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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 17:16:43 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von BulleMölders
Rechtlich spricht ja nichts dagegen, im Rahmen ihres Führerscheins dorthin zu fahren. Wenn Sie dann das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag ohne die notwendige Begleitung nicht bewegen, dann gibt es ja keine Probleme.

Ob Sie das Fahrzeug in die Kaserne fahren (als begleiteter Fahrer) und dort abstellen können für die Zeit (Parkkapazitäten in der Kaserne) wird Ihnen hier keiner sagen können. Grundsätzlich sollte so möglich sein. Wann Sie die Kaserne wieder verlassen, für Heimfahrten bleibt Ihnen ganz allein überlassen. Soll heißen, Sie müssen am Wochenende nicht nach Hause fahren.

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 am: Heute um 16:43:56 
Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von Mattdan
Hi, also ich hab am 1.7 meinen Dienstantritt in Seedorf und geplant war, dass ich mit meinem Auto und meinen Eltern hinfahre (Begleitetes Fahren, bin noch 17 Jahre alt). Die Entfernung beträgt knappe 320km von mir dauert also gute 3-4h Fahrt(Die Bahnanbindung ist recht schlecht, Wochenendfahrten würden sich deshalb garnicht lohnen). Nun ist die Frage, ob dies möglich wäre. Ich werde das erste Wochenende auf jeden Fall dort bleiben und am 12.7 werde ich sowieso schon 18 und kann dann alleine heimfahren (wenn möglich). Kann ich also zum Dienstantritt mit meinem PKW hin, es dort für 12 Tage stehen lassen(ich darf es dann auch nichtmehr bewegen, da ich noch 17 sein werde und meine Eltern dann nach Hause fahren) oder wäre es schlauer einfach mit der Bahn zu fahren? Danke

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 am: Heute um 13:07:36 
Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von StefanD
Ich war auch naiv und dachte man könnte im HS Kurz RDL machen, über das WE und 1 oder 2x im Jahr dann größere. So wurde es uns zumindest verkauft.

Das wird immer noch so verkauft. Aber die Wirklichkeit sah auch schon früher anders aus.

ABER: Ich habe Anfang der Woche dann doch mal Kontakt nach Niedersachsen aufgenommen. Es gab gleich ein paare Ansagen von dort. Ich habe auch sehr deutlich gesagt, dass ich von Warten auf eine Antwort in NRW ziemlich entnervt bin. Dort meinte der zuständige Sachbearbeiter, er müsse zwar die Standorte einzelnen abfragen, da er nicht den Zugriff hat wie das BAPersBw, aber er zusieht, dass man innerhalb von 2 - 3 Monaten eine Antwort bekommt und wenn nicht, dann solle ich mich noch mal melden.
Die Unterlagen sind jetzt erst mal eingereicht und 3 Wunschstandorte angegeben, die dann abgefragt werden.

Das wird jetzt auch mein letzter Versuch sein was Heimatschutz angeht.

Mein ehemaliges Bataillon ist Reservisten gut gefüllt, da besteht keine große Chance. Nachgefragt habe ich dort bereits.


 4 
 am: Heute um 12:32:17 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von Unproomn
Womit man beim nächsten Thema wäre: Wenn man mehr als OSG werden möchte, sollte man entweder irgendwann in der Vergangenheit schon einmal Zeitsoldat gewesen sein oder das schon im Studium gewusst haben, wo man auch zur Not mal ein Semester geblockt oder 6 Wochen in der VL-freien Zeit hat üben können.

Aber 3 Jahre 3x3 Wochen, Eignungswehrübung und private Initiative zu EEH-A und nSAK, was dann zusammen nochmal mehrere Wochen sind, bevor die BW dann natürlich auch etwas davon sehen möchte und man schon eher 4-6 Wochen/Jahr längerfristig einplanen sollte

...Entschuldigung, aber dann scheint man im Zivilberuf offenbar in den allermeisten Bereichen (gibt vielleicht ein paar fancy Beratungen, die einen 4 Wochen im Jahr unbezahlt freistellen) von Anfang an eher kleine Brötchen zu backen, wenn man das sofort vom AG genehmigt bekommt.

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 am: Heute um 11:18:03 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von tdn
Urlaub wird ja schon für Wochenenddvags geopfert, zb EH Freitag - Sonntag... Das liegt allerdings dann auch an fehlender Dichte der BW Standorte in der Breite. IGF/KLF oder auch G20/andere Untersuchungen sollten zentral buchbar sein.
Vielleicht sollte man sich freimachen vom Gedanken, im Feldheer als Reservist, der länger als 2-3 Jahre draußen ist, noch viel reißen zu können. ATNs gibts eh nicht, oder nur mit monatelangen Lehrgängen (außer den Res-spezifischen -  warum geht es da aber woanders nicht?). Vielleicht ist KVK/Heimatschutz dann der logische nächste Schritt? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, allerdings ist da die Frage ob jeder Katastrophenschutz bzw. Infanterie überhaupt machen möchte.
Zivile Kenntnisse nutzen ist dann auch so ein Thema. Anreize wären schön, beitragsfreie Versicherung in der VBL oder auch doppelte Rentenpunkte (analog Auslandseinsatz) wäre zb eine Möglichkeit. Macht zwar wenig Unterschied, finanziell, ist aber wenigstens ein kleines Dankeschön. Vielleicht wäre auch ein jährliches Grundgehalt bzw ein erhöhter Steuerfreibetrag eine Möglichkeit.
Im Hinblick auf 10/12 Monate RDL, das macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Wer solange zur Verfügung steht, sollte das als Kurzzeit SAZ, dann müßten halt die Altersgrenzen angepasst werden. Gesezte sind änderbar. Ansonsten sollten Anhaltspunkte für die sinnvolle Ausübung von Beorderungsdienstposten zumindest existieren, wenn nicht sogar veröffentlicht werden. Logischerweise wird ein KpChef mehr RDL benötigen als ein GeziSoldat, das sollte aber nicht nur von vornherein bekannt sein sondern auch bei Personalentscheidungen eine Rolle spielen. Wenn ich weiß das ich nur 2 Wochen im Jahr üben kann ist der BtlKdr halt nicht drin, es gibt dann aber sicher alternative OTL Stellen.
Ansonsten fehlt halt auch der Nachwuchs, je nach Gegend. Bei uns im tiefen Westen kommt kaum noch junger Nachwuchs dazu.

 6 
 am: Heute um 09:14:57 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw

… Frage:

Macht ein Betroffener von dieser neuen Regelung (§12) Gebrauch und verstirbt dann innerhalb besagter fünf Jahre, sind seine Rechtsnachfolger/ Erben dann mglw. gegenüber dem Dienstherrn regress-/ schadensersatzpflichtig bezüglich des so entstehenden Differenzbetrages?

Grüße!

Nein.

Welcher "Schaden" soll denn hier auch eingetreten sein?

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung.
Sie wurde rechtmäßig geleistet.
Was der Behinderte wann damit macht, ist ausschließlich seine Sache.

Und selbst wenn der Gesetzgeber dies wollte, müsste es gesetzlich normiert werden.
Ist es aber nicht.

(Mal ganz abgesehen davon das ich die moralische Einstellung Derjenigen in Bundestag und BMVg hinterfragen würde, die soetwas fordern würden.

Nehmen wir mein o.g. Beispiel...
Der 100 % Behinderte steckt das Geld in das Familienhaus... damit sein Leben lebenswerter wird und z.B. auch seine Betreuung durch seine Frau für diese einfacher wird... und dann will man das Geld von der Witwe zurück.... weil der Wehrdienstgeschädigte - ggf. sogar an den Folgen eines Auslandseinsatzes letztlich - verstorben ist... )




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 am: Heute um 08:25:42 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von Unproomn

Das stimmt. Für die meisten wirkt es eher wie "Soldat spielen und dafür Geld bekommen" (selbst schon so zu hören bekommen *).

Wir leben jetzt auch schon eine geraume Zeit mit ausgesetztem GWD und somit hat auch zivil und in der Arbeitswelt schon eine Durchmischung stattgefunden. Während man früher (wie ich) einen Chef hatte, der in 80er Wehrdienst geleistet hat und gerne auch SaZ geworden wäre, sich aber aufgrund der Sicherheit für die Beamtenlaufbahn entschieden hat, und für den RDL kein Problem waren, hat man heute einen Chef aus einem "militärfernen" Haushalt (was ja nicht schlehct sien muss) der mit dem Thema so gar nix anfangen kann.



Sehe ich auch so. Genau hier stellt sich die Bundeswehr meines Erachtens wieder zusätzlich selbst ein Bein. Ich weiß nicht exakt, seit wann es so ist, dem Gefühl nach hätte ich gesagt Anfang 2023, aber mittlerweile wird für jede einzelne RDL eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers verlangt, unabhängig von der Dauer.

Es ist natürlich wieder anekdotische Evidenz, aber nach meinem Gefühl sind in unserer Kompanie (HSchKr) die Anmeldezahlen für RDL hierdurch zuletzt signifikant nach unten gegangen. Dies aber nicht wegen zu geringer Motivation oder zu geringer finanzieller Anreize, sondern weil trotz Zeitenwende viel zu viele Angehörige unserer Kompanie in ihrem Urlaub üben. Ich weiß, es ist nicht zulässig, aber die gelebte Realität sieht eben anders aus. Immer mehr Kameraden haben von ihren Arbeitgebern auch ein klares Jahreslimit für RDL-Tage kommuniziert bekommen. Und so sehe ich (gefühlt) einen Großteil der Kameraden eher auf DVags, als bei RDL. Ich hoffe, dass ich mich irre und dieser vermeintliche Trend nicht anhält.

Ich glaube jedenfalls nicht, dass primär über zusätzliche finanzielle Anreize mehr Kameradinnen und Kameraden auf den Hof zu bekommen sind.


Also persönlich habe ich natürlich Respekt davor, wenn jemand auch noch freiwillig Urlaub hergibt, um dienen zu "dürfen". Aber damit wird das System ehrlich gesagt auch ad absurdum gefühlt bzw. offenbar realitätsfremde Vorstellungen über die Vereinbarkeit mit dem Beruf seitens der BW werden durch Gutmütigkeit und Selbstlosigkeit "abgefedert". Ich frage mich auch, was da die Familien dazu sagen...

Es bleibt dabei, falls die BW tatsächlich über dem üblichen Klientel hinaus für die Reserve gewinnen möchte, muss sie mehr anbieten als kleine Wehrsolderhöhungen etc. Das scheitert aber wahrscheinlich wieder am Haushalt. 

 8 
 am: Heute um 04:51:45 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von Griffin

… Frage:

Macht ein Betroffener von dieser neuen Regelung (§12) Gebrauch und verstirbt dann innerhalb besagter fünf Jahre, sind seine Rechtsnachfolger/ Erben dann mglw. gegenüber dem Dienstherrn regress-/ schadensersatzpflichtig bezüglich des so entstehenden Differenzbetrages?

Grüße!


 9 
 am: 09. Mai 2024, 18:40:21 
Begonnen von Der ewige FA - Letzter Beitrag von Der ewige FA
Hallo, ja den mache ich auch demnächst mit unserer Truppenärztin fertig.

Nun heißt es erstmal auf den Anruf aus Köln warten. Meine Sorge ist nun natürlich, dass ich sonstwohin geschickt werde, weil "is ja nötig".

Könnte ich - rein hypothetisch - eine Stelle die mir Aufgrund des ganzen zugeteilt wird auch ausschlagen? Mein Lebensmittelpunkt ist mittlerweile mein Wohnort (15km von Kaserne entfernt) mit Haus, Frau, Kindern und ganz wichtig: Hund =)

Könnte ich gegebenenfalls auch sagen "wir sitzen das eine Jahr aus und sehen dann weiter, trotz des Hinweises aus dem BwK"? Wie ich schon einmal schrieb, Verwendungswechsel grundsätzlich gern, aber eben nicht um jeden Preis...

Liebe Grüße und schönes langes (und wahrscheinlich befohlenes) Wochenende =)

 10 
 am: 09. Mai 2024, 18:20:31 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von thelastofus
Zitat
Es ist natürlich wieder anekdotische Evidenz, aber nach meinem Gefühl sind in unserer Kompanie (HSchKr) die Anmeldezahlen für RDL hierdurch zuletzt signifikant nach unten gegangen

War bei "uns" auch so. Zu Beginn, als es noch RSU war und langsam losging hatte die Führung noch eine gewisse Anzahl an Tagen im Jahr gefordert die man zu leisten hätte. Und noch 2021 sollten Kameraden ausgeplant werden die eben dies nicht oder nur zu wenig schaffte, da die Wartelisten voll sein. "Jetzt" 2024 hört man davon nix mehr, die Kompanie ist nicht voll und die Anmeldungen für RDL werden weniger.

Ausgeplant wird proaktiv auch keiner mehr. Ich habe allerdings meinen Platz freigemacht aus bekannten Gründen. Lebe aber immer noch den Traum das irgendwann richtige Kurz-RDL möglich sind.

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