Autor: LwPersFw
« am: 18. Mai 2017, 09:39:54 »ggf. hilft dies weiter um das Ganze richtig einzuordnen...
Was ist der AVZ im steuerrechtlichen Sinn ?
BFH, Beschluss vom 28.04.2005 - Aktenzeichen VI B 179/04
"Auslandsverwendungszuschlag für Soldaten
Der Auslandsverwendungszuschlag ist nach § 3 Nr. 64 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) steuerfrei gestellter Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG . Wie die systematische Stellung des § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes ( BBesG ) verdeutlicht, ist der Auslandsverwendungszuschlag Teil der Dienstbezüge und damit der Besoldung insgesamt, die das BBesG regelt (vgl. § 1 BBesG )."
Was ist der AVZ im steuerrechtlichen Sinn ?
BFH, Beschluss vom 28.04.2005 - Aktenzeichen VI B 179/04
"Auslandsverwendungszuschlag für Soldaten
Der Auslandsverwendungszuschlag ist nach § 3 Nr. 64 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) steuerfrei gestellter Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG . Wie die systematische Stellung des § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes ( BBesG ) verdeutlicht, ist der Auslandsverwendungszuschlag Teil der Dienstbezüge und damit der Besoldung insgesamt, die das BBesG regelt (vgl. § 1 BBesG )."