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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: Der ewige FA
« am: 09. Mai 2024, 18:40:21 »

Hallo, ja den mache ich auch demnächst mit unserer Truppenärztin fertig.

Nun heißt es erstmal auf den Anruf aus Köln warten. Meine Sorge ist nun natürlich, dass ich sonstwohin geschickt werde, weil "is ja nötig".

Könnte ich - rein hypothetisch - eine Stelle die mir Aufgrund des ganzen zugeteilt wird auch ausschlagen? Mein Lebensmittelpunkt ist mittlerweile mein Wohnort (15km von Kaserne entfernt) mit Haus, Frau, Kindern und ganz wichtig: Hund =)

Könnte ich gegebenenfalls auch sagen "wir sitzen das eine Jahr aus und sehen dann weiter, trotz des Hinweises aus dem BwK"? Wie ich schon einmal schrieb, Verwendungswechsel grundsätzlich gern, aber eben nicht um jeden Preis...

Liebe Grüße und schönes langes (und wahrscheinlich befohlenes) Wochenende =)
Autor: christoph1972
« am: 06. Mai 2024, 12:39:38 »

Jetzt schon WDB-Antrag stellen.

Das Verfahren dauert bei komplizierteren Fällen schon etwas länger.
Autor: F_K
« am: 25. April 2024, 12:51:00 »

Ohne Med zu sein - in einem Jahr würde ich keine Besserung sehen - ein Verwendungswechsel erscheint angezeigt.
Autor: Der ewige FA
« am: 25. April 2024, 12:20:06 »

Hallo Kameraden, ich war gestern im BwK und heute beim Truppenarzt mit folgendem Ergebnis:

Facharzt BwK sagt "[...]sehen wir eine Verwendung mit körperlicher Belastung wie im Bereich der KFZ-Mechatronik als nicht förderlich an und empfehlen die Versetzung in den Stabsdienst im Sinne der Gesundheitserhaltung des Patienten.[...]"

Truppenarzt hat 90/5 gemacht mit "nicht verwendungsfähig für min. 12 Monate"

Termin mit Chef steht für Montag an (selbiger ist gerade auf einem Lehrgang).

Ist dieser 90/5 mit dem Befund (habe ich als Kopie mit beim Pers gelassen) denn für Köln ein Grund mit mir eine neue Verwendung zu suchen oder sagt man da eher "das sitzen wir aus, is ja "nur" n jahr"?

Liebe Grüße und vielen Dank für eure/ihre Expertise!
Autor: Der ewige FA
« am: 08. April 2024, 10:28:37 »

Moin Kameraden, kurzer Zwischenstand:

Truppenarzt wartet mit Bewertung 90/5 Verwendungsfähigkeit auf Facharztbefund, den ich (hoffentlich) am 24.04. direkt beim Termin bekomme...

Alternativ muss ich dann halt doch danach einen regulären Versetzungsantrag schreiben...

Schauen wir mal, was da noch kommt =)

Lieben Gruß
Autor: Der ewige FA
« am: 22. März 2024, 09:25:43 »

So ist es halt, wenn man sich nur auf Aussagen anderer verlässt =)

Gespräch mit DV hat genau den von euch besagten Ablauf bestätigt...

Er telefoniert mit dem PersFhr und informiert ihn bereits im Voraus. Parallel wird 90/5 Verwendungsfähigkeit inkl. möglicher Verwendungen gemacht, danach Gespräch bei PersFhr. Danach werden wir weitersehen.

Soviel zum derzeitigen Stand...

Schönes Wochenende =)
Autor: LwPersFw
« am: 21. März 2024, 17:27:12 »


 Ich bin derzeit beim BFD Anspruch aufgehangen wie ein SaZ 4,


Wenn Sie Ende des 7. Dienstjahres sind... haben Sie doch mehr Ansprüche.

Für einen SaZ 7 bis < 8  sind dies 30 Monate.

Und im Falle das doch später eine DU zu prüfen wäre gilt:

Regelung A-1350/67 Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

"7 Entlassung einer dienstunfähigen Soldatin auf Zeit oder eines dienstunfähigen Soldaten auf Zeit

701. Eine dienstunfähige bzw. ein dienstunfähiger SaZ ist zu entlassen.22

702. Von der Entlassung einer bzw. eines SaZ ist abzusehen, wenn ihre bzw. seine Dienstzeit
innerhalb des nächsten halben Jahres abläuft. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die
Entlassung wirksam würde, wenn die Entlassung tatsächlich verfügt worden wäre.

• Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit einer bzw. eines SaZ – für welche das
Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Anwendung findet – nicht ab, würde die Soldatin oder der Soldat
aber eine Dienstzeit von zwölf Jahren vollenden, so ist sie oder er erst nach Vollendung der
Dienstzeit von zwölf Jahren zu entlassen; Nr. 702, Satz 2 gilt entsprechend.

• Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit einer bzw. eines SaZ – für die bzw. den
das SVG Anwendung findet – nicht ab, würde die Soldatin oder der Soldat aber ein weiteres
Dienstjahr – zwischen vier und zwölf Jahren – vollenden
, so ist sie oder er erst nach Vollendung der
Dienstzeit dieses Dienstjahres zu entlassen; Nr. 702,Satz 2 gilt entsprechend.

Mit ihrer oder seiner Zustimmung kann die Soldatin bzw. der Soldat auch innerhalb der in den Sätzen
1 und 2 sowie in der ersten und zweiten Punktaufzählung bestimmten Fristen, entlassen werden.23"



D.h. Sie würden mindestens den SaZ 8 erreichen.

Dann mit 36 Monaten Förderdauer.

Würde es auf Grund der zeitlichen Abläufe sogar der SaZ 9...

... wären es 42 Monate Förderdauer.

Damit wäre also eine berufliche Neuorientierung möglich.


Autor: F_K
« am: 21. März 2024, 12:52:16 »

@ der ewige FA:

DU spielt nur dann eine Rolle, WENN der Soldat selber "raus" will oder es Extremfälle sind (bzw. Weiterverpflichtung).

Beispiel: Ein FwRes hat einen Herzinfarkt - als Folge Herzschrittmacher, damit tatsächlich Untauglichkeit - er wird aber bis zur Pension mit entsprechenden Einschränkungen weiterverwendet - der Dienstherr ist da tatsächlich sehr fürsorglich.
Autor: Der ewige FA
« am: 21. März 2024, 12:01:42 »

@ LwPersFw
@ F_K
@ Ralf

Vielen Dank für die Hilfe, der Schrecken DU hat ziemlich an schrecken eingebüßt!

Danke auch für die Informationen zum Ablauf des ganzen Verfahrens!

Bei Bedarf halte ich euch gern auf dem laufenden!

Liebe Grüße
Autor: LwPersFw
« am: 21. März 2024, 10:07:47 »

@ LwPersFw

Vielen Dank, das ist sehr informativ. ich habe die GAIP gefunden, man muss nur wissen wonach man suchen muss =)

Also ist für mich, wenn ich das jetzt richtig verstehe, folgender Ablauf:

1. Gespräch mit DV
2. DV leitet 90/5 zur "Feststellung d. Verwendungsfähigkeit" ein
3. 90/5 wird durchgeführt und geht zurück zum DV
4. Ergebnis (nehmen wir an) "nicht verwendungsfähig für [aktuellen DP]" und "Verwendungsfähig für [z.B. StDst]"
5. Anhörung des Soldaten durch DV je nachdem wie Stellungnahmen des/der DV ausfallen
6. erst DANN wird PersBSt ins Boot geholt (inkl. Begründung UND alternativen Verwendungsvorschlägen)

In dem Moment wo die Verwendungsfähigkeit für einen anderen Dienstposten gegeben ist, ist doch das DU Verfahren grundsätzlich erstmal vom Tisch, oder?

Entschuldigt bitte die vielen und wahrscheinlich blöden Fragen, aber die ganze Sache beschäftigt mich doch sehr...

2 × Ja

Chef und Pers sollen sich einfach genau an die Vorgaben der GAIP halten...

Und es kann nicht schaden wenn der Chef dies parallel schon vorab mit dem PersFhr im BAPersBw bespricht...

Autor: Der ewige FA
« am: 20. März 2024, 12:47:51 »

 ::) nur die Hälfte beantwortet...

Ich habe von meiner derzeitigen (nach "alter" Struktur) Dienstpostenausbildung folgendes:

SysTEc 1
UL/FL 1
FL 2
MFT
CE (wobei ich nichtmal sicher bin, ob ich überhaupt noch fahren darf)

Was mir noch (meines Wissens nach) fehlt:

Meister
FL 3
Englisch
SysTec 2

Nach enuer Struktur kommen noch etliche Lehrgänge für einen neue Systemfamilie hinzu (mehr möchte ich nicht offen preisgeben, da sonst recht einfach zu identifizieren)
Autor: Der ewige FA
« am: 20. März 2024, 12:42:29 »

@ F_K

Meine Dienstzeitfestsetzung ist auf 25 Jahre durch...

Mein Werdegang:

FWDL 23 Msch
SaZ 12 UoP
Antrag SaZ 25, durchgegangen und durch fertige Ausbildung als StUffz direkt auf 25 Jahre festgesetzt
jetzt SaZ 25 in der Laufbahn UmP

BS möchte ich derzeit (aus verschiedenen Gründen und auch unguten Erfahrungen) nicht werden, was mit dem Knie wahrscheinlich eh nichts werden würde...
Autor: F_K
« am: 20. März 2024, 12:36:55 »

Zwischenfrage:

Auf wie viele Jahre bist Du denn (Zwischen) festgesetzt?

Laufbahnausbildung ist noch nicht abgeschlossen?
Autor: Der ewige FA
« am: 20. März 2024, 12:34:00 »

@ LwPersFw

Vielen Dank, das ist sehr informativ. ich habe die GAIP gefunden, man muss nur wissen wonach man suchen muss =)

Also ist für mich, wenn ich das jetzt richtig verstehe, folgender Ablauf:

1. Gespräch mit DV
2. DV leitet 90/5 zur "Feststellung d. Verwendungsfähigkeit" ein
3. 90/5 wird durchgeführt und geht zurück zum DV
4. Ergebnis (nehmen wir an) "nicht verwendungsfähig für [aktuellen DP]" und "Verwendungsfähig für [z.B. StDst]"
5. Anhörung des Soldaten durch DV je nachdem wie Stellungnahmen des/der DV ausfallen
6. erst DANN wird PersBSt ins Boot geholt (inkl. Begründung UND alternativen Verwendungsvorschlägen)

In dem Moment wo die Verwendungsfähigkeit für einen anderen Dienstposten gegeben ist, ist doch das DU Verfahren grundsätzlich erstmal vom Tisch, oder?

Entschuldigt bitte die vielen und wahrscheinlich blöden Fragen, aber die ganze Sache beschäftigt mich doch sehr...
Autor: LwPersFw
« am: 20. März 2024, 12:05:48 »

Um @Ralf zu ergänzen...

Bevor ein DU-Verfahren ggf. eingeleitet wird ist immer erst die Möglichkeit der Weiterverwendung zu prüfen -- Ausnahme : es liegt eine offensichtliche DU vor.

Beschrieben ist das Verfahren in den GAIP des BAPersBw Abt III/IV die jeder im IntranetBw nachlesen kann.

Hier: GAIP 63-04-00 Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten (BS) wegen Dienstunfähigkeit (DU)

darin der Punkt 2.1.2. Gesundheitlich bedingte Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit

Auszug:

"a) Vorstellung der Soldatin bzw. des Soldaten bei einer Truppenärztin oder eines Truppenarzt (TrArzt) mit der "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte" (Bw 3454) zur "Feststellung der Verwendungsfähigkeit".
Sie darf sich nur auf die Verwendungsfähigkeit in der gegenwärtigen Dienststellung beziehen.

b) Auf der Grundlage dieser "Ärztlichen Mitteilung für die Personalakte" (Bw 3454) mit dem ärztlichen Begutachtungsergebnis des TrArzt zur Verwendungsfähigkeit Teil B schlägt die nächste Disziplinarvorgesetzte
bzw. der nächste Disziplinarvorgesetzte der Soldatin bzw. den Soldaten im Falle der festgestellten Verwendungsunfähigkeit eine "Versetzung/- Dienstpostenwechsel" der zuständigen
personalbearbeitenden Stelle (PersBSt) unter Berücksichtigung des Bezuges 11 (A-1420/37) vor
. Der Vorschlag ist zu begründen und sollte alternative Verwendungsvorschläge beinhalten.

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