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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 10:06:18 
Begonnen von PzPiKp360 - Letzter Beitrag von KlausP
Zitat
… von wem kann man sich das erklären lassen? …

Von dem Bearbeiter im BAPersBw, der Ihnen das Schreiben geschickt hat. Nur der kennt die Hintergründe.

 2 
 am: Heute um 09:59:08 
Begonnen von PzPiKp360 - Letzter Beitrag von 8KpSanLBtl851
Hallo Kameradinnen und Kameraden!
Bin neu hier im Forum, habe aber vorher schon ein wenig mitgelesen. Ich hoffe, meine Frage passt in diesen Thread.
Ich hätte eine Frage zu meiner Situation: Ich bin Leutnant d.R., bis vor Kurzem unbeordert. Vor etwas über einem Jahr bekundete ich beim Personalamt meine Bereitschaft zum Reservistendienst. Nach einer Weile meldete sich bei mir eine Dienststelle, um mich für eine Tätigkeit zu engagieren, für die meine Qualifikationen (inkl. Promotion) und meine langjährige Berufserfahrung (fast zwei Jahrzehnte im Fach) Voraussetzung sind. Nach einer zur beidseitigen Zufriedenheit verlaufenen "Probe-Übung" wurde beschlossen, mich an dieser Dienststelle zu beordern. Ich habe nun eine Beorderungsmitteilung erhalten, in der mir ein Dienstposten in der Personalreserve zugewiesen wird, der eindeutig unter meinen Qualifikationen angesiedelt ist. Dies geht aus der Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten sowie der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die ich mir vom Personalamt habe übermitteln lassen, hervor.
Wie kann so etwas sein? Wer kann das entschieden haben bzw. von wem kann man sich das erklären lassen?

Zwar weiß ich, dass die Beorderung auf einen höherwertigen Dienstposten womöglich eine sogenannte Sprungbeförderung erforderlich machen würde, dies ist jedoch nach meiner Kenntnis der SLV nicht von vorne herein ausgeschlossen. Immerhin macht sich die Bundeswehr ja meine Qualifikationen und meine Berufserfahrung zunutze. Sollte sie das nicht auch angemessen würdigen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort.

 3 
 am: Heute um 09:40:33 
Begonnen von Amo - Letzter Beitrag von LwPersFw
Medizinische Fragen sind zu 99 % individuelle Fragen.

Jegliche Aussagen hier sind somit nur Vermutungen... die letztlich keine Relevanz haben.

Bewerben Sie sich und warten Sie die medizinische Begutachtung ab.

Viel Erfolg

 4 
 am: Heute um 09:28:30 
Begonnen von Amo - Letzter Beitrag von Amo
Hallo zusammen,

kurz zu meinem Hintergrund: Ich bin 23 Jahre alt und befinde mich aktuell im vorletzten Semester meines Wirtschaftsingenieur-Bachelorstudiums und beschäftige mich mit der Frage, was ich danach tun soll. So bin ich auf die Laufbahn ROA SAZ3 aufmerksam geworden.

Nun habe ich mich gefragt ob ich mir hier mit meiner Vorgeschichte überhaupt Chancen ausrechnen darf:
Vor ziemlich genau einem Jahr hatte ich mir Zukunftsängsten zu kämpfen und da ich mir unsicher war, ob das noch normal ist und bei psychischen Erkrankungen ja möglichst frühzeitig interveniert werden sollte, war ich 4 Mal beim Psychiater. Der hat mich beraten und bei mir keinen Therapiebedarf festgestellt. Ich habe seitdem auch keine Behandlung mehr in Anspruch genommen. Diese Probleme haben auch zu keinem Zeitpunkt meinen Alltag beeinträchtigt. Studium und Arbeit nebenher liefen normal weiter und tuen es noch.
Ich habe gestern mal meine elektronische Patientenakte bei der Krankenkasse gecheckt und festgestellt, dass meine Behandlung dort mit der Diagnose F41.9 (Angststörung, nicht näher bezeichnet) vermerkt ist.

Wie ist eure Einschätzung meines Falls? Habe ich mit diesem Eintrag in der Patientenakte überhaupt Chancen auf Einstellung oder ist das eher Zeitverschwendung?


Vielen Dank für eure Hilfe!

 5 
 am: Heute um 07:54:39 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Niemand wird gezwungen.
Das trifft nicht immer zu, es gibt durchaus verpflichtende Einsätze, aber auch freiwillige Meldungen.
Zitat
Ich empfinde man wird an zweite Stelle gestellt.
Ja, das meinte ich mit: man wird besonders gewertschätzt, damit geht immer einher, dass jemand anderes "an zweite Stelle" rückt.
Zitat
Dieser Gefahr setzt man sich freiwillig aus und damit hadere ich wirklich sehr.
Das ist auch dieser gewisse Adrenalin-Kick. Nicht umsonst gibt es einige, die von Einsatz zu Einsatz gehen, nennt man dann auch Einsatz-Junkies.
Zitat
Ich kann trotz der Punkte, die du genannt hast, nicht verstehen, warum man trotzdem freiwillig geht.
Vielleicht kann man das nur besonders nachvollziehen, wenn man das mal gemacht hat, kann gut sein.

 6 
 am: Heute um 07:37:52 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von S8E
Hallo Ralf,

erst mal vielen Dank für deine Antwort. Ich erkenne Parallelen zu meiner Partnerin in seiner Argumentation. Einiges kann ich natürlich auch nachvollziehen. Stelle mir die Frage, ob man im Inland nicht seinen Job macht und dafür extra in ein Auslandseinsatz muss? Dass man im Einsatz überwiegend die Verantwortung nur für sich und für seine Arbeit hat ist zu 100 % nachvollziehbar. Ich kann trotz der Punkte, die du genannt hast, nicht verstehen, warum man trotzdem freiwillig geht. Ist es zu Hause nicht gut genug? Ist die Arbeit oder der Dienst im Inland so schlecht? Wenn jemand gehen muss, dann liegt es am Job und an den Umständen. Darauf haben die Soldaten ihr Wort gegeben. Vielleicht hinterfrage ich so etwas auch zu sehr. Alle die, die zu Hause auf ihre Lieben warten machen eine sehr herausfordernde Zeit durch. Für mich kann ich sagen, dass die Zeit eben nicht verfliegt. Trotz vieler Unternehmungen und Aktivitäten. Wir werden gefühlt im Stich gelassen, wenn der Partner freiwillig geht. Ich empfinde man wird an zweite Stelle gestellt. Immerhin haben diese Soldatinnen und Soldaten die Wahl, freiwillig bei der Familie bleiben oder freiwillig die Familie alleine lassen. Niemand wird gezwungen. Vielleicht kann man das zwischen den Zeilen lesen, ich bin unzufrieden und habe Angst, dass meine Partnerin wieder freiwillig geht, denn es ist auch immer mit Gefahren verbunden. Dieser Gefahr setzt man sich freiwillig aus und damit hadere ich wirklich sehr. Euch allen einen schönen Start in die Woche.

 7 
 am: 28. April 2024, 19:55:13 
Begonnen von Bundfalke - Letzter Beitrag von Ralf
Auf Lehrgängen wird immer eine Unterkunft o.ä. gestellt. In der Stammeinheit kann (!) das dann anders sein, falls es nicht ausreichend Unterkunft gibt und du nicht TG-berechtigt bist.

 8 
 am: 28. April 2024, 19:51:45 
Begonnen von Bundfalke - Letzter Beitrag von Bundfalke
Hallo Bundeswehrform,

ich habe eine Frage zur Pflicht zum Leben in Gemeinschaftsunterkünften während der OA-Ausbildung (SAZ 14 ohne Studium, Einstieg als OFR, Truppendienst, Dienstantritt 01.07.24). Ich bin über 25, weshalb meines Wissens nach ich nicht mehr verpflichtet bin in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen/der Dienstherr mir keine mehr zur Verfügung stellen muss. Meine Frage ist nun, wie das im Rahmen der OA-Ausbildung gehandhabt wird. Ab wann in der Ausbildung bin ich verpflichtet, eine Schlafstätte für unter der Woche außerhalb der Kaserne zu haben? Könnte mir vorstellen, dass ich bei AGA und SGA noch ganz regulär in der Kaserne übernachten kann und soll - alleine aus organisatorischen Gründen. Wie wird dann das aber bei den Lehrgängen (Fahnenjunker-, Zugführerlehrgang etc.) gehandhabt? Inwieweit muss ich bei diesen Lehrgängen standortnah wohnen? Ab wann ergibt es Sinn sich einen standortnahen Wohnsitz zu suchen?


 9 
 am: 28. April 2024, 19:19:24 
Begonnen von Calippo1990 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Das bedeutet sollte ich 2300 Übergangsgebürnisse und 2980 Reservistengehalt bekommen,
So werden mir 5280€ überwiesen? Das wäre doch etwas viel oder?

Bitte mal um eine Rückmeldung

MkG

SU Meyer


"Werden die Leistungen nach dem USG (Unterhaltssicherungsgesetz) auf die Übergangsgebührnisse angerechnet?

Die Leistungen nach dem USG (Unterhaltssicherungsgesetz) werden nicht auf die Übergangsgebührnisse angerechnet."


https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/antworten-zu-haeufig-gestellten-fragen



Gleiches würde ja auch bei einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes zutreffen.

Hier können Sie neben den ÜG auch soviel hinzuverdienen wie Sie wollen...  § 53 Abs. 9 , Nr. 1 SVG




 10 
 am: 28. April 2024, 18:26:47 
Begonnen von TobiKilo - Letzter Beitrag von Ralf
Das hat mit dir nichts zu tun.

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