Autor: OSB
« am: 26. Juni 2018, 00:43:12 »Bei Bewerbern für eine höhere Laufbahn holt die BW eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR ein. Ob da was drinsteht kann ich nicht beantworten.
Im BZR stehen nur rechtskräftige Verurteilungen, nicht aber eingestellte Verfahren. Spätestens bei einer SÜ2 kommt es dennoch ans Tageslicht (INPOL Abfrage), daher ist die sorgfältige Beantwortung der betreffenden Fragen im Bewerbungsbogen sehr wichtig um nicht in größere Probleme zu laufen.