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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Zusammenfassung

Autor: bayern bazi
« am: Heute um 19:10:19 »

@ BB:

Quelle?

Bei VVag (UTE) ist der Res ZIVILIST, wenn auch ggf. Vereinsmitglied - DVag ist da deutlich anders.

klare Anordnung von der Verbandsführung - wir halten uns in Uniform an die allgemeine Anweisung der BW
Autor: F_K
« am: 26. April 2024, 22:21:27 »

@ BB:

Quelle?

Bei VVag (UTE) ist der Res ZIVILIST, wenn auch ggf. Vereinsmitglied - DVag ist da deutlich anders.
Autor: bayern bazi
« am: 26. April 2024, 22:06:55 »

Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.

Aber Achtung ...  Diese Ausführungen richten sich an die Reservisten, mit ihrem besonderen Status im Wechsel zwischen Soldat und Zivilist.

Für die aktiven FWDL, SaZ und BS gilt ausschließlich das im Beitrag davor Genannte.

zu BEACHTEN

auch bei DVag - VVagUte und VVag ist diese Regelung zwingend zu beachten !!!!
Autor: LwPersFw
« am: 26. April 2024, 17:12:11 »

Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.

Aber Achtung ...  Diese Ausführungen richten sich an die Reservisten, mit ihrem besonderen Status im Wechsel zwischen Soldat und Zivilist.

Für die aktiven FWDL, SaZ und BS gilt ausschließlich das im Beitrag davor Genannte.




Autor: Ralf
« am: 26. April 2024, 13:37:03 »

Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.
Autor: LwPersFw
« am: 17. April 2024, 06:43:13 »

Da ja Vorgaben der Führung - zu Recht - eingefordert werden...

Hier erste Informationen:

InspH , Marschkompasszahl Heer , 04/2024

"Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft.

Vorerst bleiben die Vorgaben der A1-2630/0-9802 „Leben in der mil. Gemeinschaft“ Nr. 406 in Kraft, die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana ausdrücklich dem Konsumverbot für Soldatinnen und Soldaten der Bw unterwerfen.

Auch der außerdienstliche Konsum von Cannabis eröffnet den Verdacht eines Dienstvergehens."




Also abwarten wie sich dies entwickelt...

Was sollten Vorgesetzte somit jedem Soldaten raten : Finger weg bis eindeutige Rechts-Klarheit durch das BMVg geschafft wird.


Hier eine weitere rechtliche Bewertung aus dem Bereich Rechtsberatung / WDA der Bundeswehr.

Achtung :
Dies stellt noch keine allgemeinverbindliche Vorgabe des BMVg dar !
Diese Bewertung verdeutlicht aber das jeder aktive Soldat die Finger von Cannabis lassen sollte ... da sonst schwerwiegende Folgen eintreten könnten ...



"Dienstrechtliche Auswirkungen des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

Zum 1. April 2024 ist das neue KCanG in Kraft getreten, auf dessen Grundlage u.a. zukünftig der Besitz von bis zu 25 Gramm
Cannabis zum Eigenkonsum sowie darüber hinaus der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt ist.

In diesem Zusammenhang wird klarstellend auf folgendes hingewiesen:

Der Umgang mit Cannabis (u.a. Besitz, Anbau, Handel, Erwerb) bleibt grundsätzlich verboten, § 2 Absatz 1 KCanG.

Soweit § 3 KCanG eine Erlaubnis zum Besitz in den eingangs beschriebenen Fällen vorsieht, gilt diese Erlaubnis jedenfalls nicht in militärischen Bereichen (§ 2 Absatz 3 Satz 2 KCanG).
Das bedeutet, dass jedes Einbringen von Cannabis oder Cannabispflanzen in militärische Liegenschaften für jedermann verboten ist.
Der Begriff „militärischer Bereich“ umfasst alle Anlagen, Einrichtungen sowie Schiffe und Boote der Bundeswehr, aber auch der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik.

Auch der Konsum von Cannabis in militärischen Bereichen ist bereits kraft Gesetzes für jedermann verboten (§ 5 Absatz 3 KCanG).

Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten aufgrund des Soldatengesetzesauch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben von den Regelungen des KCanG unberührt.

Es verbleibt bei dem in Ziffer 406 der Allgemeinen Regelung AR A1-2630/0-9802 „Leben in der militärischen Gemeinschaft“ enthaltenen generellen Verbot der nichtbestimmungsgemäßen Einnahme von psychoaktiven Substanzen,
Drogen oder Rauschmitteln in und außer Dienst. Dies gilt nach wie vor auch für Cannabis.

Dies entspricht der fortbestehenden dienstrechtlichen Möglichkeit für die Verfügung von Beschränkungen für den Konsum von Cannabis, der auch außerhalb des Dienstes und außerhalb
militärischer Bereiche unberührt bleibt (BT-Drs. 20/8704 Blatt 98 Gesetzesbegründung zu § 5 KCanG).

Verstöße gegen sämtliche der genannten Verbote – auch der Konsum außer Dienst und außerhalb militärischer Bereiche – stellen für Soldatinnen und Soldaten ein Dienstvergehen dar.


Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium der Verteidigung und die zuständigen Stellen gegenwärtig die einschlägigen Vorschriften prüfen.
Sollten sich daraufhin dienstrechtliche Änderungen ergeben, werden diese umgehend bekanntgegeben."





Also bleibt die Empfehlung an alle aktiven Soldaten : Finger weg bis das BMVg abschließend entschieden hat !




Autor: LwPersFw
« am: 03. April 2024, 05:49:59 »

Da ja Vorgaben der Führung - zu Recht - eingefordert werden...

Hier erste Informationen:

InspH , Marschkompasszahl Heer , 04/2024

"Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft.

Vorerst bleiben die Vorgaben der A1-2630/0-9802 „Leben in der mil. Gemeinschaft“ Nr. 406 in Kraft, die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana ausdrücklich dem Konsumverbot für Soldatinnen und Soldaten der Bw unterwerfen.

Auch der außerdienstliche Konsum von Cannabis eröffnet den Verdacht eines Dienstvergehens."




Also abwarten wie sich dies entwickelt...

Was sollten Vorgesetzte somit jedem Soldaten raten : Finger weg bis eindeutige Rechts-Klarheit durch das BMVg geschafft wird.



Autor: LwPersFw
« am: 02. April 2024, 20:07:02 »


Da sollte das Warten auf eine mögliche anderslautende Umsetzung im eigenen Ressort doch auch nicht ganz so schwer fallen.


Und bis es soweit ist ... schließe ich dieses Thema.

Dann kann weiter diskutiert werden.

Und wie bereits gesagt... Wer als aktiver Soldat meint dies ignorieren zu müssen... soll halt kiffen...

Muss dann aber auch mit den ggf. eintretenden Folgen Leben...


Autor: Ralf
« am: 02. April 2024, 19:32:23 »

Amüsant ist eher, wie viele nicht registrierte User auf einmal vehement eine Klarstellung für den Konsum ohne Folgen auch für Sdt ab sofort und jetzt sofort fordern.
Bei der Umsetzung von Pflichten habe ich diese Vehemenz nicht so gesehen.
Vielleicht kann man ja seine Sucht noch ein wenig zügeln, denn immerhin ist sie ja auch bisher noch nie umgesetzt worden. Ich gehe ja davon aus, dass auch diejenigen Stimmen, die hier nun so viel tamm-tamm machen, vorher auch noch nicht zu der bisher eingestuften Droge gegriffen haben.
Da sollte das Warten auf eine mögliche anderslautende Umsetzung im eigenen Ressort doch auch nicht ganz so schwer fallen.
Autor: Interessierter Leser
« am: 02. April 2024, 18:56:26 »

Amüsant ist es schon hier zwischen den Zeilen die eigene persönliche Ablehnung so hervorgehoben zu sehen.
"Konsequenzen vom Disziplinarvorgesetzten kommen... Panzer einnebeln.. die ganzen Süchtigen sich erstmal beruhigen ... Play silly games - win stupid prizes ..."

:)

Es geht lediglich um die Umsetzung des Wunsches der Mehrheitsgesellschaft durch unsere gewählten Vertreter und die fehlende Adaption im Geschäftsbereich.
Für manche anscheinend ein längere Weg der Akzeptanz.
Autor: kylaehullut
« am: 02. April 2024, 18:42:14 »

Uns wurde vor den Feiertagen beim Abschlussantreten der Konsum innerhalb und außerhalb der Kaserne verboten und wir wurden dazu belehrt.
Quelle: Stellv. Kompaniechef meiner Einheit im GebJgBtl 233 .
Eigentlich klar, Drogen waren und sind verboten. Mich juckt es nicht, hab es vorher nicht konsumiert und konsumiere es jetzt auch nicht.
Denke es wird halt schwer werden, den Konsum - zumindest in der Freizeit- gänzlich zu verbieten aber ich bin auch kein Jurist.
Wie erwähnt betrifft mich das persönlich nicht.
Autor: Lon
« am: 02. April 2024, 18:19:19 »

Die Musterungdvorschrift ist (noch) unverändert - die Belehrungen sind schriftlich erfolgt, da ist Canabis EXPLIZIT genannt.

LwPersFw hat die Vorschriftenlage deutlich dargestellt - jeder Soldat, der jetzt Canabis konsumiert, riskiert seinen "Job".

Play silly games - win stupid prizes ...
Problem bei expliziten Erwähnung ist das es sich hierbei nur um eine präzisierung handelt welche Cannabis als Beispiel für Btm darstellt. Aufgrund dessen habe ich nach Vorschriften gefragt welche sich eben nicht auf das Btmg beziehen
Autor: tdn
« am: 02. April 2024, 18:03:37 »

Vielleicht sollten die ganzen Süchtigen sich erstmal beruhigen und in Geduld üben...
Muß man wirklich gleich in der ersten woche den Panzer selber einnebeln?
Autor: F_K
« am: 02. April 2024, 18:00:22 »

Die Musterungdvorschrift ist (noch) unverändert - die Belehrungen sind schriftlich erfolgt, da ist Canabis EXPLIZIT genannt.

LwPersFw hat die Vorschriftenlage deutlich dargestellt - jeder Soldat, der jetzt Canabis konsumiert, riskiert seinen "Job".

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