Autor: wolverine
« am: 03. Oktober 2018, 12:38:21 »Ist doch völlig egal. Die Rechtsprüfung obliegt dem, der die Beschwerde bescheidet und nicht dem Beschwerdeführer. Selbst wenn sie unzulässig wäre, muss dem beschriebenen Sachverhalt im Rahmen der Dienstaufsicht nachgegangen werden und dann sollte man schnell sein Geld bekommen.
Also: Schreiben wann man wo welchen Antrag gestellt hat und das bisher kein Zahlungseingang festzustellen ist obwohl man Anspruch hierauf hat. Den Rest macht die Bürokratie.
Also: Schreiben wann man wo welchen Antrag gestellt hat und das bisher kein Zahlungseingang festzustellen ist obwohl man Anspruch hierauf hat. Den Rest macht die Bürokratie.