Mahlzeit!
Eine Frage auch wenn ich feststelle dass einige recht allergisch auf das Thema reagieren:
Wie sieht es eigentlich aus mit privater Ausrüstung die man sich beschafft, die aber gleichzeitig schon Anderswo in der Truppe eingeführt sind:
Beispiele: Woolpower Pullover, Berghaus Rucksäcke, Carinthia Jacke oder Linderhof Chest Rig und Plattenträger?
All diese Gegenstände gibt es ja in der Truppe, nur eben nicht für alle. Wer sich solche Dinge kauft, vorausgesetzt es wird nicht sowieso weg befohlen, müsste man
doch rein rechtlich auf der sicheren Seite sein, weil es ja nicht nur dem dienstlichen in Form und Farbe entspricht, sondern mit diesem sogar identisch ist.
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Thaqi
Vollkommen gleich, die Bundeswehr wird im Schadensfall nicht(s) zahlen.
Auch wenn ich kein Fan von selbstbeschaffter Ausrüstung/ Bekleidung bin:
Gibt es dazu wirklich belegte Fälle?
Sicher wird sich der Dienstherr zurückziehen, wenn z.B. jemand Verbrennungen von sich trägt weil die selbstbeschaffte Jacke Feuer fängt.
Wenn sich aber jemand z.B. beim Gefechtsdienst ein Bein bricht und dabei eben eine selbstbeschaffte Jacke trägt kann ich mir kaum vorstellen, dass der Dienstherr sich aus der Versorgung zurückziehen kann, wenn die private Bekleidung in keinem Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Sonst dürfte man ja nichtmal private Unterwäsche tragen ;-)