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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 08. April 2019, 18:00:49 »

Drucksache 19/8914  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


"6. Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium der Verteidigung ergrei-
fen, um derartige Pannen in der Zukunft zu vermeiden und aus Sicht der
Fragesteller drohenden Schaden von Deutschlands Ansehen in der Welt ab-
zuwenden ?

Derzeit wird die Beschaffung eines zusätzlichen Langstreckenluftfahrzeuges und
mittelfristig die Ablösung der im Betrieb befindlichen Langstreckenflugzeuge
vom Typ A340 verfolgt. Für den Betrieb des zusätzlichen Langstreckenflugzeu-
ges wird die Erhöhung des Personalumfanges untersucht. Hierdurch soll die Re-
dundanz und die Verfügbarkeit auf der Langstrecke erhöht werden. Zudem wird
durch eine entsprechende Priorisierung Sorge getragen, dass die erforderlichen
Ressourcen bereitgestellt werden können.




7. Welche Flugzeugtypen sollen neu beschafft werden, und welche Mittel müs-
sen für die Vergrößerung der Flugbereitschaft bereitgestellt werden ?

Es besteht die Absicht, insgesamt drei (3) A350-900 mit einem planerischen Fi-
nanzvolumen i. H. v. 1,2 Mrd. Euro zu beschaffen."
Autor: Pericranium
« am: 01. März 2019, 21:52:55 »

Kann man mal machen:
Zitat
Die Bundeswehr musste extra einen A340 nach Afrika schicken, um Außenminister Maas abzuholen - weil erneut ein Regierungsflieger eine Panne hatte. Trotz der 300.000-Euro-Aktion verpasst Maas einen wichtigen privaten Termin.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/heiko-maas-teurer-heimflug-nach-panne-am-regierungsjet-a-1255904.html
Autor: LwPersFw
« am: 24. Februar 2019, 08:51:45 »

Im Anhang

Deutscher Bundestag Drucksache 19/7841
19. Wahlperiode 18.02.2019

Antwort
der Bundesregierung


auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/7157 –


Stationierung der Flugbereitschaft und Leerflüge
Autor: miguhamburg1
« am: 21. Februar 2019, 11:19:52 »

Völlig unabhängig von dieser Zeitrafrage und der Entscheidungen des Flughafens Köln/Bonn hat Tegel weder Platz, noch Erweiterungsflächen, auf denen dann die Infrastruktur für den Betrieb der Flugbereitschaft BMVg als militärischer Sicherheitsbereich einegrichtet werden könnten. Darum ging es ja bei der aus meiner Sicht hier diskutierten scheinheiligen Anfrage an die Regierung.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 20. Februar 2019, 21:12:35 »

Meine Herren, dass das Gelände der Flugbereitschaft BMVg als MSB einzurichten ist und hier das UZwGBw Anwendung findet ist natürlich völlig unstrittig.

Die Vorgaben für bestimmte Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen, die bis dato (Mitte 2000er Jahre) nicht umgesetzt waren, wurden jedoch am Standort Köln seitens Betreibergesellschaft (Flughafen Köln/Bonn GmbH) auf Grund der Infrastrukturellen Besonderheiten eingefordert (auf Basis des LuftVG) und mittlerweile auch umgesetzt. Analog verhielt es sich am Standort Berlin-Tegel, hier sind mir die Zeitlinien jedoch entfallen.
Autor: F_K
« am: 20. Februar 2019, 14:19:40 »

.. um Andi zu ergänzen:

- UZwGBw macht Vorgaben zur Anwendung von militärischer Gewalt (und "benötigt" deswegen, um voll "wirksam" zu sein, eben einen MB / MSB)
- Die Vorschriften zum Geheim- und Sachschutz (Luftwaffenvorschriften) sehen für Flugbetriebsbereiche eben Sperrzonen vor, die eben zur Durchsetzung auch einen MB / MSB benötigen.
Autor: Andi
« am: 20. Februar 2019, 14:08:22 »

Nun, die Sicherheitsvorgaben der Flugbereitschaft BMVg resultieren allerdings aus den Vorgaben des Flughafens Köln/Bonn bzw. Berlin-Tegel, auf Basis des LuftVG.

Nein, die ergeben sich immer aus dem UZwGBw als spezifischstem Recht: Bundeswehr schützt sich selbst. Dazu kommen dann nachrangig noch die Normen für den Flugbetrieb generell.

Gruß Andi
Autor: miguhamburg1
« am: 20. Februar 2019, 14:04:53 »

Mit Verlaub, F_U, Ihre Darstellung im ersten Teil ist richtig, allerdings unvollständig.

Natürlich ist das Luftsicherheitsgesetz maßgeblich für den Gesamtbereich von Flughäfen und damit natürlich auch für den Anteil der von der Bundeswehr genutzten Teilflächen ziviler Flughäfen.

Darüber hinaus ist der militärisch genutzte Teil einer solchen Liegenschaft zusätzlich als militärischer Sicherheitsbereich auszuweisen, damit eben die militärische Sicherheit, Zutrittsberechtigungen, bedürfnisse der geheimhaltung/Sabotageschutz etc. überhaupt gewärhleistet werden kann. Denn in der militärisch genutzten Infrastruktur haben sonstige Dienstleister, Bundespolizei etc. nichts verloren, es sei denn, im Rahmen bestehender Verträge qwie Betankung, Catering etc.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 20. Februar 2019, 13:58:07 »

Nun, die Sicherheitsvorgaben der Flugbereitschaft BMVg resultieren allerdings aus den Vorgaben des Flughafens Köln/Bonn bzw. Berlin-Tegel, auf Basis des LuftVG.

Es wäre bereits vor Jahren möglich gewesen, in der Übergangsphase Flugzeuge in TXL bereitzustellen, um Leerflüge zu vermeiden. Zuletzt bei der CL601 war dies Praxis und scheiterte nun an Lobbyismus. Stichwort "A16 DP für BER".
Autor: Fitsch
« am: 20. Februar 2019, 13:37:44 »

hätten die fragenden Bundestagsabgeordneten sicher tun können, nur wären sie dann niemals nicht so medial aufgefallen.  ;D
Autor: miguhamburg1
« am: 20. Februar 2019, 12:05:57 »

Mit Verlaub, das ist dóch bereits für einen Laien der Szenerie nachvollziehbar, dass so etwas doch nicht einfach so möglich ist.

Die Infrastruktur der Flugbereitschaft ist - bereits in Köln/Bonn - ein militärischer Sicherheitsbereich innerhalb des Flughafengeländes. Das muss aus den verschiedenen (Sicherheits-) Gründen auch so sein. Dies lässt sich nur dann sicherstellen, wenn Hallen und Abstellflächen für die Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft abseits des übrigen zivilen Flughafenbetriebs mit separaten Zugangs-/Zufahrt disloziert sind. Insifern helfen irgendwelche Hallen/Abstellflächen inmitten der zivilen Infrastruktur des Flughaens überhaiupt nicht.

Das hätten aber die fragenden Bundestagsabgeordneten auch leicht ohne Anfrage herausfinden können, denn ein Blick auf die Infrastruktur des militärischen Teils in Köln/Bonn, eine Anfrage an den hauseigenen wissenschaftlichen Dienst hätte genügt, um diese Antwort zu erhalten.
Autor: Nouqie91
« am: 20. Februar 2019, 11:14:22 »

Zitat
[…] Der Grünen-Verteidigungsexperte schlug deshalb vor, zu prüfen, ob nicht einige Hallen der insolventen Berliner Airlines Germania oder Air Berlin vorübergehend genutzt werden können.[..]

Das stammt aus dem Artikel. Die Hallen von Germania werden höchstwahrscheinlich noch nicht versteigert worden sein, da das Unternehmen noch nicht zerschlagen wurde.
Autor: miguhamburg1
« am: 20. Februar 2019, 10:52:40 »

Von welchen "leeren Hallen" sprechen Sie denn?

Meiner Kenntnis nach werden die ehemaligen Wartungshallen der AirBerlin mittlerweile von Easy Jet genutzt, die ihren deutschen Hub von Hamburg nach Berlin verlegte. Andere Hallen werden von der Lufthansa Gruppe genutzt, die ja auch einen Teil der AjrBerlin übernahmen.
Autor: Nouqie91
« am: 20. Februar 2019, 10:31:56 »

Dass das ganze erst jetzt medial behandelt wird, liegt wohl daran, dass er jetzt eine Anfrage der GRÜNEN hierzu veröffentlicht wurde. Allerdings konnte ich bisher noch nicht in Erfahrung bringen, wie alt diese ist.

Im Artikel wurde kein Schuldiger direkt angesprochen, sondern allgemein der Sachverhalt bemängelt. Wessen Schuld das ist, sei dahingestellt. Als Alternative bzw. zur Beseitigung des Problems wird vorgeschlagen, dass zumindest ein Teil der Regierungsflotte in die ehemaligen Hallen von airberlin und Germania verlegt wird. Das klingt sinnvoll. Hätte man etwas schneller reagiert, hätte man zur damaligen Zeit sogar noch ein paar schicke A330 kaufen können und hätte zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen  ;D

Autor: miguhamburg1
« am: 20. Februar 2019, 10:20:37 »

Auch da stimme ich Ihnen zu, Andi.

Sämtliche Infrastruktur für den Betrieb der Flugbereitschaft BMVg sind am Airport BER vorhanden und könnten genutzt werden - wenn denn der Flughafen für den Flugbetrieb (von mir aus eben auch nur für den militärischen Flugbetrieb) geöffnet werden würde. Doch das ist nicht der Fall und wird es mit ziemlöicher Sicherheit auch nicht, bevor der zivile Flughafenkomplex seiner Bestimmung übergeben wird.
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