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Autor: Timid
« am: 04. März 2004, 15:56:19 »

Ich denke mal, dass sowas dann an das Truppendienstgericht geht, welches über die weitere Zusammenarbeit mit dem Soldaten entscheiden wird. Und wenn die Straftat mehrfach wiederholt wurde, dann wird wohl mit einer Entlassung zu rechnen sein...

Es wurden schließlich schon Soldaten wegen wesentlich geringerer Verfehlungen entlassen.

@mib
Bei Zeit- und Berufssoldaten gilt natürlich entsprechend das Soldatengesetz.


Danach gilt eine Mindest-Freiheitsstrafe von einem Jahr bei vorsätzlicher Tat als ausreichend für den Verlust des Status eines SaZ oder BS.
Autor: mib
« am: 04. März 2004, 15:44:25 »

Und bei der Bw ist die sofortige Entlassung fällig.

Es hängt von der (zivil) verhängten Strafe ab, ob eine Entlassung zwangsläufig ist.
Details im Wehrpflichtgesetz §30 (im Falle von Wehrpflichtigen) unter http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WehrPflG.pdf .
Autor: schlammtreiber
« am: 04. März 2004, 15:07:27 »

Anzeige.
Prozeß wegen Körperverletzung.

Und bei der Bw ist die sofortige Entlassung fällig.

Alles andere würde mich wundern  >:(
Autor: mib
« am: 04. März 2004, 14:40:59 »

Hallo ***,

eine solche Tat - (schwere) Körperverletzung - wird i.d.R. ja erstmal durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.
In der Folge wird die Bundeswehr durch die Justizbehörden dann von solchen anhängigen Strafverfahren unterrichtet.
Ob und wie solche Straftaten Bundeswehr-Intern (Disziplinar) zu würdigen sind, ist dann z.T. Ermessenssache.

mib
Autor: ***************
« am: 03. März 2004, 23:48:46 »

Was könnte wohl oder besser gesagt was passiert mit Soldaten,die ein klarer Fall für den Psychater sind und in ihrer Freizeit die Ex-Freundin krankenhausreif schlagen???????????
Und das ganze nicht nur eimal!!!!!!!!!!!!!!!!
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