Guten Tag.
Ich werde zum 1.11 diesen Jahres zur Eignungsübung einberufen.
Jedoch hab ich dazu noch einige Fragen da ich hier unterschiedliche Aussagen erhalten habe.
Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis welches auch während meiner EÜ endet. Jetzt weiss ich nicht, welche Stelle den Vordruck ausfüllen muss.
Mein Unverständnis liegt dabei, dass das KarrC der Meinung ist ich MUSS mein Arbeitsverhältnis kündigen da für mich das o.g. nicht greifen würde.
Darauf hin hab ich mich mit meinem alten Vorgesetzten in Verbindung gesetzt, welcher mir folgenden Ausschnitt zugesendet hat:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigungsschutzverfahren-beendigung-der-eignungsuebung_109324.htmlFür mich geht daraus heraus (und mein ehemaliger Vorgesetzter sagt das selbe), dass ich mein Arbeitsverhältnis NICHT kündigen muss und damit auch Schutz genieße bis zum Ende meines Vertrages.
Wer von beiden hat nun Recht jetzt? Muss ich kündigen oder nicht?
Vielen Dank für die Antworten, mich verwirrt es nur gegensätzliche Aussagen zu haben.