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Zusammenfassung

Autor: Rekrut84
« am: 18. Oktober 2018, 07:23:38 »

Wie ich oben schon beschrieben habe, habe ich den geprüften Handelsfachwirt gemacht. Das ist die Meisterqualifikation im Handel, anschließend habe ich als Filialleiter gearbeitet. Schon während und nach der Ausbildung als stellvertretender Filialleiter.
Autor: Ralf
« am: 18. Oktober 2018, 04:34:42 »

Zitat
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hätte ich beispielsweise auch einfach nur als Verkäufer  nach meinem Meister arbeiten können und dieses würde mir dann gleichermaßen angerechnet werden?
Nein, es muss auf der Höhe deiner Meisterqualifikation eingesetzt worden sein. Ob der Filialleiter dem entspricht (es kann ja sein, dass du Industriemeister bist, aber in einer Drogerie als Filialleiter gearbeitet hast, das würde nicht anerkennt), wird durch das BAPersBw dann geprüft.

Auch Ausbildungszeiten werden in teilen (bis zu 3 Jahre) einberechnet.

Zu den EF gibt es aber einen 30-seitig langen Thread: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,51402.msg659741.html#new
Autor: Rekrut84
« am: 17. Oktober 2018, 23:07:49 »

Der entsprechende Dienstgrad wird i.R.d. Bewerbung geprüft. Und das wird von Amts wegen gemacht. Es kommt nicht auf die Position an, sondern ob du mit deiner Meisterqualifikation entsprechende Jahre gearbeitet hast. Und dann kann eine Einstellung auch mit einem höheren Dienstgrad als fw erfolgen.

Die anrechenbare Erfahrungszeit für die Erfahrungsstufe wird mit der Erstfestsetzung (und die erfolgt nach Ernennung zum SaZ) also während der Dienstzeit festgestellt. Vorher wirst du nur eine vorläufige Einstufung bekommen.

Vielen Dank erstmal für die ausführlichen Antworten.

Ich habe den Gesetzestext so verstanden, dass man nach dem Erwerb der Meisterquailifikation auch eine Arbeit ausgeübt hat für die diese relevant war.
In meinem Fall also dir Zeiten in denen ich als Filialleiter ab 2010 tätig war.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hätte ich beispielsweise auch einfach nur als Verkäufer  nach meinem Meister arbeiten können und dieses würde mir dann gleichermaßen angerechnet werden?

Zählt bei der Berechnung der Erfahrunsstufe ebenfalls nur die Zeit ab dem Meister oder auch schon die Zeit ab Ausbildung bzw. deren Abschluss?
Verstehe ich es richtig, dass sich die Zeiten quasi zweimal abrechnen lassen, einmal für den höheren Dienstgrad und dann noch für eine höhere Erfahrungsstufe innerhalb des höheren Dienstgrades?

Autor: Tasty
« am: 17. Oktober 2018, 08:26:28 »

Warum sollte man als Oberfeldwebel auf einen anderen Dienstposten gesetzt werden als als Feldwebel? Die Dienstposten sind doch in der Regel Feldwebel bis Stabsfeldwebel gebündelt.

Woher soll ein völlig unbedarfter Bewerber sowas denn bitte wissen?
Schon mal was von adressatengerechter Kommunikation gehört?
Autor: KlausP
« am: 17. Oktober 2018, 06:49:33 »

Warum sollte man als Oberfeldwebel auf einen anderen Dienstposten gesetzt werden als als Feldwebel? Die Dienstposten sind doch in der Regel Feldwebel bis Stabsfeldwebel gebündelt.
Autor: Ralf
« am: 17. Oktober 2018, 04:26:52 »

Der entsprechende Dienstgrad wird i.R.d. Bewerbung geprüft. Und das wird von Amts wegen gemacht. Es kommt nicht auf die Position an, sondern ob du mit deiner Meisterqualifikation entsprechende Jahre gearbeitet hast. Und dann kann eine Einstellung auch mit einem höheren Dienstgrad als fw erfolgen.

Die anrechenbare Erfahrungszeit für die Erfahrungsstufe wird mit der Erstfestsetzung (und die erfolgt nach Ernennung zum SaZ) also während der Dienstzeit festgestellt. Vorher wirst du nur eine vorläufige Einstufung bekommen.
Autor: F_K
« am: 16. Oktober 2018, 20:59:07 »

Nein, OFw oder Fw sind gleiche Ebene, und wenn eine Anrechnung erfolgt, ist die rückwirkend.
Autor: Rekrut84
« am: 16. Oktober 2018, 20:57:14 »

Danke für die Antwort. Wie verhält sich das dann mit den möglichen Beförderungszeiten.

Bei einer Einstellung im Dienstgrad Feldwebel kann man frühestens nach 5 Jahren Hauptfeldwebel werden und der Stabsfeldwebel scheint völlig raus zu sein.

Bei einer Einstellung als Oberfeldwebel kann man jedoch nach 4 Jahren zum Hauptfeldwebel und 12 Jahren zum Stabsfeldwebel befördert werden.

Alles natürlich unter der Voraussetzung guter Leistungen und freier Dienstposten.

Wenn ich also jetzt als Feldwebel eingestellt werden würde, und danach die Anrechnung erfolgt und ich dann zum Oberfeldwebel ernannt werden würde, zählt das dann noch gemäß der SLV als „Einstellung im Dienstgrad Oberfeldwebel“?
Meinem Empfinden nach würde ich das verneinen, da ich bei nämlich nur Einstellung Feldwebel gewesen wäre.

Wird das von Amtswegen geprüft oder muss ich das gesondert beantragen?

Desweitern frage ich mich, welchen Einfluss bzw Sinn eine nachträgliche Anrechnung auf den Dienstlosten hat. Immerhin plant der Einplaner doch einen Feldwebel für eine bestimmte Position ein. Wenn dieser aber nachträglich dann doch einen Dienstgrad höher eingestuft wird, nehme ich mal an, dass damit auch mehr Verantwortung und zusätzliche Kompetenzen einhergehen, weshalb man dann auf einen anderen Dienstposten müsste. Würde das dann nicht die Einplanung ad absurdum führen?
Autor: F_K
« am: 16. Oktober 2018, 20:29:40 »

Dies wird NACH der Einstellung geprüft.
Autor: Rekrut84
« am: 16. Oktober 2018, 19:36:42 »

Hallo allerseits,

Ich habe mich für die Laufbahn Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes für die Verwendungen Stabsdienstfeldwebel, Einsatzführungsfeldwebel und Materialdispositionsfeldwebel beworben.
Als berufliche Qualifikation bringe ich eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel, eine Weiterbildung zum geprüften Handelsfachwirt und mehrjährige Berufserfahrung als Filialleiter im Einzelhandel, nach dem Erwerb des Handelsfachwirtes, mit.

Eine Möglichkeit zur Einstellung im Dienstgrad Feldwebel ist mir bekannt. Nun habe ich in der SLV gelesen, dass auch eine Einstellung im Dienstgrad Oberfeldwebel möglich ist, wenn man 1 Jahr nach dem Erwerb des Meisters in entspr. Position tätig war und dies auf die Verwendung anrechenbar ist.

Meine Frage ist nun: wird die Möglichkeit zur Einstellung als Oberfeldwebel automatisch vom Karriecenter anhand meiner Unterlagen im Bewerbungsverfahren geprüft oder muss ich das gesondert beantragen, ggf erst nach der Einstellung?

Daneben stellt sich mir die Frage inwiefern die Anrechnung der Berufsjahre erfolgt. Die Ausbildung habe ich im Januar 2008 abgeschossen, den Handelsfachwirt November 2009, ab 2010 bis september 2012 als Filialleiter tätig.
Angenommen ich werde als Oberfeldwebel eingestellt, wird die Zeit als Filialleiter dann nochmal auf die Erfahrungsstufe angerechnet?
Kann auch die Zeit vor dem Handelsfachwirt auf die Erfahrungsstufe angerechnet werden?

Ich möchte natürlich betonen, dass es mir nicht um das Geld geht bei meiner Entscheidung Soldat zu werden, und ich deshalb schon zufrieden wäre als Feldwebel anzufangen. Jedoch möchte ich, was denke ich verständlich ist, mir keine Chancen und Möglichkeiten entgehen lassen, wenn der bisherige Werdegang einen Nutzen bringen kann bei meiner Einstellung.


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