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Zusammenfassung

Autor: AriFuSchr
« am: 22. Juni 2011, 11:44:09 »

bei uns war der Spieß der Besoffenste von allen beim Zugabend - und er hat uns glaubhaft versichert, dass so ein Zugabend mit W15ern viel lustiger und spannender ist als so ein Altherrentreffen mit seinen Uffzen. (Was wollen die z.B. mit Models? sich daran erinnern, das es da mal was gab...  ;D)

Wir haben ihn auch immer heim zu Muttern gebracht (KvD) und ihn so lange gehalten und gestützt, bis er in den Hausflur krachte.
Dann Tür zu und nix wie weg, die verbalen Ausbrüche seiner besseren Hälfte waren nix für unsere jungen Ohren  ;D
Autor: KlausP
« am: 22. Juni 2011, 11:34:18 »

Zitat
was alles unter Geld- und Sachbezüge einzuordnen ist.


mein lieber KlausP? was treibt ihr da in der 13.  ??? Geldbezüge nur für den Dienstgebrauch - bucht ihr Models für die Zugabende oder wie  ;D

Für die Zugabende? Ist doch Perlen vor die ..., nee, selbstverständlich für den nächsten Uffz-Abend. Was interessieren mich als Spieß denn die Zugabende?  :D :D
Autor: Schamane
« am: 22. Juni 2011, 11:32:24 »

Also die Seife und Rasiercreme wird man nicht absetzen können, aber sehr wohl die Reinigung der Uniform. Hier gilt das gleiche wie im Rettungsdienst, wobei dort die gängige Rechtsauffassung ist, dass die Dienstbekleidung durch den Arbeitgeber sachgerecht zu reinigen ist um eine Gefährdung der Allgemeinheit zu verhindern. Bei Soldaten sieht es anders aus, hier wird gesagt der Dreck vom Übungsplatz und der Schaub aus dem Stab ist kaum giftig oder infektiös, also kann jeder die Uniform selber waschen. Allerdings kann er die ihm hieraus autstehenden Kosten von der Steuer absetzen siehe auch
http://kg-sanktaugustin.gdp-bundespolizei.de/2008/02/29/reinigung-von-dienstkleidung/
Autor: AriFuSchr
« am: 22. Juni 2011, 11:29:31 »

Zitat
was alles unter Geld- und Sachbezüge einzuordnen ist.


mein lieber KlausP? was treibt ihr da in der 13.  ??? Geldbezüge nur für den Dienstgebrauch - bucht ihr Models für die Zugabende oder wie  ;D
Autor: Rollo83
« am: 22. Juni 2011, 11:27:07 »

Ich hab so einen Stempel auf meine Rechnung bekommen als ich mir ein französisches Barett im Natoshop gekauft hab. Andere Kameraden haben sich z.B. Schuhe gekauft und diesen Stempel bekommen. Ich weiss jetzt nicht mehr wortwörtlich was der Stempel ausgesagt hat.
Ich glaub meine Sachbearbeiterin im Finanzamt bearbeitet zum ersten mal einen Soldaten und hat sowieso keine Ahnung davon.
Die glaubt ja auch das ich jeden Tag 400km zur Einheit fahre und nicht nur Freitag und Sonntag.
Autor: AriFuSchr
« am: 22. Juni 2011, 11:24:54 »

OT

was war das immer lustich am Freitag wenn es hieß: 1. Glied 5, 2. Glied 3 Schritte vortreten. Haarkontrolle.

Die Hemden und die Feldjacke wurden am Rücken herabgezogen und die Haare seitlich sorgfältigst hinter die Ohren geklemmt.

In der ersten Reihe stets der selbe Kamerad: Spieß läuft um ihn rum und sagt naaaa, Soldat XY freiwillig?
Soldat nö, das ist noch ausreichend. Darauf geht der Spieß so halb zum nächsten schaut aufs Dach der Unterkunft und brummt laut vernehmbar" immer diese Spatzen in der Dachrinne" (oder sonst eine Bemerkung die den Blick zum Himmel lenkt  ;D) - worauf der betreffende Soldat stets den Kopf hob, der Spieß triumphierend wieherte "Soldat XY jetzt simmer dabei, Haare ragen über den Kragenrand"  ;D
Autor: KlausP
« am: 22. Juni 2011, 11:24:06 »

Das dürfte schwierig werden, dem Finanzbeamten das zu verklickern, weil der Dienstherr dir die notwendige Bekleidung und Ausrüstung unentgeltlich bereitstellt. In der Regel sollten die schon wissen, was alles unter Geld- und Sachbezüge einzuordnen ist. Und wer soll dir denn den schönen Stempel "für den dienstlichen Gebrauch" draufhauen? Der Spieß?
Autor: Rollo83
« am: 22. Juni 2011, 11:17:37 »

Zitat
Das sind a) Models

Mist also auch wieder nur für die Luftwaffe ;)

Vollbart ist nur was für über 50 jährige, also bin ich noch Jahre von entfernt.

Um mal wieder auf das Thema zurück zu kommen. Was ist eigentlich mit zusätzlich beschäfter Ausrüstung wenn man eine Rechnung bekommt mit so einem schönen Stempel wo sowas ähnliche drauf steht wie für den dienstlichen Gebrauch ?
Autor: KlausP
« am: 22. Juni 2011, 11:13:12 »

Hey ich komm aus Duisburg da muss ich mich doch unauffälig unter die Bevölerung mischen.
Also ohne Bart werd ich nicht als männliche Person anerkannt.  ;D

Klaus, rasieren nach eigenem Ermessen ;) oder nee was stand aud dem Krankenmeldeschein, Rasur nur alle 3 Tage.
Jetzt beweis dem Soldaten mal das er sich das letzte mal vor 4 Tagen rasiert hat anstatt vor 3. Ich mach doch morgends keine Bilder von meinen Soldaten um den Bartwuchs fest zu halten.

Ich hab das Problem nicht, ich trag Vollbart.  :P
Autor: AriFuSchr
« am: 22. Juni 2011, 11:08:57 »

... es gibt nur wenige Berufe, bei denen die Rasur, der Frisör und entsprechende Kleidung Betriebsausgaben (i.d.Regel selbständige Tätigkeit) darstellen.

Das sind a) Models und b) die Herren und Damen die bei entsprechender Beleuchtung in gewissen Etablissements ihren Beruf ausüben. Für die Gruppe b) gibt es aber spezielle Regelungen.

Ansonsten sind die Kosten für das Zähneputzen, die Dusche, den Haarschnitt, die Rasur Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG) (siehe Migu - anscheinend beschäftigt sich der BwFüS zur Zeit intensiv mit dem Thema Steuererklärung  ;D)
Autor: Rollo83
« am: 22. Juni 2011, 11:08:37 »

Hey ich komm aus Duisburg da muss ich mich doch unauffälig unter die Bevölerung mischen.
Also ohne Bart werd ich nicht als männliche Person anerkannt.  ;D

Klaus, rasieren nach eigenem Ermessen ;) oder nee was stand aud dem Krankenmeldeschein, Rasur nur alle 3 Tage.
Jetzt beweis dem Soldaten mal das er sich das letzte mal vor 4 Tagen rasiert hat anstatt vor 3. Ich mach doch morgends keine Bilder von meinen Soldaten um den Bartwuchs fest zu halten.
Autor: KlausP
« am: 22. Juni 2011, 11:02:17 »

Ich rasier mich nicht mal, wenn ich Soldat bin, ich brauch nur 'n Langhaarschneider.  ::) :D
Autor: schlammtreiber
« am: 22. Juni 2011, 10:48:34 »

Also ich rasier mich nur weil ich Soldat bin sonst war ich immer unrasiert. ;)

Salam al-leikum, Talib!  :D
Autor: Rollo83
« am: 22. Juni 2011, 10:22:26 »

Also ich rasier mich nur weil ich Soldat bin sonst war ich immer unrasiert. ;)

Steuererklärung ist aber "eigentlich" gar nicht all zu schwer. Man füllt das aus was der Antrag verlangt macht die Fahrtkosten in Anlage N und schlüsselt diese eventuell noch mit Tankrechnungen auf. So hab ich es jetzt zumindest gemacht eine komplette aufstellung meiner Fahrten im Jahr 2010. Dann ruf man noch 3-10 mal bei denen an ärgert sich rum das der/die Bearbeter/in nichts auf die Kette bekommt und bekommt dann irgendwann eventuell sein Geld.

Mit Steuerberater hat man natürlich Ruhe mit dem ganzen Murks und muss sich nicht mit den Schergen vom Finanzamt rum schlagen.
Autor: AriFuSchr
« am: 22. Juni 2011, 09:58:16 »

hier bekommst Du einen Überblick,

http://www.walhalla.de/static/leseprobe/6269.pdf

http://allebücher.co.cc/Angebote/detail/steuerratgeber-fr-soldaten-2011-ausgabe-2011-fr-ih-3802962788




bei speziellen Einzelfragen bekommst Du gerne eine Antwort aber eine Reise durchs gesamte Steuerrecht ist zu komplex.
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