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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 11 
 am: 17. Mai 2024, 12:51:01 
Begonnen von hope - Letzter Beitrag von hope
Frage zum Personal. Wird das bei der Bundeswehr ähnlich gehandhabt oder gibt es extra familienfreundliche Regelungen?

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und Elternzeit nimmt, muss die Zeit nacharbeiten, um eine höhere Lohngruppe zu erreichen. Britta J. klagt dagegen. https://taz.de/Diskriminierung-im-oeffentlichen-Dienst/!6003575/

 12 
 am: 17. Mai 2024, 06:36:32 
Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Um @Ralf zu ergänzen...

Die Gemeinsame Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP) in der Abteilung VI (Reservisten) des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr
führen aus ( sie sind Arbeitshilfe für das Fachpersonal und Nachschlagewerk für alle Reservisten ) :

GAIP 104-04-00 Reserveoffizieranwärter*innen außerhalb des Wehrdienstes (ROA a.d.W.)

"11. Einstellung mit zunächst vorläufig verliehenen höheren Dienstgrad „Oberfähnrich“ nach § 48 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 4 SLV

11.1. Allgemeines

Bewerbende für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes außerhalb des Wehrdienstes die ein Hochschulstudium mindestens mit einem Bachelorabschluss
oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können
, sind mit dem zunächst vorläufig zu verleihenden höheren Dienstgrad „OFähnr“ einzustellen.

11.2. ergänzende Zulassungsvoraussetzungen

Hochschulstudium mindestens mit einem Bachelorabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss."



"11.5. Assessmentverfahren

Die Ausführungen unter Pkt. 5. sind auch für das Verfahren „Einstellung nach § 48 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs, 4 SLV anzuwenden."


"5. Assessmentverfahren

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird die Bewerbung ausgewertet und geprüft.
Sollten sich die Bewerbenden im Rahmen der Bestenauslese (schulische bzw. akademische Leistungen) durchsetzen, erfolgt die Einladung zum Assessmentverfahren.
Die Entscheidung über eine Zulassung nach § 48 (2) SLV in die Laufbahn a.d.W erfolgt im Rahmen einer Bestenauslese (Eignungsreihenfolge) nach Abschluss des Assessmentverfahrens.
Die Platzierung in der Eignungsreihenfolge und der Bedarf in den Streitkräften sind dann für die Einstellungsentscheidung ausschlaggebend.
Das Ergebnis wird per schriftlichen Bescheid bekannt gegeben.
Ein „positiver Bescheid“ ist keine formale Zulassung, sondern lediglich eine Absichtserklärung."


"11.8. Beförderung

Die formelle Zulassung zur/zum Reserveoffizieranwärter*in, die Berechtigung zum Führen des Dienstgradzusatzes „ROA“ und die Verleihung des zunächst vorläufig
höheren Dienstgrades „OFähnr ROA“ erfolgt mit dem tatsächlichen Dienstantritt zum Tag des ersten zu absolvierenden Ausbildungsmoduls im Rahmen der Laufbahnausbildung.

Weitere Festlegung BMVg P II 5 vom 31. März 2023:

Für die Einstellung im Dienstgrad „Oberfähnrich“ gelten die Grundsätze zur endgültigen Verleihung eines vorläufig verliehenen Dienstgrades der Allgemeinen Regelung A-1340/49
„Beförderung, Einstellung, Zulassung und Übernahme mil. Personals“ nur bedingt.

Da es sich nicht um einen Seiteneinstieg mit einem Offizierdienstgrad, sondern um den Einstieg mit dem höchsten Anwärterdienstgrad handelt, ist der Dienstgrad nach 24 Tagen
Wehrdienst endgültig zu verleihen, sofern keine Hinderungsgründe in der Person vorliegen.

Die Erfordernisse, mindestens zwölf Tage zusammenhängender Wehrdienstleistung und Vorlage einer Beurteilung, entfallen.

Ausbildungsvorhaben zur Schaffung von Trainings-/Lehrgangsvoraussetzungen rechtfertigen nicht eine formelle Zulassung.

Die nach § 48 Absatz 3 i.V.m. § 23 Absatz 4 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) Eingestellten sind abweichend von Nummer 3018 der A-1340/49 gem. § 24 Absatz 1 SLV
zwölf Monate nach erstmaligem Dienstantritt zum Leutnant der Reserve zu befördern, sofern bis dahin die Vorgaben des § 24 Absatz 2 SLV vorliegen (bestandene Offizierprüfung)."





 13 
 am: 17. Mai 2024, 06:16:39 
Begonnen von otcm55 - Letzter Beitrag von Ralf
Bitte mal in der SuFu das Wort Privatinsolvenz suchen.
Da wirst du feststellen, dass dieses jeweils der Einzelentscheidung iRd SÜ unterliegt.

 14 
 am: 16. Mai 2024, 23:48:35 
Begonnen von otcm55 - Letzter Beitrag von otcm55
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir etwas die Nervosität wegnehmen, ich habe ein Vorstellungsgespräch, dazu kommt natürlich noch die Ü3 Sicherheitsüberprüfung. Meine größte Angst ist meine Privatinsolvenz ( eröffnet Nov 2018 ), wofür ich die vorzeitige Restschuldbefreiung im Januar 2024 erlangt habe. Ist das definitiv ein Ausschlusskriterium ? Meint ihr es macht Sinn nach einem Gespräch mit dem Geheimschutzbeauftragten zu suchen extra dafür ?

Ich bedanke mich im voraus bei euch 🙏🏼

 15 
 am: 16. Mai 2024, 18:10:58 
Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von Ralf
Sehr geehrter Herr ....

vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr!
Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben.
Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die „Anwärterlaufbahn“ der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet.
In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden:
 
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat 1 – Seiteneinsteiger
Darauf hinweisen, dass man nicht als SE betrachtet werden will, sondern als ROA adW.
Ich denke mal, aufgrund der Fülle an Bewerbungen sortiert man diese entsprechend aus und versucht sie auf die ebenengerechtere Möglichkeit der SE hinzuweisen.
Ich kann mich ja auch als Abiturient für die Msch Lfb bewerben.

 16 
 am: 16. Mai 2024, 17:13:14 
Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von panzerjaeger
Zitat
Insbesondere gibt es ja Studiengänge, die einen Seiteneinstieg mangels DP unmöglich machen

Es gab ja auch (die jedoch bis auf weiteres) ausgesetzte Laufbahn als "Seiteneinsteiger ohne verwertbaren Studienabschluss".
Ggf. wird dieses Modell in überarbeiteter Form neu gestartet?

 17 
 am: 16. Mai 2024, 16:46:08 
Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von F_K
Insbesondere gibt es ja Studiengänge, die einen Seiteneinstieg mangels DP unmöglich machen - obwohl die Mindestqualifikation "Abitur" vorliegt - würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

 18 
 am: 16. Mai 2024, 16:28:29 
Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von panzerjaeger
Zitat
Zitat von: Paul84 am Heute um 15:28:59

    Sehr geehrter Herr ....

    vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr!
    Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben.
    Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die „Anwärterlaufbahn“ der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet.
    In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden:
     
    Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
    Referat 1 – Seiteneinsteiger

Das wäre dann neu. Ich bin ROA adW mit Uni-Studium.

Das wäre sogar sehr, sehr neu...
Es ist doch gerade erst für ROA adW mit abgeschlossenem Hochschulabschluss der Einstiegsdienstgrad Oberfähnrich eingeführt worden.
Sollte das nach nur ca. einem Jahr tatsächlich wieder komplett neu geregelt worden sein?

 19 
 am: 16. Mai 2024, 16:14:21 
Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von ROA2022
Sehr geehrter Herr ....

vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr!
Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben.
Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die „Anwärterlaufbahn“ der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet.
In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden:
 
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat 1 – Seiteneinsteiger
Das wäre dann neu. Ich bin ROA adW mit Uni-Studium.

 20 
 am: 16. Mai 2024, 15:28:59 
Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von Paul84
Sehr geehrter Herr ....

vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr!
Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben.
Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die „Anwärterlaufbahn“ der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet.
In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden:
 
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat 1 – Seiteneinsteiger

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