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Zusammenfassung

Autor: Newman
« am: 10. Juni 2015, 20:02:38 »

Super danke!!! ;D
Autor: KlausP
« am: 10. Juni 2015, 20:00:13 »

Das sagt Ihnen der Einplaner dann, wenn Sie aufso einen Dienstposten kommen. Außerdem steht es in den Einplanungsunterlagen.
Autor: Newman
« am: 10. Juni 2015, 19:44:50 »

Und welche Dienstposten sind berechtig ein für eine Prämie? Nur im Fachdienst? Zählt Gesundheits u. Krankenpfleger auch dazu?
Autor: LwPersFw
« am: 10. Juni 2015, 19:11:02 »

Sie zählt zum steuerpflichtigen Einkommen... wird also nach dem individuellen Steuersatz versteuert.
Autor: Valar Dohaeris
« am: 10. Juni 2015, 18:49:39 »

Kommen auf die Prämie noch Abzüge wie Steuer oder ähnliches ?
Autor: DustinS
« am: 30. März 2015, 17:28:32 »

ok gut Danke soweit


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor: wolverine
« am: 30. März 2015, 17:22:08 »

Das wird aber am Anfang bzw. nach Ende irgendwelcher Probezeiten "in einer Summe" ausgezahlt. Scheidet man irgendwie vorzeitig aus bzw. wechselt auf eigenen Wunsch in eine andere Laufbahn bzw. auf einen nicht prämienbegünstigten DP wird dann zurückgefordert.
Autor: DustinS
« am: 30. März 2015, 17:20:15 »

Aus dem Satz von Ralf: Sie wird in einem Betrag ausbezahlt.

Entschuldigung ich hab echt keine Ahnung davon.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor: wolverine
« am: 30. März 2015, 17:17:46 »

am Ende mit den letzten Dienstbezügen ausgezahlt.
Woraus schließen Sie das denn?

Bei mir steht da nämlich:
Der Anspruch entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit
1.bei einer Erstverpflichtung nach Ablauf der für die Berufung in das Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit festgesetzten Bewährungszeit,
2.bei einer Weiterverpflichtung, wenn die Verpflichtungserklärung im Regelungszeitraum nach Absatz 1 Satz 3 abgegeben wurde.
Autor: DustinS
« am: 30. März 2015, 17:03:42 »

Also 8 Jahre Dienstzeit (Möglicher Laufbahnwechsel ausgeschlossen) 8.000€ am Ende mit den letzten Dienstbezügen ausgezahlt.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor: Ralf
« am: 30. März 2015, 16:04:02 »

Steht doch im § drin:
Zitat
Die Verpflichtungsprämie beträgt 1 000 Euro für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer.
Sie wird in einem Betrag ausbezahlt. Aber:
Zitat
Wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt, ist die Verpflichtungsprämie anteilig entsprechend der jeweils festgesetzten
Dienstzeit zu zahlen.
Autor: DustinS
« am: 30. März 2015, 14:23:18 »

Moin Moin,

ich habe eine Frage bzgl. der Prämie, gibt es dort einen pauschalen Satz der einem gewährt wird? Sind das die 120,..?
Bzw. wie wird das verrechnet, werden die mtl. ausgezahlt? Also Grundgehalt + Zuschläge + Prämie?

Ich habe den Thread ( Verpflichtungsprämie gem. § 43b BBesG ) bereits gelesen, konnte aber leider mit den "Fachbegriffen" noch nichts anfangen  :-\

Gruß Dustin
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