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Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 10. April 2024, 14:58:11 »

Vielleicht auch mal im Ausland schauen. Möglicherweise kann einiges anerkannt werden und das Konzept des landesweiten Totprüfens gibt es meines Wissens nicht außerhalb DACHs.
…wenn schon nicht in der Muttersprache und optimalen Studienbedingungen bestanden wurde, vielleicht nicht der optimale Rat. [emoji6]
Autor: tdn
« am: 10. April 2024, 11:43:25 »

Vielleicht auch mal im Ausland schauen. Möglicherweise kann einiges anerkannt werden und das Konzept des landesweiten Totprüfens gibt es meines Wissens nicht außerhalb DACHs.
Autor: dunstig
« am: 10. April 2024, 10:27:20 »

Das wird individuell von den Universitäten geprüft und entsprechend unterschiedlich - trotz eigentlich einheitlicher Vorgaben - gehändelt. Hier hilft nur der jeweilige Prüfungsausschuss der Universität weiter, an der das Studium fortgesetzt werden soll. In der Regel ist der Prüfungsanspruch für den Studiengang generell verwirkt. Einfach mal in die Prüfungsordnungen reinschauen und nicht dem dämlichen Flurfunk lauschen. In der Regel haben die meisten Universitäten solch eine Formulierung zur Voraussetzung zur Zulassung drin stehen:

Zitat
dass eine Bachelor-Prüfung in dem jeweiligen gleichen Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden ist,

Diese Vorgaben zum Prüfungsanspruch unterscheiden auch nicht nach Trimester / Semester. Daher sind das glückliche Einzelfälle oder mal wieder der an den Universitäten weit verbreitete sinnlose Flurfunk.

Daher einfach mal in die Prüfungsordnungen reinschauen. Das wird aber wohl so ähnlich überall zu finden sein. In Teilen aber unterschiedlich ausgelegt. Bei manchen wird man bereits nach dem 3. Versuch exmatrikuliert, wodurch man an Universitäten mit 4 Versuchen seinen Prüfungsanspruch noch nicht verwirkt hat. Ähnlich wird es manchmal gehandhabt, wenn man auf Grund exotischer Fächer exmatrikuliert wird, die an anderen Universitäten kein Bestandteil des Studiengangs sind, bzw. wenn der Titel des Studiengangs sich unterscheidet (z.B. BWL vs. International Business Management).

Von der Idee, den identischen Studiengang weiterzubelegen, würde ich mich aber verabschieden und versuchen, etwas ähnliches zu finden, bei dem möglichst viele Credits anerkannt werden.
Autor: romeo_hotel_8912
« am: 10. April 2024, 10:05:13 »

Schönen guten Tag,

ich habe eine etwas spezielle Frage.
 
Leider konnte ich im Rahmen meines Studiums an einer BW-Uni eine Prüfungsleistung nicht erbringen und wurde aufgrund des entgültigen Nichtbestehens exmatrikuliert. Im Normalfall ist man nun für alle Studiengänge die dieses Modul beinhalten gesperrt und kann diese daher nichtmehr in Betracht ziehen. Einige Kameraden an der Uni sagten mir, dass aufgrund der Besonderheiten beim Studieren an einer BW-Uni, Stichwort Trimester, diese Regelung nicht greifen würde. Kann jemand diese Aussage belegen oder widerlegen?

Hintergrund ist, dass ich den gleichen Studiengang, wenn es tatsächlich möglich sein sollte, gerne zivil wiederaufnehmen möchte.

Ich hoffe jemand kann mir hierbei weiterhelfen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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