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Zusammenfassung

Autor: I-screm-for-Icecream
« am: 10. August 2012, 06:25:50 »

Oh anrufen ist nun blöd. Da ich jetzt gleich los muss und nur jetzt fahren kann. Ist nämlich schwer dahin zu kommen und  mein Grossvater (sorry mein scharfes s geht nicht) hat angeboten mich zu fahren, danach muss er auch zum arzt. Aber ich denk mal wenn ich um 8 uhr da bin wird es keine Probleme geben.

Dank nocheinmal.
Autor: ulli76
« am: 09. August 2012, 22:51:22 »

Ne, mehr brauchste nicht.
Naja- evtl. noch Unterlagen zu deinem aktuellen Krankheitsbild. Wenn du nichts hast, dann ist auch gut.

Du solltest allerdings vorher anrufen und fragen wann du hin sollst.
Autor: I-screm-for-Icecream
« am: 09. August 2012, 22:04:42 »

Guten Nabend.

Muss nochmal stören ;)

Gibt es etwas was ich mitnehmen muss wenn ich mich Standortfremd neukrank melde? Also der Truppenausweis ist ja pflicht, .. aber gibts sonst noch etwas?
Autor: I-screm-for-Icecream
« am: 09. August 2012, 11:16:31 »

Oder so, meint ich ja :D
Okey, vielen Dank  :D
Autor: Ralf
« am: 09. August 2012, 11:03:07 »

den Disziplinarvorgesetzten
Autor: I-screm-for-Icecream
« am: 09. August 2012, 10:29:52 »

Ok super. Danke für Ihre Hilfe.
Noch eine Frage, wen genau meinen Sie mit DV? Den Dienstvorgesetzten?
Autor: ulli76
« am: 09. August 2012, 07:37:25 »

Ja, du gehst einfach zum Standortarzt, der für dich zuständig ist, auch dieser kann ein kzH empfehlen.
Das wird dann per Fernschreiben oder LoNo an deine Einheit geschicht. Parallel nimmst du Verbindung zu deinem DV auf und lässt das von ihm absegnen.

Ja- ich hab erstmal über die Grundausbildung geschrieben- weil darin eines der Argumente für das Schnellverfahren liegt. Allerdings bist du ja eh schon über die ersten 4 Wochen drüber, so dass kein Schnellverfahren mehr in Betracht kommt.
Autor: I-screm-for-Icecream
« am: 09. August 2012, 00:50:34 »

Danke erstmal an KlausP für das Aua. Als ob ich nicht schon genug schiss habe :)

Und auch danke an Ulli76.
Verständlich ist es ja. Wobei Sie ja über die Grundausbildung schrieben. Die hab ich ja schon lange hinter mir. Ich mach mir etsteinmal keine Sorgen und werde mal mit meinem TE führer darüber sprechen wenn ich wieder in der Einheit bin.

Kann der Arzt mich krankschreiben wenn ich mich standorzfremd Neukrank melde? Und wie läuft das dann ab? Da ich nächste woche wohl die darmspiegellung habwerd ich um eine weitere woche KzH nicht rumkommen und wenn ich mich standortfremd melde müsste ich in meiner situation keine 120km fahren sondern nur 50km.  Werden die meinen status meiner TE überreichen?
Autor: ulli76
« am: 08. August 2012, 12:55:52 »

Also mit der Kündigung wegen Krankheit verhält es sich wie folgt:

Innerhalb der ersten 4 Wochen kann ein Soldat über ein beschleunigtes Verfahren entlassen werden. Wie sich das genau mit Wiedereinstellern verhält, weiss ich allerdings nicht genau. Hintergrund ist, dass es ungünstig ist, wenn Rekruten schon am Anfang der Grundausbildung wegen schwerwiegender Erkrankungen längerfristig ausfallen. Zum einen verpassen sie sehr viel Ausbildungsinhalte, die dann oft nicht mehr aufgeholt werden können, zum anderen will sich die Bundeswehr vor hohen Gesundheitskosten schützen.
Letztendlich ist es aber ne Einzelfallentscheidung.
Mit der "Probezeit" hat das allerdings nur bedingt zu tun. Da bedarf es schon erheblicher Ausfallzeiten wegen Krankheit, damit man zu dem Schluss kommt, dass derjenige nicht als Soldat geeignet ist (z.B. auch wenn mit weiteren Ausfällen zu rechnen ist)
Generell gilt für ein DU-Verfahren, dass man eher ein´s anstrebt, wenn der Dienstherr noch nicht viel in die Ausbildung investiert hat. Nach einer kompletten Ausbildung überlegt man sich das schon eher- auch bei Krankheiten, die VIer-Gradationen bedingen.
Autor: KlausP
« am: 08. August 2012, 12:30:38 »

Zitat
Nun soll wohl auch eine Darmspiegellung ... auf mich zukommen. ... wegen der Scheiße verpasse ich sogar eine Durchschlageübung ...

Aua!  :D

(schuldigung)

Zitat
Es geht um die Verpflichtungsprämie über die momentan so viele sprechen. Ich las schon einiges darüber doch bis jetzt fand ich keine Information darüber wann es die gibt, oder ich komme einfach nicht mit dem lesen zurecht

Sie beantworten Ihre Frage selber:

Zitat
Also werde ich sie nach ablauf der Probezeit bekommen?

Genau, die Prämie wird erst nach Ablauf der Probezeit in einer Summe gezahlt (siehe auch www.bundeswehr-karriere.de und diverse Beiträge auch in diesem Forum).



Edit:
Aufgeräumt.
Autor: I-screm-for-Icecream
« am: 07. August 2012, 23:58:58 »

Guten Abend liebe Kameraden.

Ich habe folgendes Problem. Seit Juli 2012 bin ich als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr. Nun bin ich seit ca. 2 Wochen krankgeschrieben. Und es wird wohl nächste woche wohl auch noch mal so sein, also insgesamt 3 Wochen. Ab und an war ich in meiner TE, allein schon aus Informativen Gründen. Die Kameraden aus meiner TE wollen schließlich wissen was mit mir ist.
Nun zu meiner Frage. Da ich noch in meiner Probezeit bin frage ich mich ob es passieren kann, dass die Bundeswehr mich wieder "kündigt" aufgrund meiner Krankentage? Vielleicht sollte ich dazu schreiben, dass es kein Schnupfen ist oder sonstiges "kleine" wehwehchen. Bekam sogar eine Überweisung zu einem Zivilen Arzt dessen Fachgebiet die Behandlung meines Problems ist. Nun soll wohl auch eine Darmspiegellung (-.-) nächste Woche auf mich zukommen. Sie Sehen also, dass ich mich nicht vor dem dienst drücke, ganz im Gegenteil, wegen der Scheiße verpasse ich sogar eine Durchschlageübung an der ich sehr gerne Teilnehmen würde, aber leider liegt dieses Problem nunmal vor und ich muss mich darum kümmern. Wäre nett eine Antwort diesbezüglich zu bekommen.

Des weiteren habe ich eine Nebenfrage. Auch hier wäre es sehr nett eine Information zu bekommen. Es geht um die Verpflichtungsprämie über die momentan so viele sprechen. Ich las schon einiges darüber doch bis jetzt fand ich keine Information darüber wann es die gibt, oder ich komme einfach nicht mit dem lesen zurecht ;D Wie oben schon erwähnt bin ich seit Juli wieder im Dienst und meine Probezeit geht 6 Monate. Also endet diese Probezeit ende diesen Jahres. Gillt dann die Prämie? Also werde ich sie nach ablauf der Probezeit bekommen?

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die Antworten, die hoffentlich bald folgen und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend  ;)
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