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Zusammenfassung

Autor: MSI32
« am: 10. Oktober 2017, 14:23:34 »

Bei mir wurde erst gesagt keine ab 1.8 Stamm Einheit dann hab ich ein zweites schreiben bekommen paar Tage vorm 1.8 das ich zur GA antreten muss wo ich mich gerade befinde.. da hab ich mir dann nach kurzer Zeit die Verletzung zugezogen..
Autor: neuer-ITler
« am: 10. Oktober 2017, 13:54:56 »

Wie schon mehrfach geschrieben wurde, ob AGA nochmal gemacht werden muss oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich selber, brauchte keine neue machen, obwohl ich vom TrpDienst in den FachDienst und vom Heer zur Luftwaffe gewechselt habe.
Bin jetzt SAZ 24 und wurde auch wieder als HptFw eingestellt.
Autor: MSI32
« am: 10. Oktober 2017, 12:54:08 »

Hab mir die Woche vorgenommen beim kompaniechef meiner Stamm Einheit anzurufen um die Sachlage zu schildern und dann evtl mehr zu erfahren.
Autor: BulleMölders
« am: 10. Oktober 2017, 12:31:58 »

Und wie immer gibt es darauf keine pauschale Antwort, denn das entscheidet allein Ihr zukünftiger Disziplinarvorgesetzter.
Autor: MSI32
« am: 10. Oktober 2017, 12:21:43 »

Hallo
Ich bin wiedereinsteller und seid 1.8 wieder im Dienst in der GA vorher Luftwaffe jetzt beim heer.. habe mir nach kurzer Zeit eine Verletzung zugezogen somit fast komplette GA msg geschrieben. Konnte trotzdem San und wach Ausbildung mit machen.. muss ich die GA evtl nochmal wiederholen weill ich die restlichen Sachen nicht mitmachen konnte?
Autor: ARMY STRONG
« am: 06. April 2011, 12:01:34 »

Aehem, wir sprachen hier von denen die KEINE AGA mehr machen, was offenbar der Normalfall ist.
Wenn Du aussergewoehnlicherweise (wie wir hier gelernt haben) doch die AGA noch mal durchlaufen sollst oder willst, machst du das was alle anderen auch machen: Einschleusung, Termin beim Onkel Doktor, Einkleidung usw......
Autor: Patrick84
« am: 06. April 2011, 10:53:29 »

und was macht ein Wiedereinsteller der zur Aga an einem anderen Ort stationiert  ist, als er später stationiert ist ?
Autor: Chelios
« am: 06. April 2011, 10:15:13 »

Klingt Plausibel.
Autor: miguhamburg1
« am: 05. April 2011, 18:47:44 »

Um ihn freundlich daran zu erinnern, dass in absehbarer Zeit kein Ungedienter sondern motivierter "Zurück-Soldat" in seine Kompanie kommt.
Möglicherweise ist es so möglich, einige notwendige Aktionen der Einschleusung ggf. sogar vorab zu realisieren, damit Sie schneller da durch sind und damit schneller in Ihrem Dienstposten eingesetzt werden können.
Evtl. besteht auch die Gelegenheit, an einer Veanstaltung des UffzKorps z.B. Ihre zukünftigen Kameraden schon einmal kennenzulernen und einen Teil Ihrer zukünftigen Vorgesetzten auch ...
Autor: Chelios
« am: 04. April 2011, 23:26:53 »

Mit was für einem Anliegen sollte man den Spiess Anrufen als Wiedereinsteller ?
Würde das auch gern machen aber aus welchem Grunde??

Doofe Frage ich weiss aber kanns mir beim besten willen nicht vorstellen.
Autor: miguhamburg1
« am: 03. April 2011, 21:51:05 »

Es gibt keinerlei Dienstvorschrift, die vorschreiben würde, dass ein Soldat seine AGA zweimal durchlaufen müsste! Denn einmal erworbene ATN bleiben in aller Regel gültig, es sei denn, gesetzliche Grundlagen haben sich grundlegend geändert, so dass eine Nachschulung notwendig wird.

Im Allgemeinen wird von den zuständigen Vorgesetzten erst einmal geprüft, wann und wo ein Soldat seine erste AGA absolvierte und in welchen Truppenteilen er danach eingesetzt war. Wenn dann zu den aktuellen und zukünftigen Tätgkeiten Diskrepanzen festgestellt wurden, dann wird man beurteilen, inwiefern der nachzulernende Stoff vom Umfang her so groß ist, dass es keinen Sinn machte, die Wiedereinsteller einzelne Ausbildungsgebiete durchlaufen zu lassen. In solchen Fällen wird man sinnvollerweise entscheiden, diesen Soldaten die gesamte AGA wiederholen zu lassen.

Ich hatte als Kdr einige Wiedereinsteller, die ihren Wehrdienst viele Jahre zuvor an Bord von Marineschiffen/-booten versehen hatten. Das reichte natürlich nicht für den Dienst in einem Infanterieverband. Die ließ ich dann eine gesamte AGA absolvieren, während andere Wiesereinsteller gleich auf ihren Dienstposten verwendet wurden oder nur einzelne Ausbildungsabschnitte zu wiederholen hatten.
Autor: RekrKp8
« am: 03. April 2011, 20:20:35 »

Ich kann - als kleinen Beitrag - davon berichten, dass für einen Wiedereinsteller, der bei uns eingeplant wurde, keine AGA vorgesehen war, bis wir gemerkt haben, dass sie dringend nötig war und zwar in allen Belangen.
Autor: Michi M
« am: 03. April 2011, 18:41:41 »

der klaus hat mir auch schon viele tips gesagt,

ein hoch auf den Klaus  ;D

Autor: Odin3112
« am: 03. April 2011, 15:55:14 »

Selbst wen finde ich es auch garnicht so verkehrt nochmal ein Paar Ausbildungen zu wiederholen.
Immerhin besser als dann am MG3 zu Versagen und nichtmehr zu wissen was wie wo war :D

Ne ist klar.. Als Wiedereinsteiger macht man keine ausbildung mehr an den waffen...

Zitat
...Also wenn man als Wiedereinsteiger mit höherem Dienstgrad einsteigt muss man definitiv die AGA wiederholen...
Also auch ich trete meinen Dienst morgen (04.04.11) an, als Wiedereinsteiger und brauche ebenfalls keine Aga erneut zu absolvieren-

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass man einfach so, mir nichts dir nichts, ans MG3 oder G36 kommt, ohne vorher belehrt und nochmals unterrichtet zu werden- Sind hier nicht in Hollywood...
Und jeder, der den "Beruf" Soldat wieder ausüben will, bei dem sollte so einiges von der Vordienstzeit hängen geblieben sein...
So ist es zumindest bei mir fall-

Zitat
KlausP.:Was ich persönlich jedem Wiedereinsteller empfehlen würde, ist eine telefonische Verbindungsaufnahme mit dem Spieß so ca. 1 bis 2 Wochen vor Dienstantritt.

Diesen Rat kann ich nur unterstreichen, auch ich habe diesen von Klaus bekommen und das war genau der richtige Ansatz um Interesse zu zeigen-


Mkg Odin
Autor: Chelios
« am: 03. April 2011, 15:35:11 »

Selbst wen finde ich es auch garnicht so verkehrt nochmal ein Paar Ausbildungen zu wiederholen.
Immerhin besser als dann am MG3 zu Versagen und nichtmehr zu wissen was wie wo war :D
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