Das wird individuell von den Universitäten geprüft und entsprechend unterschiedlich - trotz eigentlich einheitlicher Vorgaben - gehändelt. Hier hilft nur der jeweilige Prüfungsausschuss der Universität weiter, an der das Studium fortgesetzt werden soll. In der Regel ist der Prüfungsanspruch für den Studiengang generell verwirkt. Einfach mal in die Prüfungsordnungen reinschauen und nicht dem dämlichen Flurfunk lauschen. In der Regel haben die meisten Universitäten solch eine Formulierung zur Voraussetzung zur Zulassung drin stehen:
dass eine Bachelor-Prüfung in dem jeweiligen gleichen Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden ist,
Diese Vorgaben zum Prüfungsanspruch unterscheiden auch nicht nach Trimester / Semester. Daher sind das glückliche Einzelfälle oder mal wieder der an den Universitäten weit verbreitete sinnlose Flurfunk.
Daher einfach mal in die Prüfungsordnungen reinschauen. Das wird aber wohl so ähnlich überall zu finden sein. In Teilen aber unterschiedlich ausgelegt. Bei manchen wird man bereits nach dem 3. Versuch exmatrikuliert, wodurch man an Universitäten mit 4 Versuchen seinen Prüfungsanspruch noch nicht verwirkt hat. Ähnlich wird es manchmal gehandhabt, wenn man auf Grund exotischer Fächer exmatrikuliert wird, die an anderen Universitäten kein Bestandteil des Studiengangs sind, bzw. wenn der Titel des Studiengangs sich unterscheidet (z.B. BWL vs. International Business Management).
Von der Idee, den identischen Studiengang weiterzubelegen, würde ich mich aber verabschieden und versuchen, etwas ähnliches zu finden, bei dem möglichst viele Credits anerkannt werden.