Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG 6 - Empfänger sind.Zitat
Genauso kann man bei 6 tageweise am Dienstort verbleiben, bekommt dann natürlich für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten erstattet und kommt selber für die Unterkunft vor Ort auf.
Mit Glück gibt es Kapazitäten/Stuben in der Kaserne die man dafür im Einzelfall und nach Absprache nutzen kann (und bezahlen muss), ansonsten halt Pension/Hotel/was auch immer als Selbstzahler.
Etwas Anderes würde hier nur gelten, wenn Sie aus dienstlichen Gründen am Standort verbleiben müssen.
Also nicht auf Grund eigener Entscheidung, sondern auf Grund dienstlicher Anordnung.
Nur in diesem Fall würde § 6 Absatz 3 gelten:
"Muß aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachtet werden , werden die dadurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen erstattet."
Wollen Sie aber aus rein privaten Gründen als TG 6-Empfänger am Dienstort übernachten ... müssen Sie auch selbst die Kosten tragen !
M.E. sollten Sie die Möglichkeit das ein dienstlicher Anlass, der Ihnen auch von den zuständigen Vorgesetzten schriftlich bestätigt wird, vorliegt --- nicht in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Planen Sie damit, dass Sie - im Falle das Sie TG 6-Empänger werden - auch täglich Pendeln werden. D.h. jeden Tag 230 km... über viele Jahre ...
Danke für die Information.
Mir stellte sich nur die Frage da der Dienstort im Winter vermutlich schwer zu erreichen sein könnte ob es für diese Fälle eine Regelung gibt?
Wenn Sie nicht pünktlich zum Dienst erscheinen ist dies zuerst einmal nur IHR Problem - wie im Zivilen auch. Nicht das des Disziplinarvorgesetzten. Beachten Sie dies.
Und wie genannt ... selbst wenn eine Unterkunft in der Kaserne zur Verfügung stehen sollte... muss man Sie Ihnen nicht zur Verfügung stellen und selbst wenn, müssen Sie dafür bezahlen.
Vollkommen richtig. Im Zivilen Bereich würde ich mir aber niemals eine Stelle mit 230km Täglich pendeln ans Bein binden. Da ich mir aber den Ort bei der BW nicht aussuchen kann (und damit bin ich Einverstanden) und es auch nicht in meiner Verantwortung liegt zu Pendeln oder am Dienstort zu verbleiben (damit kann ich auch Leben) und Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind dachte ich das es diesbezüglich klare regeln gibt.
Mein Dienstort liegt schon relativ weit in der Eifel. Ich kenne die Wetterbedingungen dort relativ gut. Wenn wir Kunden anfahren mussten wurden die Termine verschoben weil Unfälle vorprogrammiert waren und das durchkommen auch zum Teil gar nicht möglich war.
Aus diesem Grund meine Bedenken...