Autor: KlausP
« am: 04. Februar 2017, 17:51:53 »Versuchen Sie doch einfach mal, die Forensuche mit dem Begriff "Trennungsgeld" zu testen. Aber nehmen Sie sich genug Zeit zum Lesen, bei mir ergab das nämlich 21 Seiten Treffer ...
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ihre Wohnung muss vor Dienstantritt anerkannt werden und die Einstellung ohne Zusage der UKV erfolgen, sonst steht Ihnen gar nichts zu.Wenn der Mietbeginn erst der 01.03. ist, funktioniert das o.a. nicht.
Haben leider erst heute den Mietvertrag gemacht. Muss ich halt dann im Zug beim Gezi einreichen.
Was steht mir eig genau zu? Also was beinhaltet das trennungsgeld