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Zusammenfassung

Autor: didi62
« am: 07. Januar 2020, 14:47:40 »

Hallo und guten Tag,

stimmt es, dass das Kindergeld ab morgen für Soldaten (01.01.2020) nicht mehr über das BVA, sondern in Zukunft über die Familienkasse beantragt werden muss und auch von dort gezahlt wird?

Zuständig war schon immer (zumindest seit 01.07.2014) die Familienkasse beim BVA und daran ändert sich auch nichts.
Lediglich das Auszahlungsverfahren ändert sich. Bisher Abrechnung über die Gehaltsabrechnung, jetzt als eigenständige Abrechnung.
Autor: ulli76
« am: 31. Dezember 2019, 20:01:07 »

Herzlichen Glückwunsch. Ein echtes Christkind!
Autor: Al Terego
« am: 31. Dezember 2019, 17:01:36 »

Anträge und alles weitere gibt es auf der Seite vom BVA.
Autor: Hansemann
« am: 31. Dezember 2019, 16:55:54 »

Mein Kind kam erst am 25.12.2019 zur Welt, daher war ich bislang noch nicht antragsberechtigt.

Sobald ich die Geburtsurkunde und Steuernummer habe, wende ich mich also an die Familienkasse.

Danke!
Autor: Al Terego
« am: 31. Dezember 2019, 16:51:39 »

... sondern in Zukunft über die Familienkasse beantragt werden muss und auch von dort gezahlt wird?

... wobei noch anzumerken ist, dass jeder, der bisher Kindergeld erhalten hat, automatisch umgestellt wurde (gab da auch ein Schreiben an die Betroffenen).
Autor: Al Terego
« am: 31. Dezember 2019, 16:46:29 »

Ja, stimmt. Ändert sich aber sonst nichts weiter. Es sind halt jetzt zwei Überweisungen statt der bisherigen eine.
Autor: Hansemann
« am: 31. Dezember 2019, 16:33:14 »

Hallo und guten Tag,

stimmt es, dass das Kindergeld ab morgen für Soldaten (01.01.2020) nicht mehr über das BVA, sondern in Zukunft über die Familienkasse beantragt werden muss und auch von dort gezahlt wird?

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