Autor: LwPersFw
« am: 02. Mai 2024, 07:24:27 »Und ebenfalls zu beachten...
Zunächst wird Ihre Dienstzeit auf 2 Jahre festgesetzt sein.
Dies bedeutet, werden Sie
+ TG-Empfänger nach § 3 : Versteuerung des TG nach 3 Monaten
+ TG-Empfänger nach § 6 : keine Versteuerung, da Verwendungsdauer unter 48 Monate
Wenn Sie sich dann auf die geplanten 8 Jahre weiterverpflichten ... ist davon auszugehen das Ihre Verwendungsdauer auf der Personalverfügung auf das Dienstzeitende festgesetzt wird.
Da dies spätestens zum Ende der ersten 2 Jahre passiert ... kommen dann noch mindestens 6 Jahre.
Folge wäre dann auch bei § 6 : das TG wird versteuert, da die Verwendungsdauer am Standort 48 Monate überschreitet.
Zunächst wird Ihre Dienstzeit auf 2 Jahre festgesetzt sein.
Dies bedeutet, werden Sie
+ TG-Empfänger nach § 3 : Versteuerung des TG nach 3 Monaten
+ TG-Empfänger nach § 6 : keine Versteuerung, da Verwendungsdauer unter 48 Monate
Wenn Sie sich dann auf die geplanten 8 Jahre weiterverpflichten ... ist davon auszugehen das Ihre Verwendungsdauer auf der Personalverfügung auf das Dienstzeitende festgesetzt wird.
Da dies spätestens zum Ende der ersten 2 Jahre passiert ... kommen dann noch mindestens 6 Jahre.
Folge wäre dann auch bei § 6 : das TG wird versteuert, da die Verwendungsdauer am Standort 48 Monate überschreitet.