Autor: Ralf
« am: 25. April 2024, 08:27:21 »Kündigen muss und sollte man schon mal garnicht, dafür gibt es das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Wenn die Flg Testungen nicht bis zum 01.07. erfolgen können (wobei bspw. die Lw auch zum 01.08. und 01.10. einstellt und 01.10. für OA ohne Studium vorgesehen ist), tritt man trotzdem seinen Dienst an und die Testungen finden dann während der Dienstzeit statt. Auch kann man dabei - wenn man möchte - einen alternativen Werdegang angeben, falls man die Flg Testungen nicht schafft, was eher die Regel als die Ausnahme ist.
Von daher solltest du dir das mit dem Studium auch nochmal überlegen.
Wenn die Flg Testungen nicht bis zum 01.07. erfolgen können (wobei bspw. die Lw auch zum 01.08. und 01.10. einstellt und 01.10. für OA ohne Studium vorgesehen ist), tritt man trotzdem seinen Dienst an und die Testungen finden dann während der Dienstzeit statt. Auch kann man dabei - wenn man möchte - einen alternativen Werdegang angeben, falls man die Flg Testungen nicht schafft, was eher die Regel als die Ausnahme ist.
Von daher solltest du dir das mit dem Studium auch nochmal überlegen.