Autor: Papierberg
« am: 20. August 2016, 11:16:31 »Bereits aus dem Namen der gesetzlichen Regelung, mit der die Anhebung der Besoldung erfolgen wird, geht herver, dass die lineare Anpassung der Bezüge auch für Versorgungsempfänger gilt (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017). Das Gesetz sieht vor, unter Berücksichtigung eines Abzugs für die sog. Versorgungsrücklage das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund vom 29. April 2016 auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen.Ihre Versorgungsbezüge werden also weiter analog zu den Entwicklungen im Bereich der Besoldung für aktive Besoldungsempfänger fortgeschrieben.