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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 19:34:21 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande.

Ok alles klar. Danke für die Info

 2 
 am: Heute um 19:10:19 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von bayern bazi
@ BB:

Quelle?

Bei VVag (UTE) ist der Res ZIVILIST, wenn auch ggf. Vereinsmitglied - DVag ist da deutlich anders.

klare Anordnung von der Verbandsführung - wir halten uns in Uniform an die allgemeine Anweisung der BW

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 am: Heute um 17:09:08 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande.

 4 
 am: Heute um 15:52:11 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von thelastofus
Das ist halt einfach so eine Formulierung. Steht tlw. auch bei den Beamten so ähnlich auf den Schreiben, oder im zivilen.

Das Schreiben ist da, also wird mutmaßlich nix mehr passieren.

 5 
 am: Heute um 15:41:55 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Hallo,

warum wird eigentlich in der "Aufforderung zum Dienstantritt" weiterhin von einer Beabsichtigten Einstellung gesprochen?

Zumindest in der ersten Zeile. Weiter im Text sieht es so aus als ob die Einstellung schon Formal erfolgt wäre.

Ist die Einstellung nicht schon erfolgt?

grüße


 6 
 am: Heute um 13:32:10 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Al Terego
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!!

Vielleicht wäre der konkrete Hintergrund der Frage auch mal ganz nett, dann könntest Du vielleicht hilfreichere Antworten bekommen.

 7 
 am: Heute um 13:02:45 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
In unserer und zahlreichen mir bekannten Einheiten wurde das auch so praktiziert.

 8 
 am: Heute um 09:55:08 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von BulleMölders
Bei solchen Druckerzeugnissen ist immer der Stand im Impressum maßgebend. Nicht irgendwelche Zahlen im Dateinamen oder Ablage Pfad.
Sollten Inhalte in der Broschüre noch älter als der Stand im Impressum sein, dann ist das normalerweise bei der Information vermerkt. Ich dieser Broschüre sind z. B. einige Seiten mit dem Stand August 2018 gekennzeichnet.

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 am: Heute um 09:46:36 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von BulleMölders
Wir gehen hier doch von leichten psychischen Problemen aus. Scheinbar ja auch erst seit kurzer Zeit, sonst währen diese Ja in irgendeiner Form in den G-Akten vermerkt. Wenn diese aber schon bei Einstellung bestanden haben, warum kein Vermerk in den Akten? Einstellungsbetrug?
Sind dies Probleme aber erst während der Dienstzeit aufgetreten muss doch nicht gleich Operiert werden, sondern eine Psychologische Begutachtung mit eventueller Therapie wäre ja auch in Betracht zu ziehen. Auch wenn dieses dann taugliche Einschränkungen zur Folge haben könnte.

 10 
 am: Heute um 09:28:36 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Stabsdiener
Zitat
… und vom Chef und VP unterschrieben sein …


Nö. Es sei denn, du kannst die Vorschrift dazu zitieren.

§ 24 - Soldatenbeteiligungsgesetz
(1) Der nächste Disziplinarvorgesetzte hat die Vertrauensperson zur Gestaltung des Dienstbetriebes anzuhören. Die Anhörung soll vor Festlegung des Dienstplanes erfolgen. Zum Dienstbetrieb gehören alle Maßnahmen, die im Dienstplan festgelegt werden und den Innendienst, den Ausbildungsdienst sowie Wach- und Bereitschaftsdienste betreffen. Darüber hinaus ist die Vertrauensperson zu den lang- und mittelfristigen Planungen in Jahres- und Quartalsausbildungsbefehlen sowie zu den allgemeinen Regelungen für Rahmendienstpläne anzuhören.

Unterschrift ist nicht explizit genannt, jedoch ist durch die Unterschrift klar "bewiesen" das die geforderte Anhörung stattgefunden hat.

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