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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 25. April 2024, 08:27:21 »

Kündigen muss und sollte man schon mal garnicht, dafür gibt es das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Wenn die Flg Testungen nicht bis zum 01.07. erfolgen können (wobei bspw. die Lw auch zum 01.08. und 01.10. einstellt und 01.10. für OA ohne Studium vorgesehen ist), tritt man trotzdem seinen Dienst an und die Testungen finden dann während der Dienstzeit statt. Auch kann man dabei - wenn man möchte - einen alternativen Werdegang angeben, falls man die Flg Testungen nicht schafft, was eher die Regel als die Ausnahme ist.
Von daher solltest du dir das mit dem Studium auch nochmal überlegen.
Autor: LKG
« am: 24. April 2024, 18:12:37 »

Hi,

Ich habe Ende Mai das AC in Köln für Offizier im fliegerischen Dienst (Ohne Studium!). Bei diesem AC wird ja hauptsächlich die Offizierseignung getestet. Im späteren Verlauf wird geprüft ob ich überhaupt als Pilot in frage komme.
Jetzt meine Frage: ich bin aktuell noch Vollzeit beschäftigt und habe eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Offiziere fangen ja ab 01.07 an aber ich nehme an dass die weiteren Prüfungen nicht binnen einen Monat gemacht werden. Müsste ich dann theoretisch auf das nächste Jahr warten? Und falls es mit der Piloteneignung nichts wird aber ich dennoch eine Offizierslaufbahn einschlage möchte, könnte ich dem Einplaner das so mitteilen damit ich quasi „Sicher“ schon mal zum 01.07 starte?
PS: Ich bin mir zu 100% sicher dass ich zur Bundeswehr gehen möchte, so bald wie möglich.

Danke vorab für die Antworten!
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