsfall ziemlich glaubwürdig beweisen können, dass er tatsächlich Buddist ist. Vorgesetzte und Justiz sind ja nicht doof und der Fragensteller wäre nicht der erste Rechtsextreme, der es mit ganz besonders faulen Ausreden probiert.

Autor: TomTom2017
« am: 29. Oktober 2018, 22:50:41 »

Aus der Historie heraus ist das der Vorgänger des Hakenkreuzes. Von daher fallen hakenkreuzförmige Symbole unter den § 86 StGB. Wenn das aber für die Ausübung der Religion unbedingt notwendig ist, dann kann man sich auf den Art. 4 Abs. 2 GG berufen.

Ob das auch für das Zeigen auf Facebook gilt, ist äußerst zweifelhaft. Jedenfalls bekommt man Probleme... mit wohl nicht so gutem Ausgang (solche Argumente hören MAD und die Gerichte öfters).

Von daher auch mein Tipp: Lass es.
Autor: ulli76
« am: 29. Oktober 2018, 20:35:33 »

Lass es einfach
Autor: Kenno3
« am: 29. Oktober 2018, 20:35:15 »

 Die swastik ist zu leicht zu verwechseln, ich würde es lieber lassen.

§ 86 StGB Abs. 1 heißt es wörtlich "--- im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht
Autor: Nyima
« am: 29. Oktober 2018, 20:20:59 »

Hallo,

ist es mir gestattet als Buddhist das Sonnenrad (umgekehrtes "Hakenkreuz" mit Punkten dazwischen) in meinen Socialmedia Accounts zu verwenden?
Oder könnte ich deswegen Schwierigkeiten bekommen?

Mit freundlichem Gruß
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