Autor: Thomi35
« am: Heute um 18:39:35 »Zu finden ist die o. a. Verordnung z. B. unter https://www.buzer.de/MLAnpV.htm. Inkrafttreten war am 01.05.2024.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
@ KlausP:
Fakt ist, dass das Krankheitsrisiko für die PKV auf "null" sinkt, da die UTV das Risiko für den Soldaten abdeckt.
Es gibt daher 4 Möglichkeiten:
- PKV weiterfahren (doppelt "versichert"), Kosten trägt man selber)
- ruhend stellen
- Kleine oder große Anwartschaft.
Muss man sich halt entscheiden, und dies mit der PKV besprechen.
… D.h. die PKV ruht in dem Fall einfach? Falls ja, müsste ich das mal überschlagen und mit der Versicherung besprechen. …
[Ja, den Tagessatz gibt es für jeden RDL-Tag, auch an Wochenenden oder Feiertagen.- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).Kannst du das spezifizieren? Unter Dienstgeld finde ich nur §11 USG, welcher bei mir aber nicht zutrifft. Meinst du die Reservistendienstleistungsprämie aus §10 (1)? Das wären dann zunächst als Hptm pro Tag zusätzlich 25,91 EUR. Würde das auch für das Wochenende in der Mitte zählen? Oder nur für die Tage, an denen tatsächlich Dienst geleistet wurde?
- Nettoverdienstausfall wird nach Bescheinigung erstattetCheck. Dann muss ich nur schauen, dass es nicht in die Monate fällt, in welchen ich auf Grund einmaliger Zahlungen den Höchstsatz reißen würde.
(- Da sind die Beiträge PKV dabei, die zahlst Du ja ansonsten selber)D.h. die PKV ruht in dem Fall einfach? Falls ja, müsste ich das mal überschlagen und mit der Versicherung besprechen. Zumindest würde dann nicht der AG Anteil auf mich fallen. Gerade im Hinblick auf mögliche Anwartschaft, Altersentlastungsbaustein, fehlender AG Anteil zur Altersentlastung usw. Sollte dann aber alles in allem keine signifikante Größenordnung sein.
- ggf. ist ein sinnvoll, eine kleine / große Anwartschaft für die Zeit abzuschließen (sind kleine Beträge) - und die "fehlende" Zahlung des Beitrages ist ja "gespartes" Geld
- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).Kannst du das spezifizieren? Unter Dienstgeld finde ich nur §11 USG, welcher bei mir aber nicht zutrifft. Meinst du die Reservistendienstleistungsprämie aus §10 (1)? Das wären dann zunächst als Hptm pro Tag zusätzlich 25,91 EUR. Würde das auch für das Wochenende in der Mitte zählen? Oder nur für die Tage, an denen tatsächlich Dienst geleistet wurde?
- Rente wird nachversichert, also kein NachteilMeine Frage war nicht ob, sondern auf welcher Grundlage nachversichert wird? Habs aber jetzt gefunden, auf Grundlage des "Verdienstausfalls". Daher passt der Punkt.
- Betriebsrente müsstest Du selber prüfen, was da sinnvoll ist - ggf. berücksichtigt Dein AG ja nicht so kurze "Ausfälle".Ist bereits abgeklärt und in solch einem Fall funktioniert die Aufstockung leider nicht. Wird hier nichts ersetzt, müsste ich die Beiträge vollumfänglich selber leisten. Auf Grundlage des eigentlichen Jahresbruttos, der Dauer bis zum Renteneintritt und dem Zinseszinseffekt würde ich sonst langfristig auf einiges verzichten. Wäre die RDL monatsübergreifend, wären direkt zwei Monate betroffen.
könnte dein AG auch mit dem Verdienstausfall bescheinigen (ist ja im Prinzip ein Ausfall deinerseits) - und du zahlst dem AG dann den Beitrag auf das er dich weiterversichertSollte das möglich sein, hätte sich das Thema natürlich unkompliziert erledigt.
- Betriebsrente müsstest Du selber prüfen, was da sinnvoll ist - ggf. berücksichtigt Dein AG ja nicht so kurze "Ausfälle".