Autor: F_K
« am: Heute um 00:18:28 »Nunja - unsere glorreiche Verbandsführung kann Gesetze aushebeln?
(Quelle und Bewertung?)
(Quelle und Bewertung?)
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
@ BB:
Quelle?
Bei VVag (UTE) ist der Res ZIVILIST, wenn auch ggf. Vereinsmitglied - DVag ist da deutlich anders.
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf
Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.
Aber Achtung ... Diese Ausführungen richten sich an die Reservisten, mit ihrem besonderen Status im Wechsel zwischen Soldat und Zivilist.
Für die aktiven FWDL, SaZ und BS gilt ausschließlich das im Beitrag davor Genannte.
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf
Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.
Da ja Vorgaben der Führung - zu Recht - eingefordert werden...
Hier erste Informationen:
InspH , Marschkompasszahl Heer , 04/2024
"Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft.
Vorerst bleiben die Vorgaben der A1-2630/0-9802 „Leben in der mil. Gemeinschaft“ Nr. 406 in Kraft, die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana ausdrücklich dem Konsumverbot für Soldatinnen und Soldaten der Bw unterwerfen.
Auch der außerdienstliche Konsum von Cannabis eröffnet den Verdacht eines Dienstvergehens."
Also abwarten wie sich dies entwickelt...
Was sollten Vorgesetzte somit jedem Soldaten raten : Finger weg bis eindeutige Rechts-Klarheit durch das BMVg geschafft wird.
Es geht lediglich um die Umsetzung des Wunsches der Mehrheitsgesellschaft
Da sollte das Warten auf eine mögliche anderslautende Umsetzung im eigenen Ressort doch auch nicht ganz so schwer fallen.
Die Musterungdvorschrift ist (noch) unverändert - die Belehrungen sind schriftlich erfolgt, da ist Canabis EXPLIZIT genannt.Problem bei expliziten Erwähnung ist das es sich hierbei nur um eine präzisierung handelt welche Cannabis als Beispiel für Btm darstellt. Aufgrund dessen habe ich nach Vorschriften gefragt welche sich eben nicht auf das Btmg beziehen
LwPersFw hat die Vorschriftenlage deutlich dargestellt - jeder Soldat, der jetzt Canabis konsumiert, riskiert seinen "Job".
Play silly games - win stupid prizes ...