Autor: schlammtreiber
« am: 10. Mai 2017, 14:43:13 »Wenn Zuckerkügelchen ohne Wirkstoff, dafür aber mit "Gedächtnis", verabreicht und (aus Steuergeldern oder Mitgliedsbeiträgen) bezahlt werden, weil sie ja irgendwie durch Placeboeffekt doch helfen, dann ist das erst mal an und für sich gar kein Verbrechen. Schließlich wird das in vielen Kindergärten seit langer Zeit sehr erfolgreich und ohne schlimme Folgen praktiziert (was dachtet Ihr denn, was die wunderwirksamen "Drachenpillen" bei Knie-Aua-Aua sind? Richtig, es sind unbehandelte Roh-Globuli), und wir alle wissen doch noch, wie gut das geholfen hat, wenn Mama auf die Wunde pustet, oder? Auch rein Ritual, Zuwendung, Placebo. Allerdings wird es auf derselben Argumentationslinie dann verdammt schwierig zu erklären, warum die Kasse nicht auch für Gesundbeten und Handauflegen zahlen sollte