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Zusammenfassung

Autor: Atlas616
« am: 07. Mai 2024, 14:01:41 »

Alles klar, danke für die Auskunft :)
Autor: KlausP
« am: 07. Mai 2024, 12:53:55 »

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass das eine Mangelverwendung sein sollte.
Autor: Ralf
« am: 07. Mai 2024, 12:31:40 »

Nein ist nicht, du hättest auch darüber ein Schriftstück bekommen, wenn es so wäre.
Autor: Atlas616
« am: 07. Mai 2024, 10:43:27 »

Hallo zusammen,

meine Frage richtet sich eher an die "alten Hasen" des Forums, die unter Umständen über entsprechende Informationen verfügen.

Ich bin ab dem 01.07 OA bei den Heeresaufklärern in Lüneburg. Während des gesamten Bewerbungsprozesses wurde nicht erwähnt, ob es sich hierbei um eine Mängelverwendung handelt und ob ich unter Umständen prämienberechtigt bin.

Ich hatte auch nicht nachgefragt, da dies in keinem Fall meine Verwendungswünsche beeinflusst hätte. Nun bin ich doch ein wenig neugierig und wollte fragen, ob ich eventuell mit einer Prämie rechnen kann und wie hoch diese unter Umständen ausfallen könnte.

LG Atlas
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