Autor: FoxtrotUniform
« am: 15. Januar 2018, 16:09:46 »Die Aufnahme eines Studiums ist nicht im Sinne einer Nebentätigkeit, aber als "Änderungsmeldung, Soldat" in den persönlichen Verhältnisse anzeigepflichtig!Habe mir mal die Vorgaben angesehen und - mit Ausnahme einer vorliegenden Kommandierung - keine Meldeverpflichtung bei Aufnahme / Abbruch eines Studiums gefunden.
Daraus resultieren aber keinerlei Konsequenzen. Es geht nur darum den Bildungsstand des Soldaten nachzuhalten. Der Abbruch des Studiums und der Erwerb eines Abschlusses sind ebenfalls als Änderungsmeldung anzuzeigen.
Quelle ist die ZDv A-1380/2 "Personelles Meldewesen i.V.m. der A1-1380/2-5000 "Operative Vorgaben für das "Personelle Meldewesen"".
Gruß Andi
Könntest du mal einen näheren Hinweis zu deiner Fundstelle in den Anlagen geben?