Autor: Andi
« am: 08. März 2018, 16:14:19 »Wie schon gesagt befinden wir uns bei diesem Thema im Bereich der "Grundsätzlichen militärischen Infrastrukturforderung" (GMIF) (zu finden als als Regelungen in der Reihe C1-1810/0-60XX).
Die konkreten Unterkunftsstandarts werden in der C1-1810/0-6011 "Wörterbuch zur DIN 277+", Satz 201, laufende Nummer 1.1.1. bis 1.1.9 definiert.
Wichtig ist diese Einstufung vor allem, weil sie die Grundlage für die finanzielle Abgeldung der Unterkunftsgestellung für über 25. jährige ist. Diese findet aber nicht durch den einzelnen Soldaten oder die Einheit anhand dieser Tabelle statt, sondern durch das zuständige BwDLZ im online-Bundeswehrliegenschaftsmanagement.
Am Ende definieren sich darüber also nicht etwa die Ansprüche auf eine bestimmte Unterbringung, sondern die durch den freiwillig in der Gemeinschaftsunterkunft wohnenden Soldaten zu zahlenden Kosten gemäß gesonderter Kosteneinstufung.
Gruß Andi
Die konkreten Unterkunftsstandarts werden in der C1-1810/0-6011 "Wörterbuch zur DIN 277+", Satz 201, laufende Nummer 1.1.1. bis 1.1.9 definiert.
Wichtig ist diese Einstufung vor allem, weil sie die Grundlage für die finanzielle Abgeldung der Unterkunftsgestellung für über 25. jährige ist. Diese findet aber nicht durch den einzelnen Soldaten oder die Einheit anhand dieser Tabelle statt, sondern durch das zuständige BwDLZ im online-Bundeswehrliegenschaftsmanagement.
Am Ende definieren sich darüber also nicht etwa die Ansprüche auf eine bestimmte Unterbringung, sondern die durch den freiwillig in der Gemeinschaftsunterkunft wohnenden Soldaten zu zahlenden Kosten gemäß gesonderter Kosteneinstufung.
Gruß Andi