1) Nein, unterstelle nicht das Vertreter von WDA/StA "wie wild" Straftaten begehen!
Dann ist es ja gut. Ich helfe Ihnen auch wirklich gerne mit einer Einschätzung weiter, aber ich hatte so langsam doch das Gefühl, dass Sie mal "geerdet" werden müssen.
Verhalten der StA empfand ich auch nicht als das einer "bösen Justizbehörde", obgleich ich deren im Grunde blinde Beschlagnahmebestätigung nicht nachvollziehen konnte und auch nicht wüßte wie man "blinde" Beschlagnahmen nachvollziehen sollte können (immerhin erst Monate von selbst keine IT von mir wollen, sonst hätte man ja selber Durchsuchung stattfinden lassen, und dann, auf "Anregung" der WDA, auf einmal in blinde Beschlagnahme gehen), sondern den Umständen entsprechend fair
"blind" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nach Aktenlage entschieden wurde. Dagegen ist im Prinzip nichts zu sagen.
Man hätte den Fall auch sicherlich noch über Monate offen (liegen) lassen können, haben StA ja viel Spielraum, oder sich zur Not in bekanntliche Flucht in die Anklage begeben können. Sprich den schwarzen Peter weiter reichen können. Auch fand ich es angemessen und gut, sich einem Geschmäckle verwahrend, dass man eben nicht der Absicht des WDA Vertreters nachkam, sich die Ermittlungsakte Bw persönlich überbringen zu lassen. Denn "wozu" extra persönlich, wenn´s Post auch liefert. Um auf Kaffee und Kuchen noch ne Runde zu "quatschen"?
Das verstehe ich nicht, was Sie mir sagen wollen.
Menschen sind keine Roboter, mithin nie 100% gefühl- bzw. (eigen)interessenlos. Auch WDA Vertretern geht das so. Und schon gar nicht bzw. nur schwerlich, lässt man sich gern von einem eingeschlagenen Weg abbringen, wenn man sich erstmal festgelegt hat den zu begehen. Wäre sonst ja auch alle (Vor)Arbeit für die Katz gewesen und man müßte sich "durchringen" an eigener Vorarbeit Zweifel zu hegen. Wer macht sowas schon gern? Ganz menschliches Verhalten, und nichts wogegen Vertreter von WDA/StA immun wären.
Mag sein, dass da ein Fünkchen Wahrheit drinsteckt. Aber bedenken Sie bitte auch folgendes: Eine Verfahrenseinstellung ist viel viel weniger Arbeit, als ein Verfahren durchzuziehen. Bei der Arbeitsbelastung der WDAs führt niemand ein Verfahren, wenn es nicht unbedingt sein muss. Und es ergehen einige Absehensverfügungen mit Zähneknirschen, weil man sich einfach sagt, man braucht seine Zeit für die schwerwiegenderen Fälle. Der WDA hat daher in aller Regel kein Problem damit, ein Verfahren auch wieder einzustellen, wenn sich während der Ermittlungen herausstellt, dass doch alles nicht so schlimm war. Auf diese Art ist man nämlich sehr bequem ein Verfahren los.
gerade wo sie doch die Profis sind, Dinge die sie ihrer Kundschaft unterstellen, wie z.B. angeblich mangelnde Akzeptanz Rechtssystem, da angebliche Rechtsverstösse darauf schliessen liessen, selbst auch berücksichtigen bzw. nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Dinge im Zuge ihres Wirkens zur Not auch nebensächlich erscheinen können
Hier haben Sie wohl auch wieder etwas nicht so ganz verstanden. Hintergrund z.B. ist folgende Grundsatzfrage: Wieso ist es eigentlich überhaupt ein Dienstvergehen, wenn man Straftaten begeht? Antwort: Weil ein Soldat, der diesem Staat dient und für diesen Staat notfalls auch kämpft, geschworen hat, unter anderem auch die Rechtsordnung zu verteidigen. Und ein Soldat, der gegen die Rechtsordnung verstößt (z.B. durch Strafttaten), verletzt insoweit seine soldatischen Pflichten. Er verliert außerdem das Vertrauen der Vorgesetzten und die Achtung von Untergebenen. Und ich gehe jede Wette ein, diese Standardargumentation wurde auch in ihrem Fall gewählt. Es handelt sich hierbei um Formulierungen, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ableiten lassen. Man wählt diese Formulierungen, um - im Fall von Beschwerden und Rechtsmitteln - darzulegen, dass man sich an die Rechtsprechung hält und eben gerade nicht völlig willkürlich entschieden hat. Daher sind die Formulierungen häufig sehr ähnlich, zumal ja auch die Fälle immer wieder ähnlich sind.
. "Beispiel" hierbei, statt auf Spekulation zu setzen und in Begründung von Entlassung einzuführen, sich an (einem) elementaren Bestandteil unserer Rechtsordnung ausrichten, also gemeint Unschuldsvermutung.
Die Unschuldsvermutung meint auch etwas völlig anders. Die Unschuldsvermutung bedeutet nicht, dass man nicht ermitteln darf, oder nicht den Verdacht weiterverfolgen darf.
Um Ermittlungen zu starten, braucht man nur einen kleinen Anfangsverdacht, selbst wenn es nur Klatsch und Tratsch ist.
Für Ermittlungsmaßnahmen, die zu Grundrechtseingriffen führen (Durchsuchung, Beschlagnahme etc.) brauche ich einen substanziellen Verdacht, aber auch hier reicht z.B. eine glaubhafte Zeugenaussage.
Für eine Anschuldigung brauche ich eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von mehr als 50 %. Das heißt, der WDA oder der StA kann eine Anklage schreiben, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Erst das Gericht braucht am Ende eine nahezu 100%ige Gewissheit, um ein Urteil zu fällen. In der Praxis schuldigen aber auch WDAs und StAs nur dann jemanden an, wenn sie sich der Sache sehr sicher sind. Bestehen Zweifel, wird das Verfahren bereits im Vorfeld eingestellt. Deshalb sind Freisprüche vor Gericht auch selten.
Und abseits davon, massive Eingriffe in Grundrechte veranlassen dürfen, schön und gut, steht der WDA bzw. Disziplinarvorgesetzten zu, dann aber nach gefühlt aus den Augen aus den Sinn und nach mir doch egal ob der (Ex)Soldat sein Zeug wieder haben will (und das nicht weil ihm nach seiner Traumschiffserie 1 bis 10 wäre) verfahren, sich stumm stellen und darauf abstellen der kann sich ja an die StA wenden, die den Kram dann jedoch obendrein auch gar nicht bekommen hat, fühlt sich auch verschaukelt und wie Arschtritt an. Einen selbst würde jedoch solch Taubstumm-Verhalten u.ä., wäre man (noch) im Dienst, u.U. gleich in Gefahr von Verstoss gegen Fürsorgepflicht oder Kameradschaft bringen.
Wie schon gesagt. Sie kriegen Ihre Sachen wieder, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Solange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, müssen die Beweismittel logischerweise weiterhin vorliegen bleiben. Und ich habe das Gefühl, das Verfahren gegen Sie ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Vermutlich wartet die WDA darauf, dass das Statusverfahren rechtskräftig wird (also Ihre Entlassung und der Verlust des Dienstrads). Solange das nicht rechtskräftig ist, wird die WDA die Akte nicht schließen und solange bekommen Sie auch Ihre Sachen nicht zurück. das macht auch Sinn!
Denn nehmen wir mal an, Ihre Rechtsmittel gegen die Entlassung wäre erfolgreich: Dann müsste die WDA das gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Sie weiterführen und dann bräuchte sie die Beweismittel ja noch.
3) Das man für WDA "nur" ein neutral zu bewertender Durchlaufposten ist, wäre nachvollziehbar, dann aber bitte konsequent!
Einerseits den Chef beautragen er solle in der Einheit/Dienststelle mal Zeugen zum Auftreten des Soldaten befragen, damit noch was zum Persönlichkeitsprofil zusammen kommt, wo dann, und so etwas liegt ja nur nahe, auch Personen mit bestehenden persönlichen Animositäten ihren Senf und zum Teil wahre Küchentisch-Psychoanalysen zum besten geben können. Und man anschliessend Ermittlungszeit bindet um zu prüfen ob, "bitte festhalten", man z.B. mal seine gestiefelten Füsse auf der Graudecke ablegte, beim UvD statt im B-Raum an Tag X ne Halbzeit Fußball guckte, wie oft die Kaffeetasse verschmutzt auf dem Schreibtisch stand oder Lebensmittel über MHD in Teeküche "lagerte", und solche und vergleichbar "bedeutende" Umstände auch noch schön in die Akte einfliessen lässt (obgleich nicht verwertet Entlassungstechnisch), so das ein außenstehend unbedarfter Dritter bei solch Bla auch schön nachteilig etwaig über einen denken könnte, zugleich aber die seitens Chef angefragte Zusendung der Personalakte ablehnen, darum wissend das deren Inhalte völlig konträr zu Vorwürfen sich lesen würde, und mit der Begründung (Zitat, und Emails des Chefs in seiner Ermittlungsakte sei Dank) man bräuchte die Personalakte nicht, denn(!) "Man hätte sich doch beidseitig darauf verständigt das eine Entlassung und kein gerichtliches Disziplinarverfahren angestrebt wäre. Oder?" (verbal Face-Face wäre das Oder wohl wie ein Oooooder!! ausgefallen), dann hinterlässt das auch genau den Eindruck wie eingangs geschrieben. Nämlich Sichtweisen nach eigener Absicht schärfen oder entschärfen, aber nicht wie emotionslos ausgewogene Handhabung einer Sachakte.
Das klingt alles etwas wirr und durcheinander. Selbstverständlich beauftragt der WDA den KpChef mit den Ermittlungen, da ist meistens schon aufgrund der räumlichen Entfernung alternativlos. Außerdem hat der WDA meistens keine Zeit, die Vernehmungen selbst zu führen. Und das die Zeugen auch allgemeine Hintergrundinformationen zum Beschuldigten abgeben und man hierdurch einen Gesamteindruck von Beschuldigten bekommt ist völlig richtig und in Ordnung. So muss eine gute Vernehmung auch sein. Leider sieht man in der Praxis stattdessen häufig die völlig sinnfreien Vernehmungen, die nur aus "ja/nein" -Fragen bestehen und nur viele "ja´s" und "nein´s" protokolliert sind. Scheint so, als wären die Vernehmungen in Ihrem Fall deutlich besser gewesen.
Und "unbeteiligte Dritte" dürfen die Akte sowieso nicht einsehen. Also sollte das einen nicht stören. Zudem lässt es sich auch nicht ändern. Was das alles mit der Personalakte zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
"Man hätte sich doch beidseitig darauf verständigt das eine Entlassung und kein gerichtliches Disziplinarverfahren angestrebt wäre. Oder?"
Völlig normal. Bei Reservisten - ebenso wie bei SaZ in den ersten vier Dienstjahren - prüft man am Anfang, ob man ein gerichtliches Disziplinarverfahren oder eine Entlassung durchführt. Das bespricht man zunächst zwischen RB und KpChef und sodann mit dem BAPersBw. Wenn man eine Entlassung machen will, dann kann es sein, dass die WDA trotzdem vorsichtshalber Vorermittlungen aufnimmt, für den Fall, dass die Entlassung nicht klappt. Wenn sie aber klappt, wird die Vorermittlungsakte wieder geschlossen. Wenn die Entlassung aber nicht klappt, dann wird das Disziplinarverfahren weiter geführt.
Und BTW: Wußte bislang auch nicht, dass man sich als WDA mit Disziplinarvorgesetzten, bei vorgeblich ernstlicher Gefährdung, auf Entlassung und nicht auf gerichtliches Disziplinarverfahren beidseitig verständigen(!) müßte. Denn entweder ist etwas ernstlich, und dann zwingend fristlos, oder eben nicht! Ebenso wie mir neu ist, zumindest offiziell, dass WDA xy über Entlassung befindet oder mit zu befinden hätte.
Der WDA ist ja gleichzeitig auch der zuständige Rechtsberater, bei dem der Chef um Rat fragt. Der Rechtsberater rät dem Chef, ob ein Antrag auf Entlassung Sinn macht oder nicht. Zum Beispiel gibt der RB eine Einschätzung ab, ob das Merkmal "ernstlich" erfüllt ist und ein Antrag auf Entlassung demzufolge Chancen auf Erfolg haben.
Genauso lesen sich solche Emails dann aber, und genau den Eindruck bekommt man, wenn die WDA den Entlassungstext "vorgibt" bzw. aufsetzt ("wie beabsichtigt hätte man hier Entlassungsschreiben für Herrn ........ vorbereitet"), und der Disziplinarvorgesetzte, nur noch Kopf, Name und Unterschrift setzen muss/soll, und setzt. Mithin die restlichen 4 Seiten Inhalt 1 zu 1, also ohne jeglich persönliche Abweichung (inhaltlich oder gar nur in Wort) schlicht übernimmt.
Ja, das ist der Job des Rechtsberaters. Dafür wird er bezahlt, dass er den Chef bei solchen Dingen unterstützt. Und manche Rechtsberater formulieren es alleine deshalb schon gerne vor, damit die Sache auch Hand und Fuß hat und notfalls vor Gericht auch hält.
Wenigstens subtil übernimmt man damit indirekt eine Art Regie.
Ja so ist es. Ich sehe aber nichts verwerfliches oder gar rechtsstaatswidriges daran.
Und zeige mir heutzutage noch jemand viele Chefs, die, gerade bei heutiger Fehlerkultur, gern abweichend von "Anregungen" oder "Vorschlägen" von (z.B.) der WDA agieren.
Jeder Chef ist auch gut beraten, wenn er sich an die Ratschläge des RB hält. Denn alles andere führt zumindest sehr wahrscheinlich dazu, dass der Chef rechtsfehlerhaft entscheidet und das wollen wir im Rechtsstaat ja nicht.
Aber dafür das nach Stand aktuell fast 20 Jahre Uniform mit 4 Seiten Verriss, obendrein ausgelöst durch Unterstellungen die sich zwischenzeitlich als nicht haltbar bewertet sehen, beendet wurden. Das statt noch 2018 für in nicht all zu ferner Zukunft in Aussicht gestellter SpitzenDG, nunmehr 2019 Auskleidung angesetzt war.
Tja, haben Sie nun Dienstvergehen begangen oder nicht? Was wollen Sie? Das man Ihnen Dienstvergehen ohne Konsequenzen verzeiht, weil Sie seit 20 Jahren Uniform tragen? Ich verstehe nicht, was mir der Verweis auf Ihre lange Dienstzeit sagen soll. Entweder Sie haben Dienstvergehen begangen oder nicht. So einfach ist das.
Man trotz 4 Seiten Verriss dann noch Dienstzeugnis erhält welches fundamental vom Entlassungsschreiben abweicht, bzw. das Entlassungsschreiben vom Dienstzeugnis.
Klar, das Dienstzeugnis soll ja auch für private Arbeitgeber sein und soll Ihnen den Einstieg ins Zivilleben erleichtern. da DARF nichts negatives drinstehen.
Eigentlich ging es mir gewiss nicht darum mich auszuheulen, dazu gehe ich lieber in die Kneipe, sondern darum ggf. Antworten, Erfahrungen oder Anregung auf zwei drei sich mir gestellt habender oder aus dem Schreiben hier sich ergebender Fragen zu bekommen.
Kein Problem. Ich persönlich halte es sogar für besser, sich in solchen Dingen bei einem Juristen auszuheulen anstatt in einer Kneipe. Ich klopfe Ihnen zwar nicht auf die Schulter und stimme mit Ihnen nicht in Lästereien über den bösen Staat ein, aber ich versuche dafür, Ihnen den Ablauf des Verfahrens etwas verständlicher zu machen. Und möglicherweise hilft Ihnen das ja auch.