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Zusammenfassung

Autor: Therider
« am: 17. Oktober 2018, 20:33:24 »

Hallo liebe Community,

vielleicht könnt Ihr mir mit einer Fragen weiterhelfen.

Ich bin Beamter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst der Bundeswehr am Standort X, an dem ich logischerweise auch meine Wohnung als Hauptwohnsitz habe. Einen Nebenwohnsitz habe ich bereits seit vielen Jahren am Standort Y, zu dem ich auch baldmöglichst versetzt werden möchte (Antrag gestellt, Zeitpunkt offen :o).

Nun möchte ich, aus verschiedenen Gründen, meinen Hauptwohnsitz (melderechtlich) wieder am Standort Y anmelden und meinen Nebenwohnsitz am Standort X (also quasi "tauschen"). Das soll noch dieses Jahr passieren, also noch vor meiner tatsächlichen Versetzung.

Frage: Gibt es dadurch möglicherweise später Nachteile hinsichtlich UKV (Umzugskostenvergütung)? Muss ich den "Wohnortwechsel" dem Dienstherren anzeigen? Die Nebenwohnung (derzeitige Hauptwohnung) bleibt bestehen. Die Post kommt damit auch weiterhin an. Ein Umzug findet auch noch nicht statt (logischerweise), sondern erst wenn ich tatsächlich irgendwann mal versetzt werden sollte. Bevor jemand fragt: Ja, mein Lebensmittelpunkt befindet sich tatsächlich am Standort Y, auch wenn ich dort derzeit noch nicht arbeite. Vielleicht kennt sich ja jemand aus.


Viele Grüße,

Therider


Edit: Textfehler behoben und korrigierenden Beitrag gelöscht.
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