Der entsprechende Dienstgrad wird i.R.d. Bewerbung geprüft. Und das wird von Amts wegen gemacht. Es kommt nicht auf die Position an, sondern ob du mit deiner Meisterqualifikation entsprechende Jahre gearbeitet hast. Und dann kann eine Einstellung auch mit einem höheren Dienstgrad als fw erfolgen.
Die anrechenbare Erfahrungszeit für die Erfahrungsstufe wird mit der Erstfestsetzung (und die erfolgt nach Ernennung zum SaZ) also während der Dienstzeit festgestellt. Vorher wirst du nur eine vorläufige Einstufung bekommen.
Vielen Dank erstmal für die ausführlichen Antworten.
Ich habe den Gesetzestext so verstanden, dass man nach dem Erwerb der Meisterquailifikation auch eine Arbeit ausgeübt hat für die diese relevant war.
In meinem Fall also dir Zeiten in denen ich als Filialleiter ab 2010 tätig war.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hätte ich beispielsweise auch einfach nur als Verkäufer nach meinem Meister arbeiten können und dieses würde mir dann gleichermaßen angerechnet werden?
Zählt bei der Berechnung der Erfahrunsstufe ebenfalls nur die Zeit ab dem Meister oder auch schon die Zeit ab Ausbildung bzw. deren Abschluss?
Verstehe ich es richtig, dass sich die Zeiten quasi zweimal abrechnen lassen, einmal für den höheren Dienstgrad und dann noch für eine höhere Erfahrungsstufe innerhalb des höheren Dienstgrades?