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Autor: LwPersFw
« am: 27. Juli 2016, 13:31:56 »

Und die A-1350/67 ... vor allem die Nr 702 darin
Autor: Ralf
« am: 27. Juli 2016, 09:45:39 »

Lies dir mal den Zentralerlass A-1420/20 durch. Da stehen die verschiedenen Fristen drin.
Autor: chewbaccaxD
« am: 27. Juli 2016, 09:36:40 »

Okay, danke dafür.

Aber nehmen wir mal an Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten zeichnet sich ab, dass die Heilungsdauer diese 12 Monate überschreitet.

Dann hätte ich noch effektiv 3 Monate bis zum BFD-Anspruch. Das DU-Verfahren dauert vermutlich auch einige Wochen.
Hätte ich dann die Möglichkeit einfach in BFD zu gehen?

Ich weiß, das sind alles irgendwelche Zukunftsvisionen. Mir ist die ganze Situation auch etwas unangenehm, das ganze Theater hätte ich lieber in meiner Zeit als Mannschaftssoldat gehabt...  ::)
Autor: Ralf
« am: 26. Juli 2016, 12:19:30 »

Wenn eine Heilung und anschl. Verwendungsfähigkeit in absehbarer Zeit (12 Monate) zu erwarten ist, kein DU Verfahren.
Autor: chewbaccaxD
« am: 26. Juli 2016, 12:01:46 »

Hallo und guten Tag,

Ich nerve leider mal wieder mit medizinisch-Karrierebezogenen Fragen :/.

Ich bin SaZ 8, wurde am 01.01 zum FA übernommen und habe mein (noch aktuelles) DZE
Am 30.06.2018. In BFD könnte ich ab 01.04.2017.

Ich wurde vor einigen Wochen am Knie operiert, dabei wurde die plica entfernt und der Knorpel
geglättet. Kann das Bein noch nicht wirklich anwinkeln, Heilung verläuft aber ganz gut mMn.

Selbiger Eingriff steht in absehbarer Zeit wohl auch noch am anderen Kniegelenk an :/.

Kann es sein dass ich aufgrund dieser Konstellation dienstunfähig geschrieben werde, bzw. einfach nicht weiter ausgebildet werde? Ich sollte eigentlich am 01.07 auf einen Laufbahnlehrgang gehen, wurde jedoch erstmal für 6 Monate nicht Lehrgangstauglich geschrieben. Laut Arzt wird das Ganze aber vermutlich nicht reichen und es werden nochmal mindestens 3 Monate länger.

Liebe Grüße
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