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Zusammenfassung

Autor: Deepflight
« am: 24. April 2022, 07:04:08 »

Ich hab bei mir eine Beamtin die ist 1,53m und war -als der Einsatz noch lief- 3 mal für die EinsWV im Einsatz als Umweltuschi. Da hab ich mich auch gewundert wegen der Körpergröße, aber der Arzt hat sie tauglich geschrieben und damit lief das.

Warte einfach ab was der Arzt sagt, wünsche dir viel Erfolg
Autor: Koru611
« am: 21. April 2022, 14:08:12 »

Ok, ich werde es einfach mal versuchen. Danke für die Hilfe!!  :)
Autor: LwPersFw
« am: 20. April 2022, 15:05:33 »

Obwohl ich gerade noch gelesen habe, dass ich bei meinem zuständigen Karrierecenter eine Tauglichkeitsuntersuchung machen muss, bevor ich die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit prüfen lassen muss.  Und wenn da die normalen Anforderungen gelten, bin ich mit unter 1,55 m nicht tauglich.  :(


Dies ist richtig.

Schauen Sie einmal in das Formular Bw2250 Version 02.20 "Interessenbekundung (ziv) für einen besonderen Auslandseinsatz der Bundeswehr"

Dort unter Punkt 4

Sie sehen ... Untersuchung beim zuständigen KarrCBw
1. auf Dienstfähigkeit
2. auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit

Und für Beides gilt ... abwarten und sehen was der Arzt sagt.

Kommt es zur Ablehnung ... erst mal den Arzt fragen, wo das Problem liegt und ob er einem Ausnahmeantrag Erfolg verspricht.

Wenn ja ... diesen auf den Weg bringen ... siehe o.g. ARD-831/0-4000a , Nr 107  ... dann ggf. i.V.m. 212 bis 217. wenn es um die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit geht.

Siehe auch A2-1300/0-0-2 , Nr. 3156 , 1. Satz



Autor: justice005
« am: 20. April 2022, 13:14:00 »

Es gibt die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung. Wichtig ist, dass man auf Leute trifft, die sich mit den entsprechenden Regeln auskennen und den entsprechenden Antrag an der richtigen Stelle auch einbringen.
Autor: ulli76
« am: 19. April 2022, 17:07:58 »

So einfach ist das nicht. Bei unterschreiten der Mindestgröße passt halt nichts mehr zusammen. Das fängt an bei der Uniform, geht über so Dinge wie Länge des G36 und endet damit dass man in bestimmte Fahrzeuge kaum rein kommt und auch die Gurte nicht mehr passen.

Im Einzelfall wird es abhängig vom Dienstposten eine Ausnahmegenehmigung geben.
Autor: thelasofus
« am: 19. April 2022, 14:44:45 »

Man wird ja nur für eine kurze Zeit (oder auch länger) "Soldat", das ist hier vielmehr der Status, wenn was passieren sollte.

Einfach die Untersuchung auf sich zukommen lassen und nicht vorher verrückt machen.
Autor: Koru611
« am: 19. April 2022, 13:26:54 »

Obwohl ich gerade noch gelesen habe, dass ich bei meinem zuständigen Karrierecenter eine Tauglichkeitsuntersuchung machen muss, bevor ich die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit prüfen lassen muss.  Und wenn da die normalen Anforderungen gelten, bin ich mit unter 1,55 m nicht tauglich.  :(
Autor: Koru611
« am: 19. April 2022, 13:12:30 »

Ok, Danke. Also einfach mal probieren.   ;)
Autor: LwPersFw
« am: 19. April 2022, 12:50:36 »

Lesen Sie bitte einmal die ARD-831/0-4000a , Nr 107  ... dann ggf. i.V.m. 212 bis 217.

Es wird auf die konkrete Bewertung des Einzelfalls ankommen.

Sie sollen nicht dauerhaft Soldat werden ... sondern nur eine klar definierte Zeit den Status inne haben... aus versorgungsrechtlichen Gründen.
Autor: Koru611
« am: 19. April 2022, 11:22:26 »

Hallo,

ich bin Beamtin und interessiere mich für einen möglichen Auslandseinsatz. Kann mir jemand sagen, ob es da eine Mindestgröße gibt? Ich werde ja in Uniform einen Auslandseinsatz machen, gelten denn dann für mich die Mindestanforderung an Größe von 1,55m oder nicht? Bin leider nur 1,52m. Bei der Ansprechstelle PS 4 EPIZ IUD konnte mir keiner eine wirklich vernünftige Aussage geben.

LG
Koru
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