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Autor: 0930
« am: 04. Februar 2017, 12:45:54 »

Das hatten wir schon mal, siehe hier:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46838.0

Danke für den Link...warum hab ich das denn nicht selbst gefunden...
Autor: KlausP
« am: 04. Februar 2017, 11:50:33 »

Autor: Jens79
« am: 04. Februar 2017, 11:49:26 »

Wann ist denn Ihr DZE?
Autor: F_K
« am: 04. Februar 2017, 11:35:16 »

Nochmal: nicht nur im Vorjahr monatelang krankgeschrieben, und auch im Folgejahr wegen Krankheit nicht abbauen können.
Autor: KlausP
« am: 04. Februar 2017, 11:22:20 »

Das war doch aber noch nie anders. Jedenfalls ist mit nichts anderes bekannt.
Autor: 0930
« am: 04. Februar 2017, 11:20:58 »

Nein, nur wenn man so lange krank war, dass man keinen EU nehmen konnte.
Und da kann auch kein Kdr etwas anderes befürworten.

Nur damit ich das richtig verstehe:

Man kann sich den Resturlaub (EU) NUR dann auszahlen lassen wenn man im Vorjahr lange krankgeschrieben war (zb. ein halbes Jahr) und ihn deswegen nicht nehmen konnte ?
Autor: F_K
« am: 04. Februar 2017, 10:45:25 »

Es ist Deine Verantwortung, den Urlaub zu nehmen - dazu ist kein Befehl notwendig.

Machst Du es nicht, verfällt halt der Urlaub - das sollte genug Motivation bewirken.
Autor: Ralf
« am: 04. Februar 2017, 10:23:07 »

Nein, nur wenn man so lange krank war, dass man keinen EU nehmen konnte.
Und da kann auch kein Kdr etwas anderes befürworten.
Autor: 0930
« am: 04. Februar 2017, 10:07:00 »

Guten Tag Kameraden !

Ich habe noch 14 Tage Resturlaub (EU) aus 2016 übrig + 4 Tage EU aus 2017.

Jetzt ist bald mein DZE und ich werde bis dahin keinen Urlaub mehr nehmen (befohlen wurde mir bis jetzt noch nix).

Es gab ja mal die Möglichkeit sich Resturlaub auszahlen zu lassen. Soweit ich weiß allerdings nur wenn es "keine Möglichkeit gab den Urlaub zu nehmen".
Also möglich wäre es schon gewesen aber ich hatte immer genug Tage durch Übungen und Wache zusammenbekommen.

Ich hab jetzt mal im Gezi nachgefragt und die haben mir gesagt das es nach dem neuen Arbeitszeitgesetz nichtmehr möglich ist sich EU auszahlen zu lassen bzw. nur mit Einverständnis des Kommandeurs.

Bevor ich nun zum Spieß gehe und da mal nachhake wollte ich die Experten hier im Forum mal fragen wie genau das nun abläuft nach dem neuen Arbeitszeitgesetz.

Grüße
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