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Zusammenfassung

Autor: BulleMölders
« am: 02. Januar 2024, 08:11:34 »

Normalerweise schon, ja.
Autor: Anwaerter1234
« am: 01. Januar 2024, 11:11:46 »

@BulleMölders:

Okay, das ist ja auch kein Problem, da mir die Tauglichkeit ja bestätigt oder nicht bestätigt wird, bevor ich mich zu irgendetwas verpflichte, nehme ich an?
Autor: BulleMölders
« am: 01. Januar 2024, 09:49:02 »

Und wenn der Arzt gerade schlechte Laune hat, dann bekommen sie keine Zulassung zur Beamtenlaufbahn sondern nur eine als Angestellter. Da spielt es auch keine Rolle ob sie einen 90/5 für die Weiterverpflichtung auf SaZ 12 bestanden haben.

So zu sagen: Für SaZ 12 geeignet, für Beamtenlaufbahn in einem Bundesland, zu krank. Und das ist kein Witz, sondern persönliches Erlebnis.

Aber da wundert man sich dass es in solch einem überregulierten Staat keine eindeutigen Regelungen gibt.
In dem Fall nennt sich das Föderalismus und da ist halt nicht alles von Bundeseben aus bis ins kleinste geregelt sondern nur die Grundregeln, die Ausgestaltung wird dann Ländern und darauf folgend den Gemeinden überlassen.
Autor: Anwaerter1234
« am: 31. Dezember 2023, 19:40:37 »

Danke Klaus P.
Das ist also keine herkömmliche Grundausbildung wie sie die Wehrpflichtigen früher hatten?
Autor: KlausP
« am: 31. Dezember 2023, 19:37:27 »

Die ist aber nicht für Alle obligatorisch. Außerdem ist nur eine abgespeckte Ausbildung im Vergleich mit der für Soldaten vorgesehen wahrscheinlich wird davor eine separate Untersuchung auf Verwendungsfähigkeit durchgeführt. Das wird also nicht bei der Eignungsfeststellung als Beamter im ACFüKrBw  mit „abgebacken“.
Autor: Anwaerter1234
« am: 31. Dezember 2023, 19:27:50 »

Danke.
Ne militärische Ausbildung strebe ich ebenfalls an. Soll ja auch beim Zivilpersonal ziemlich weitverbreitet sein.
Autor: F_K
« am: 31. Dezember 2023, 14:09:19 »

Eben - Diagnose und Behandlung kann oft eine Herausforderung sein.
Die Anforderungen an "zivile" Beamte sind aber "niedriger" als an Soldaten - die Belastungen können deutlich anders sein.

Wird schon werden, viel Erfolg.
Autor: Anwaerter1234
« am: 31. Dezember 2023, 12:53:35 »

Im militärischen Fragebogen wird ohne zeitlich Einschränkungen gefragt - und für viele Verletzungen / Erkrankungen spielt der Zeitpunkt / Dauer  eine untergeordnete Rolle  - Ausheilung und Folgen sind wichtiger.

Das ist das was mich halt unsicher macht, bei psychischen Erkrankungen gibt's oft keine konkrete Prognose wann etwas ausgeheilt ist. Bin deshalb gespannt.
Autor: stb
« am: 31. Dezember 2023, 12:29:12 »

Darf man fragen, ob es geklappt hat bzw welcher Zeitraum abgefragt wurde?

Klar darf man. Ja, hat bei mir geklappt. Viel Erfolg!
Autor: F_K
« am: 31. Dezember 2023, 12:28:25 »

Im militärischen Fragebogen wird ohne zeitlich Einschränkungen gefragt - und für viele Verletzungen / Erkrankungen spielt der Zeitpunkt / Dauer  eine untergeordnete Rolle  - Ausheilung und Folgen sind wichtiger.
Autor: KlausP
« am: 31. Dezember 2023, 12:18:52 »

Wie lange das rückwirkend erfragt wird ist doch erstmal egal. Die konkrete Fragestellung bei IHRER Eignungsfeststellung wird hier wohl niemand wissen, da gibt es keinen Standardfragebogen, zumindest nicht für das Gespräch beim Arzt. Kann sein, dass er nach den letzten xyz Jahren fragt, kann sein, dass er fragt, ob Sie jemals eine bestimmte Erkrankung durchgemacht oder eine bestimmte Therapie bekommen haben.
Autor: Anwaerter1234
« am: 31. Dezember 2023, 11:57:57 »

Ich bitte um sachdienliche Antworten, danke.
Autor: Ralf
« am: 31. Dezember 2023, 11:45:59 »

Aber da wundert man sich dass es in solch einem überregulierten Staat keine eindeutigen Regelungen gibt.
Was spannend wäre, welchen vergangenen Zeitraum fragt der Bund da ab?
Du willst doch wohl nicht Teil dieses "überregulierten Staat" werden?!
Autor: Anwaerter1234
« am: 31. Dezember 2023, 11:14:11 »

Naja, das ist klar.
Aber da wundert man sich dass es in solch einem überregulierten Staat keine eindeutigen Regelungen gibt.
Was spannend wäre, welchen vergangenen Zeitraum fragt der Bund da ab?
Autor: BulleMölders
« am: 31. Dezember 2023, 08:43:06 »

Außerdem sind die Einstellungsvoraussetzungen in die Beamtenlaufbahn vom Dienstherrn abhängig. Soll Heißen, dass die vom Bund anders sind/sein können als von einem Bundesland und/oder von einer Gemeinde.

Nur weil Jemand mit dem selben Problem z. b. in SH eingestellt wurde, muss das in HB nicht auch klappen.

Deshalb ist so eine Frage nur dann sinnvoll, wenn die Einstellungsbehörde die selbe ist und die Zeiträume der Einstellung nicht zu lange auseinander liegen. Denn die Voraussetzungen werden auch gern mal geändert.
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