Autor: Timid
« am: 04. März 2004, 15:56:19 »Ich denke mal, dass sowas dann an das Truppendienstgericht geht, welches über die weitere Zusammenarbeit mit dem Soldaten entscheiden wird. Und wenn die Straftat mehrfach wiederholt wurde, dann wird wohl mit einer Entlassung zu rechnen sein...
Es wurden schließlich schon Soldaten wegen wesentlich geringerer Verfehlungen entlassen.
@mib
Bei Zeit- und Berufssoldaten gilt natürlich entsprechend das Soldatengesetz.
Danach gilt eine Mindest-Freiheitsstrafe von einem Jahr bei vorsätzlicher Tat als ausreichend für den Verlust des Status eines SaZ oder BS.
Es wurden schließlich schon Soldaten wegen wesentlich geringerer Verfehlungen entlassen.
@mib
Bei Zeit- und Berufssoldaten gilt natürlich entsprechend das Soldatengesetz.
Danach gilt eine Mindest-Freiheitsstrafe von einem Jahr bei vorsätzlicher Tat als ausreichend für den Verlust des Status eines SaZ oder BS.