Es ist doch von der Sache her so, dass jemand mit funktionalen Beeinträchtigungen keine entsprechende Tauglichkeit bekommt. Entstehen im Dienstbetrieb gesundheitliche Probleme, wird die entsprechende Wiederherstellung über den Dienstherren und die truppenärztliche Versorgung vorgenommen. Für rein kosmetische Korrekturen kann die Bw natürlich nicht aufkommen. Wozu soll man hier Kosten generieren und den Soldaten dann längere Zeit dienstunfähig haben, wenn es keine medizinische Indikation dazu gab?
Ist es denn rein kosmetisch, wenn Soldat Müller psychologisch ein wenig darunter leidet? Im Endeffekt schämt sich die Person ja für die abstehenden Ohren, was sich das Selbstbewusstsein und daher auch auf seine Fähigkeiten und seine Lebensqualität auswirkt.
Es hat ja auch einen Grund, weshalb Krankenkassen die Behandlung von "Segelohren" bei Kindern bis zum Alter von 12 Jahren komplett übernehmen. Nämlich da diese Ohrenform nicht normal ist und eine Person darunter leiden könnte.